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Abgekanzelt: Olaf Latzel darf vorerst nicht mehr predigen

Für den Prediger ist gelebte Homosexualität ein «todeswürdiges Verbrechen»

Olaf Latzel
Olaf Latzel (Foto: Screenshot/Netzwerk Bibel und Bekenntnis)

Der Kirchenausschuss in Bremen hat entschieden, dass Pastor Olaf Latzel für die Dauer des weiteren Verfahrens keinen Dienst als Pastor in der Kirche tun kann.

Der Kirchenausschuss der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK) hat sich in seiner Sitzung am Donnerstagabend mit dem Urteil im Strafverfahren gegen Olaf Latzel befasst und gibt folgende Stellungnahme heraus:

«Das Amtsgericht Bremen hat Herrn Pastor Latzel wegen Volksverhetzung verurteilt (MANNSCHAFT berichtete). Herr Pastor Latzel hat gegen dieses Urteil Rechtsmittel eingelegt. Der Kirchenausschuss hat im Hinblick darauf, dass das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, beschlossen, dass das Disziplinarverfahren weiterhin ausgesetzt wird.

Der Kirchenausschuss hat darüber hinaus entschieden, dass Herr Pastor Latzel während der Dauer des weiteren Verfahrens keinen Dienst als Pastor in unserer Kirche tun kann. Er hat deshalb beschlossen, Herrn Pastor Latzel vorläufig des Dienstes zu entheben, falls mit ihm nicht kurzfristig eine Einigung über das Ruhen seines Dienstes erzielt werden kann.


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Latzel und seinem Rechtsbeistand wird im Wege einer Anhörung die Möglichkeit gegeben, zu dieser Entscheidung des Kirchenausschusses bis kommenden Mittwoch Stellung zu nehmen und ein Einvernehmen mit dem Kirchenausschuss über das Ruhen des Dienstes während des weiteren Verfahrens zu erzielen. Sollte diese nicht zustande kommen, wird er mit sofortiger Wirkung vorläufig des Dienstes enthoben.» Das Disziplinarverfahren bleibe ausgesetzt.

Der Pastor der evangelischen St.-Martini-Gemeinde in Bremen, Olaf Latzel, war im November wegen Volksverhetzung verurteilt worden, weil er in einem auf Youtube verbreiteten Seminar zum Hass gegen Homosexuelle angestachelt hat. Die Richterin schloss sich der Forderung der Staatsanwaltschaft an und verhängte eine Freiheitsstrafe von vier Monaten, umgewandelt zu einer Geldstrafe von 8100 Euro. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Er sei «zutiefst betroffen», dass ein Pastor seiner Kirche wegen Volksverhetzung verurteilt worden ist, kommentierte der Schriftführer der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK), Pastor Bernd Kuschnerus, laut Weser-Kurier. «Die Äusserungen, die der Verurteilung zugrunde liegen, sind nicht hinnehmbar und schaden dem Ansehen der ganzen Kirche.»


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Der Verteidiger von Olaf Latzel nannte das Urteil eine Katastrophe und kündigte an, Rechtsmittel einzulegen und notfalls bis vors Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Die Landeskirche will im Dezember über mögliche Konsequenzen beraten.

Nach einer Beurlaubung von sechs Wochen hatte der homophobe Prediger im August den Dienst wieder aufgenommen. Er habe Mässigung versprochen, hiess es (MANNSCHAFT berichtete). Als Kirchenbeamter hatte sich Olaf Latzel verpflichtet, seine Amtsgeschäfte bis Anfang Dezember ruhen zu lassen. Obwohl er sich homofeindlich geäussert hatte, hatten seine Anhänger*innen eine erfolgreiche Petition für ihn gestartet (MANNSCHAFT berichtete).

Die Bremer Staatsanwaltschaft hatte ihn Anfang Juli wegen Volksverhetzung angeklagt. Der Vorwurf: Er soll am 19. Oktober 2019 in einem Eheseminar volksverhetzende Äusserungen von sich gegeben haben. Einzelne Passagen des als Audiodatei online veröffentlichten Vortrags wertete die Staatsanwaltschaft als volksverhetzend. Latzel gab an, missverstanden worden zu sein.

Der Prediger soll damals erklärt haben: «Überall laufen diese Verbrecher rum von diesem Christopher Street Day, feiern ihre Partys, bringen Dinger raus, auf unserem Rathaus wird die Regenbogenfahne gehisst halt. Das sind bewusst anti-christliche, anti-biblische Dinger halt, die ganz klar gesetzt werden, mit denen die Ehe torpediert wird.»


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