Neonazi Liebich entzieht sich weiterhin der Haft
Sachsens Justizministerin will Selbstbestimmungsgesetz überarbeiten lassen
Nach der Rechtsextremistin wird nun schon seit mehreren Wochen im ganzen Land gesucht (MANNSCHAFT berichtete). Der Fall scheint die Justiz an ihre Grenzen zu bringen. Wie kann das geändert werden?
Die Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich ist ihre Haft in der Justizvollzugsanstalt in Chemnitz weiterhin nicht angetreten.
Liebich sei weiterhin nicht der sächsischen Justiz zugeführt worden, sagte Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU). Gemeinsam mit ihren Amtskolleginnen aus Sachsen-Anhalt und Thüringen forderte sie von der Bundesregierung eine Prüfung und Überarbeitung des Selbstbestimmungsgesetzes.
Anfang dieses Jahres war bekanntgeworden, dass Sven Liebich seinen Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich und den Vornamen in Marla Svenja hat ändern lassen (MANNSCHAFT berichtete).
Liebich war im Juli 2023 – damals noch als Sven Liebich – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Die Haft trat Liebich nicht an. Seitdem wird deutschlandweit nach ihr gefahndet.
Der Fall hatte die Debatte über das neue Selbstbestimmungsgesetz wieder angefacht (MANNSCHAFT berichtete). Mit dem im November 2024 in Kraft getretenen Gesetz, das das frühere Transsexuellengesetz ablöste, wurden Änderungen des Geschlechtseintrags und des Vornamens deutlich erleichtert.
Liebich ist kein Einzelfall In Sachsen-Anhalt habe es zuletzt eine einstellige Zahl an Fällen gegeben, in denen Männer beantragt hatten in einem Frauengefängnis untergebracht zu werden, gab Sachsen-Anhalts Justizministerin Franziska Weidinger (CDU) an. Ihre Amtskolleginnen bestätigten, dass es solche Fälle in der Vergangenheit auch in Sachsen und Thüringen gegeben hatte.
Dass Menschen ihren Personenstand ändern können, ohne dass die Behörden etwa den Grund für die Änderung prüfen, sei in allen drei Ländern eine erhebliche Belastung, sagte Geiert. In Zukunft sollte etwa Personal mit spezieller Sachkunde in besonderen Fällen wie dem Fall Liebich entscheiden.
«Niemand möchte, dass das Gesetz in die 80er Jahre zurückgeführt wird»
Sachsen-Anhalts Justizministerin Franziska Weidinger
«Niemand möchte, dass das Gesetz in die 80er Jahre zurückgeführt wird», sagte die Ministerin. Es müsse jedoch die Möglichkeit bestehen, einen Prüfmechanismus einzuführen, wenn der Verdacht auf Missbrauch besteht. So könne gewährleistet werden, dass auch die Mitgefangenen, vor allem Frauen, geschützt werden können.
Die Politikerinnen hatten sich in dieser Woche getroffen, um über aktuelle Themen der Justiz zu sprechen. Im Ergebnis forderten Weidinger, Meissner und Geiert unter anderem auch, dass das Cannabisgesetz auf den Prüfstand gestellt werden sollte. Das Treffen der Ministerinnen fand in diesem Jahr zum ersten Mal statt. Für das kommende Jahr sei es wieder geplant, hiess es.
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