Ungarisches Gericht verwirft transphobe Frage für Referendum
Hintergrund ist das EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen das neue queerfeindliche Propagandagesetz
Die Kúria, das oberste Gericht in Ungarn mit Sitz in Budapest, lehnt es ab, eine Frage der Regierung im Rahmen eines Anti-LGBTIQ-Referendums zuzulassen.
Obwohl die Nationale Wahlkommission die Frage «Sind Sie dafür, geschlechtsangleichende Behandlungen für minderjährige Kinder zugänglich zu machen?» akzeptierte, entschied das Gericht nun, dass diese Frage nicht Gegenstand eines Referendums sein kann.
Am 21. Juli stellte Justizministerin Judit Varga im Namen der Regierung fünf Anti-LGBTIQ-Anfragen an die Nationale Wahlkommission, wie die ungarische LGBTIQ Organisation Háttér Society am Donnerstag mitteilte. Das Referendum wurde von der Regierung als Reaktion auf ein von der Europäischen Kommission eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren gegen das im Juni vom ungarischen Parlament verabschiedete homophobe und transphobe Propagandagesetz eingeleitet (MANNSCHAFT berichtete). Das Referendum zielt darauf ab, dem Verstoss entgegenzuwirken, indem nachgewiesen wird, dass das Gesetz soziale Unterstützung hat.
Am 30. Juli stimmte die Nationale Wahlkommission allen fünf Fragen des Referendums zu, doch mehrere Akteure fochten die Entscheidungen vor der Kurie an. Am 22. Oktober verkündete die Kúria ihr Urteil zur ersten Frage; die gerichtliche Überprüfung der anderen Fragen steht noch aus.
Die Kúria hat entschieden, dass eine so allgemeine Frage zur Behandlung von Minderjährigen zur Geschlechtsangleichung nicht im Referendum gestellt werden kann. Es würde in jedem Fall zu einer verfassungswidrigen Situation führen. Bei einer Mehrheit der Ja-Stimmen hätten alle Kinder das Recht, solche Behandlungen zu beantragen. Und bei einer Ablehung könnten sie bei keinem Kind durchgeführt werden, unabhängig von der spezifischen Situation. Inter sowie trans Kinder auf der einen Seite und cis Kinder auf der anderen befänden sich jedoch nicht in einer vergleichbaren Situation. Solche grundlegend unterschiedlichen Situationen können nicht gleich behandelt werden. Ein generelles Verbot würde das Selbstbestimmungsrecht und das Recht auf körperliche Unversehrtheit der Betroffenen unverhältnismässig einschränken.
«Wir begrüssen die Entscheidung der Kúria und hoffen, dass auch in den anderen vier Fragen ähnlich begründete Entscheidungen unter Berücksichtigung der Grundrechte der Betroffenen getroffen werden», erklärte Luca Dudits, Vorstandsmitglied der Háttér-Gesellschaft.
Ungarn wartet seit Juli vergeblich auf die Freigabe von europäischen Corona-Hilfen. Die EU-Kommission macht nun deutlich, dass sie noch immer nicht die Basis für Auszahlungen sieht (MANNSCHAFT berichtete). Orbán wirft der Brüsseler Behörde vor, die Genehmigung aufgrund ihrer «Ablehnung der nationalen Gesetzgebung zum Schutz der Kinder» zu verzögern.
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