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Ministerin Paus: Vorbehalte gegen Selbstbestimmungs­gesetz ausgeräumt

Dobrindt nennt es «Ideologie-Gesetz»

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Bild: iStockphoto

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt hat das geplante Selbstbestimmungsgesetz als nächstes «Ideologie-Gesetz der Arroganz-Ampel» bezeichnet. Die Familienministerin sieht derweil alle Vorbehalte ausgeräumt.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus sieht die Vorbehalte gegen das von ihr und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vorgelegte Selbstbestimmungsgesetz ausgeräumt. «Das Bundesinnenministerium hatte noch Konkretisierungsbedarf bei der Nachverfolgbarkeit der Identität für die Sicherheitsbehörden, die berücksichtigt wurden», sagte die Grünen-Politikerin dem Nachrichtenportal The Pioneer (Mittwoch). Der Entwurf soll voraussichtlich an diesem Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet werden.

«Die Idee, sein Geschlecht jedes Jahr neu selbst bestimmen zu können, kann man nur als eine Geschichte aus dem Tollhaus bezeichnen», sagte dagegen der stellvertretende Unions-Fraktionschef der Augsburger Allgemeinen (Dienstag). Jegliche Warnungen vor Missbrauch und Schäden würden mit dem Gesetz ignoriert. «Das ist der erneute Beweis, wie abgehoben und verantwortungslos die Ampel an den wahren Problemen in Deutschland vorbeiregiert.»

Bundesfamilienministerin Paus (Grüne) und Justizminister Buschmann hatten Anfang Mai einen Entwurf vorgelegt. Demnach soll jeder Mensch in Deutschland künftig sein Geschlecht und seinen Vornamen selbst festlegen und in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern können. Das Gesetz richtet sich laut Familien- und Justizministerium an trans, inter und nicht-binäre Menschen. Seither hatte es Kritik gegeben.


Martin Reichardt, Beisitzer im Bundesvorstand der AfD, erklärte, das Selbstbestimmungsgesetz sei  «irrsinnig und gefährlich». Sahra Wagenknecht (Linke) hatte das gepante Gesetz zuvor «absurd» genannt. Es würde nur «in bestimmten Sekten» bejubelt werden (MANNSCHAFT berichtete).


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Die Ampel-Parteien hatten das Vorhaben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Möchte jemand seinen Geschlechtseintrag ändern, müssen demnach künftig eine Erklärung und eine Eigenversicherung beim Standesamt abgegeben werden. Drei Monate nach der Erklärung soll die Änderung des Geschlechtseintrags wirksam werden. Ist der Geschlechtseintrag einmal geändert, soll eine Sperrfrist von einem Jahr gelten. Danach könne man den Geschlechtseintrag erneut ändern.


Die Antidiskriminierungsbeauftragte Ataman hatte erklärt, der Gesetzgeber sei beim Selbstbestim­mungsgesetz «quasi eingeknickt». Es sei ungewöhnlich ausschweifend auf rechtspopulistische Argumente eingegangen worden (MANNSCHAFT berichtete).


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