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Jetzt werden homosexuelle Unrechts­opfer entschädigt

Mario Lindner: Endlich übernimmt die Republik Verantwortung

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Foto: AdobeStock

Ein wichtiger Schritt für die Aufarbeitung historischen Unrechts: Ab diesem Donnerstag können die Opfer der Strafverfolgung von Homosexualität zwischen 1945 und 2002 nicht nur ihre vollständige Rehabilitierung beantragen, sondern auch Entschädigungsgelder für das erlittene Unrecht bekommen.

Für den Gleichbehandlungssprecher der SPÖ Mario Lindner ist das vorerst der Abschluss eines langen Kampfes um Anerkennung: «Es war der unermüdliche Druck von Aktivist*innen und Verbänden in den vergangenen Jahrzehnten, der diesen wichtigen Erfolg möglich gemacht hat – mein Dank gilt all jenen, die nicht locker gelassen und sich für Gerechtigkeit eingesetzt haben. Endlich übernimmt die Republik Verantwortung für das Unrecht, das sie tausenden Menschen nur wegen ihrer sexuellen Orientierung zugefügt hat!»


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Als eines der letzten Länder Europas verfolgte Österreich gleichgeschlechtliche Handlungen bis zur Kleinen Strafrechtsreform der Regierung Kreisky 1971 mit dem Strafrecht – bis 2002 blieben weitere Strafrechtsregeln gegen Homosexualität weiter bestehen. Lindner dankt dahingehend auch der Justizministerin Zadic (Grüne) für die gute Zusammenarbeit zur Aufarbeitung der Unrechtsurteile.


Von besonderer Bedeutung sei es jetzt, mit diesem neuen Angebot so viele Menschen wie möglich zu erreichen: «Die Strafverfolgung von Homosexuellen hatte nicht nur direkte Auswirkungen durch Strafzahlungen und Haftzeiten – in viel mehr Fällen wurde die soziale und berufliche Zukunft von Betroffenen zerstört. Die ab heute mögliche Rehabilitierung kann das nicht ungeschehen machen, aber sie kann ein kleiner Beitrag dafür sein, dass die Opfer dieses Unrechts endlich entschädigt werden!»

Ewa Ernst-Dziedzic, Sprecherin der Grünen für Menschenrechte und LGBTIQ, erklärte: «Ich freue mich, dass wir heute ein neues Kapitel in der Aufarbeitung von historischem Unrecht aufschlagen. Kein Geld der Welt kann die strafrechtliche Verfolgung von Homo- und Bisexuellen in der zweiten Republik wiedergutmachen.» Doch nun stelle man sich der historischen Verantwortung.

Für Lindner steht darüber hinaus fest, dass es noch weitere Schritte zur Aufarbeitung brauche: Ähnlich wie in Deutschland, wo der Bundestag schon im Jahr 2000 eine entsprechende Erklärung abgegeben hat, wäre es auch in Österreich ein wichtiges Zeichen, dass der Gesetzgeber – also das Parlament – sich offiziell für die langjährigen Unrechtsbestimmungen entschuldigt. Ausserdem fordert Lindner die beitragsfreie Anrechnung von Haftstrafen wegen Homosexualität auf die Pensionszeiten. Einen entsprechenden Antrag werde er dazu in den Nationalrat einbringen.


Eine Zusammenfassung der Abläufe rund um die Entschädigungszahlungen ist hier zu finden.

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