Neonazi Sven Liebich lässt Geschlecht ändern

In der Vergangenheit störte er u.a. CSD-Demos

Der Rechtsextremist Sven Liebich kommt vor dem Saal des Landgerichts Halle/Saale mit Zahnbürste und Zahnpasta an. In der Berufungsverhandlung wird heute mit einem Urteil gerechnet. Liebich war im vergangenen Jahr zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Unter anderem ging es um den Vorwurf der Volksverhetzung und der üblen Nachrede
Sven Liebich (Bild: Hendrik Schmidt/dpa)

Rechtsextremist Sven Liebich nutzt das neue Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (MANNSCHAFT berichtete). Kann er so einer Strafe entgehen?

Liebich, der seit zehn Jahren Montagsdemonstrationen in Halle/Saale organisiert, hat seinen Geschlechtseintrag und seinen Namen auf dem zuständigen Standesamt der Stadt Schkeuditz ändern lassen. Seit Kurzem gilt er offiziell als Frau und trägt den Namen Marla-Svenja Liebich, berichtet u,.a. die Bild-Zeitung.

Äusserlich hat sich jedoch wenig verändert: Liebich tritt auf wie gewohnt, mit Bart. Gegenüber Medien wollte sich Marla-Svenja Liebich bisher nicht äussern. Die Mitteldeutsche Zeitung: druckte immerhin das Liebich-Zitat: «Ich habe Angst vor Diskriminierung.»

Liebich hat in der Vergangenheit u.a. CSD-Demos gestört und Teilnehmende als «Parasiten der Gesellschaft» beschimpft.

Im August war Liebich vom Landgericht Halle zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Damit bestätigte die Kammer ein Urteil des Amtsgerichts der Saalestadt. Dort war Liebich im Juli 2023 unter anderem wegen Volksverhetzung und übler Nachrede in mehreren Fällen verurteilt worden.

Seit 2014 organisiert Liebich regelmässig Demonstrationen, oft auf dem Marktplatz in Halle in Sachsen-Anhalt. Immer wieder kam es dabei auch zu Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten. Schon mehrfach haben sich Gerichte mit Beschuldigungen gegen Liebich auseinandergesetzt.

In einem Verfahren vor dem Amtsgericht Leipzig war Liebich mit drei weiteren Menschen wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung zu sieben Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden.

Laut dem Landgericht Leipzig sollen Liebichs Vorstrafen weiter bestehen bleiben, auch sind seine offenen Gerichtsverfahren durch die Geschlechts- und Namensänderung nicht beendet. Das erklärte das Gericht gegenüber der Mitteldeutschen Zeitung. Offene Strafen müsste Liebich also auch als Frau verbüssen.

Das Selbstbestimmungsgesetz richtet sich laut Familien- und Justizministerium an trans, inter und nicht-binäre Menschen. Kritik am Gesetz kommt vor allem immer wieder von der Union und der AfD (MANNSCHAFT berichtete).

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