Angeklagt wegen Pécs Pride: Weiteres Verfahren gestoppt
Die Demo fand 2024 statt
Das Strafverfahren wegen der Organisation des Pécs Pride in Ungarn hat eine überraschende Wendung genommen: Der Organisator Géza Buzás-Hábel teilte mit, dass das Bezirksgericht das Verfahren gegen ihn eingestellt habe.
Wie Géza Buzás-Hábel mitteilte, wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt. Zudem hat – wie zuvor im Fall Gergely Karácsony, dem Organisator der Budapester Pride (MANNSCHAFT berichtete) – das Gericht den Fall dem Verfassungsgericht vorgelegt. Begründung: Es müsste ein Gesetz angewendet werden, dessen Verfassungsmässigkeit nach Ansicht des Gerichts fraglich sein könnte. Der Fall geriet in den Fokus der Öffentlichkeit, als bekannt wurde, dass die Staatsanwaltschaft Pécs Anklage gegen Buzás-Hábel wegen der Organisation des Pécs Pride erhoben hatte (MANNSCHAFT berichtete).
Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage erhoben wegen «Verletzung der Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit» und schlug eine Geldbusse vor, die ohne Gerichtsverhandlung per Strafbefehl verhängt werden könnte.
Buzás-Hábel schrieb nun in einer Reaktion bei Facebook, dass ihm eine Untersuchung auf europäischer Ebene lieber gewesen wäre und dass er eine unerwartete Entscheidung des Verfassungsgerichts weiterhin für möglich hält. Er formulierte es so: «Der Ball liegt nun beim Verfassungsgericht.»
Das fragliche Gesetz war 2024 in Ungarn im Eilverfahren beschlossen worden: Es erlaubt der Polizei u.a. den Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie zur Identifikation von Teilnehmenden an verbotenen Versammlungen und sieht Geldstrafen von bis zu 200‘000 Forint (zirka 500 Euro) vor (MANNSCHAFT berichtete).
Im Falle einer Verurteilung würde Géza seine Lehrbefugnis verlieren. Die ungarische Regierung nutze Gézas Fall als Warnung, teilte ILGA Europe zu dem Vorgehen mit, der Dachverband der europäischen LGBTIQ-Organisationen: Wer friedliche Proteste organisiert, riskiert Gefängnis und den Verlust seiner Existenzgrundlage.
Dies sei nicht nur ein ungarisches, sondern ein europäisches Problem. Die Versammlungsfreiheit ist in der EU-Grundrechtecharta, der Europäischen Menschenrechtskonvention und den in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union festgelegten Werten verankert. Ungarn habe sich all diesen Grundsätzen beim EU-Beitritt verpflichtet.
Das Verbot von Pride-Veranstaltungen in Ungarn (MANNSCHAFT berichtete) ist nur eins von vielen Beispielen, wie LGBTIQ-Rechte unter dem Vorwand des «Schutzes der öffentlichen Ordnung» systematisch ausgehöhlt werden.
«Jede Erektion hat im Kontext des Films ihren Sinn» – Der Fernsehjournalist Tim Lienhard war viel für Arte unterwegs und lieferte Features über LGBTIQ-Ikonen wie u.a. Quentin Crisp. 2013 kam sein erster Kinofilm raus. Jetzt führte ihn seine Arbeit nach Gran Canaria (MANNSCHAFT berichtete).