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++ Weg mit dem Tanzverbot! ++ Sexting unter 18 bald straffrei? ++

Die LGBTIQ News: kurz, knapp, queer

SchwuZ
Symbolbild: Neal E. Johnson/Unsplash

Für den schnellen Überblick: Unsere LGBTIQ-News aus Deutschland ab dem 4. April 2023.

++ Weg mit dem Tanzverbot! ++

Es sei «ein Unding», dass in einem Staat, in dem Religion und Staat voneinander getrennt sein sollen, ein Tanzverbot zu Karfreitag existiert, meint Sebastian Kropp, Vorsitzender der SPDqueer Oberfranken. «Queere Menschen, die Freitag Abend gern feiern gehen möchten, dürfen das garnicht – weil die Kirche es so will. Dies beschert vielen queeren Clubbesizern jedes Jahr mindestens einen umsatzlosen Freitag – und damit massive Einbussen, weil Miete, Gehälter, Strom, Gas etc. weiter gezahlt werden müssen.»

Wer gläubig und Mitglied der Kirche ist, könne sich an das Tanzverbot halten. «Für alle anderen sollte dies nicht gelten. Es gehört abgeschafft», so der SPD-Politiker in einer Pressemitteilung.

++ Faeser will Sexting unter Jugendlichen nicht mehr bestrafen ++

«Eine Strafverschärfung hat dazu geführt, dass Jugendlichen empfindliche Strafen drohen, wenn sie untereinander Nacktbilder austauschen», sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) der Funke Mediengruppe (Freitag). «Hier ist es wichtiger, ein Bewusstsein für die Risiken zu schaffen, wenn man privateste Dinge teilt, als mit harten strafrechtlichen Sanktionen vorzugehen.»


Es gehe hierbei auch um Prioritäten, sagte Faeser. «Dann hätten die Ermittlungsbehörden auch mehr Luft, die wirklich schlimmen Taten zu bekämpfen», so die Ministerin. Die Justizminister von Bund und Ländern verhandeln derzeit über eine Korrektur. Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte gelten seit 2021 als Verbrechen mit einer Mindesthaftstrafe von einem Jahr. Der verschärfte Paragraf 184b des Strafgesetzbuchs trifft aber oft Jugendliche selbst – etwa beim Sexting: Wenn sich Jungen und Mädchen unter 14 Jahren selbst beim Sex oder der Masturbation aufnehmen, gelten die Aufnahmen demnach als Kinderpornografie, deren Besitz ab dem Erreichen der Strafmündigkeit als Verbrechen strafbar ist.

++ SMU erfasst Drohungen und Beleidigungen ++

Nach dem Anschlag Ende Februar (MANNSCHAFT berichtete) erhält das Schwule Museum (SMU) viele Solidaritätsbekundungen. Nun hat das SMU angefangen, alle Droh- und Juxanrufe, Beleidigungen und mutwilligen Beschädigungen zu dokumentieren. Da seien seit dem Anschlag schon mehrere Einträge zusammengekommen, wie es im aktuellen Newsletter heisst: Hass-Aufkleber, überklebte Regenbogensticker, Schmierereien mit Lebensmitteln, Beleidigungen am Telefon.

Erst vor einer Woche hatten Jugendliche die Vorderfront mit einem Feuerlöscher angesprüht. «Wir nehmen die Angriffe ernst und sorgen dafür, dass wir ernst genommen werden», so das Berliner Museum.


++ Neubrandenburg feiert 3. CSD ++

Der CSD Neubrandenburg soll am 19. August unter dem Motto #Normalistgenauwiedu stattfinden. Das hat vor kurzem die Mitgliederversammlung des Vereins queerNB beschlossen. Zuvor wurden über die Socialmedia-Kanäle des Vereins über 30 Mottovorschläge eingereicht, aus denen die Vereinsmitglieder auswählen konnten. Die Schirmherrschaft übernimmt wieder Oberbürgermeister Silvio Witt (parteilos)

Nils Berghof aus dem Vereinsvorstand. «Es ist unsere Grundhaltung zur Gesellschaft, in der es immer wieder Versuche gibt, Menschen, die nicht in das Bild einer vermeintlichen Normalität passen, systematisch auszugrenzen und niederzumachen. Wir wollen damit klarstellen, dass jede*r sich selbstbestimmt entfalten kann und wir wollen den Menschen zeigen, dass es okay ist, so zu sein wie sie sind.»

++ LSVD zieht positive Bilanz ++

Sechs Monate nach Abschaffung der Diskretionsprognosen werden queere Geflüchtete nicht mehr per se aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt. Zuvor galt die Annahme, dass LGBTIQ bei ihrer Rückkehr in ihr Herkunftsland ihre sexuelle Orientierung bzw. geschlechtliche Identität verbergen und sich dadurch vor Verfolgung schützen würden.

«Die letzten Monate haben gezeigt, dass sich mit der neuen Anweisung auch die Entscheidungspraxis in Asylverfahren ändert», heisst es in einer Mitteilung des LSVD. «Über die Änderung der Dienstanweisung hinaus begrüssen wir zudem, dass das BAMF mit beratender Begleitung durch den LSVD eine Terminologie erstellt und veröffentlicht hat, die in sechs Sprachen die wichtigsten fachsprachlichen Begriffe zum Themenbereich ‚Sexuelle Orientierung / Geschlechtsidentität‘ sowie einen Begleittext zur Sprachmittlung enthält.»

++ Urteil zu trans Elternschaft ++

In mehreren Verfahren gegen Deutschland wurde gegen die Verweigerung des korrekten Geschlechtseintrags und Vornamens in den Geburtsurkunden der Kinder Beschwerde geführt. Den Urteilen ging eine jahrelange Wartezeit und Auseinandersetzung mit Gerichten voraus. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) konnte keine Verletzung der Grundrechte feststellen. Eine falsche Eintragung in den Geburtsurkunden liege im Ermessenspielraum des deutschen Staates. Der Bundesverband Trans* nannte das Urteil am Dienstag «enttäuschend». Die Falscheintragung von trans Eltern in den Geburtsurkunden der Kinder stelle «eine massive Benachteiligung für trans Eltern und auch der Kinder selbst dar».

In einem Fall hatten ein trans Elternteil und sein Kind die Beschwerde geführt. Deutsche Gerichte hatten sich geweigert, das Elternteil als Vater zu führen, mit der Begründung, dass dieser das Kind zur Welt gebracht hatte, obwohl die rechtliche Anerkennung seiner Geschlechtsanpassung zum Mann bereits 2011 erwirkt worden war, bevor das Kind im Jahr 2013 gezeugt wurde.

++ Berlin bleibt vielfältig ++

Nach dreiwöchigen Verhandlungen steht der Koalitionsvertrag von CDU und SPD. «Berlin ist eine internationale, eine weltoffene, eine bunte, eine vielfältige Metropole», sagte der wohl künftige Regierende Bürgermeister Kai Wegner. Das müsse so bleiben und geschützt werden. «Denn in dieser Stadt wird jeder nach seiner Fasson glücklich, egal woher er kommt, egal was er glaubt, egal wen er liebt.» Berlins SPD-Chef Raed Saleh hat sich am Dienstag voller Hoffnung gezeigt, dass das Mitgliedervotum seiner Partei zum Koalitionsvertrag positiv ausgeht.

Der LSVD Berlin-Brandenburg begrüsst die queerpolitischen Vorhaben. Der Koalitionsvertrag bilde «dank eines klaren Bekenntnisses zur Initiative Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt (IGSV) eine vielversprechende Grundlage für den Ausbau bestehender Beratungs-, Hilfs- und Sensibilisierungsstrukturen. So sollen Angebote für Regenbogenfamilien, Menschen mit Migrationsbiographie, Senior*innen, pflegebedürftige sowie für trans, inter und nicht-binäre Menschen gestärkt, und die Sensibilisierung zu queeren Lebensweisen in allen gesellschaftlichen Bereichen vorangetrieben werden».

++ 45. Ausgabe von Gay in May ++

Vom 1. bis 9. Mai findet wieder das queere Festival Gay in May in Osnabrück statt. Mit einem eindeutigen Bekenntnis zum Aktionsplan «Queer leben» der Bundesregierung (MANNSCHAFT berichtete) will der neue Vorstand sexuelle und geschlechtliche Vielfalt abbilden und ein eindeutiges Votum für das geplante Selbstbestimmungsgesetz abgeben. Es gibt verschiedene Workshops, Filmabende (u.a. «Boy erased») und einen Selbstverteidigungsworkshop. Am 5. Mai wird der Preis «Rosa Courage» für herausragendes Engagement für die Belange von LGBTIQ verliehenn.

«Wir sind nicht nur Gay in May, sondern queer around the year!» so Lars Linnhoff, 1. Vorsitzender des Vereins und Herausgeber des Stadtplans «The Queer History of Osnabrück». Man behalte den historisch geprägten Namen zwar bei, doch sei man viel mehr als gay im engeren Sinne. Für den Vorstand sei es wichtig, die bereichernde Vielfalt von queerem Leben in Osnabrück darzustellen. «Wir laden alle Menschen ein, die sich selbst zur queeren Familie zählen. Dazu gehören auch Freund*innen, Angehörige und andere Unterstützer*innen, denn nur gemeinsam können wir uns gegen Ausgrenzung und für Sichtbarkeit stark machen.»

++ Urteil nach homofeindlicher Attacke ++

Das Landgericht Marburg hat zwei Jugendliche wegen schwerer Körperverletzung verurteilt. Die beiden haben im Juni 2022 mit Eisenstangen auf einen Studenten aus Nepal eingeschlagen und ihn dabei schwer verletzt. Grund: Sie hielten ihn für schwul. Das hat die Richterin in ihrem Urteil berücksichtigt, obwohl das Opfer sich selbst nicht als homosexuell identifiziert.

Der Vorfall ereignete sich laut Hessenschau in der Nacht zum 17. Juni 2022 in der Innenstadt von Marburg, die beiden Täter waren im Juli festgenommen worden. Ursprünglich waren sie wegen versuchten Mordes angeklagt. Weil sie jedoch von sich aus von ihrem Opfer abgelassen hätten, obwohl sie den Mann hätten töten können, hatte die Staatsanwaltschaft die Anklage wegen versuchten Mordes zurückgezogen.


Ungarn

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