Der Weg ist frei für erleichterte Stiefkindadoption

LGBTIQ-Organisationen fordern echten Schutz und weniger Bürokratie für Regenbogenfamilien

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Die RK-N ist auf die Gesetzesrevision eingetreten – jetzt soll das Parlament den Entwurf verbessern und Kinder in Regenbogenfamilien umfassend absichern.

Die LGBTIQ-Dachorganisationen Lesbenorganisation Schweiz (LOS), der Dachverband Regenbogenfamilien, Pink Cross und Transgender Network Switzerland (TGNS) begrüssen den Entscheid der Rechtskommission des Nationalrats (RK-N), auf die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision des Zivilgesetzbuches zur erleichterten Stiefkindadoption einzutreten.

Damit erhält das Parlament die Möglichkeit, den Entwurf aus dem September 2025 weiter zu schärfen und zentrale Lücken zu schliessen.

Heute gilt: Wird ein Kind in einer Regenbogenfamilie von zwei Wunsch-Eltern geplant und geboren – etwa mittels privater Samenspende –, wird nur der biologische Elternteil rechtlich anerkannt.

Der zweite Elternteil muss ein oft jahrelanges Adoptionsverfahren durchlaufen, verbunden mit einer obligatorischen einjährigen Pflegezeit sowie umfassenden behördlichen Abklärungen. In dieser Zeit bleibt das Kind rechtlich ungenügend geschützt – etwa im Fall einer Trennung oder beim Tod eines Elternteils.

«Es geht darum, welche Rechte und Absicherungen diese Kinder erhalten. Gleiche Rechte für alle Kinder jetzt!»

Tamara Funiciello

Zwar verzichtet die bundesrätliche Vorlage auf die einjährige Pflegezeit – ein längst überfälliger Schritt –, doch weitere notwendige Anpassungen fehlen. Tamara Funiciello, Nationalrätin und Mitglied der RK-N sowie des LOS-Vorstands, betont: «Die Frage ist nicht, ob es Regenbogenkinder gibt – sie sind Realität. Es geht darum, welche Rechte und Absicherungen diese Kinder erhalten. Gleiche Rechte für alle Kinder jetzt!»

Auch aus der Community kommt deutliche Kritik an der bisherigen Praxis. Carmen Skalsky, dreifache Co-Mutter und Vorstandsmitglied des Dachverbands Regenbogenfamilien, fordert «eine echte administrative Vereinfachung».

Nadja Herz, Rechtsanwältin und Co-Präsidentin der LOS, schildert die Belastung: «In Zürich müssen Betroffene mindestens 23 Dokumente einreichen – von Gesundheits- über Einkommensnachweise bis zu persönlichen Schreiben. Eine derart umfassende Eignungsprüfung ist unangemessen und diskriminierend.»

«Die Rechtskommission muss die Versäumnisse des Bundesrats korrigieren und sicherstellen, dass Kinder so schnell und unbürokratisch wie möglich vollständigen rechtlichen Schutz erhalten.»

Daniel Furter, Pink Cross

Die Organisationen drängen darauf, dass das Parlament im Gesetz klare Vorgaben verankert, um das Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Daniel Furter, Geschäftsleiter von Pink Cross, fordert: «Die Rechtskommission muss die Versäumnisse des Bundesrats korrigieren und sicherstellen, dass Kinder so schnell und unbürokratisch wie möglich vollständigen rechtlichen Schutz erhalten.»

Jann Kraus, Vorstandsmitglied von TGNS, ergänzt: «Das Kindeswohl verlangt die Anerkennung beider Elternteile ab Geburt. Eine originäre Elternschaft sollte für alle Wunsch-Eltern vorgesehen sein.» Nur so seien grundlegende Rechte wie Name, Staatsangehörigkeit, elterliche Sorge, Unterhalt, Sozialleistungen und Erbansprüche garantiert.

Die LGBTIQ-Organisationen werten das Signal der RK-N als wichtigen Schritt. Nun liegt es am Parlament, die Gesetzesrevision weiterzuführen und allen Kindern denselben rechtlichen Schutz zu garantieren – unabhängig von der sexuellen Orientierung oder dem Familienmodell ihrer Eltern.

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