Beschluss zur Segnung gleichgeschlechtlicher Paare wird nicht umgesetzt
Das Erzbistum Köln hält sich an die Vorgaben des Vatikans, nicht an den liberaleren Beschluss der katholischen Kirche Deutschlands
Erst hatte die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken eine Empfehlung zur «Segnungen für Paare, die sich lieben» vorgelegt – auch für gleichgeschlechtliche Paare. Nun weigert sich das Erzbistum Köln diese umzusetzen.
Das bestätigte das Erzbistum Köln am Dienstag gegenüber dem Portal katholisch.de. Es geht in der DBK-Empfehlung u.a. darum, wie Seelsorger*innen gleichgeschlechtliche Paare mit einem Segen begleiten können.
Zur Erinnerung: Die im Frühjahr veröffentlichte Handreichung war von vielen gelobt worden, weil sie vormals nur inoffiziell abgehaltene Segnungen ausdrücklich ermöglicht. Andere wiederum übten Kritik, weil die Empfehlungen hinter den Beschlüssen des deutschen Reformprozesses Synodaler Weg zurückblieb und keine liturgischen Feiern und Gebete vorsieht.
Zur Begründung hiess es: Die Segnungen dürften nicht zu einer Verwechslung mit der Ehe führen und nicht vor einem Altar abgehalten werden. Es hatte dazu eine entsprechende Vatikan-Vorgabe gegeben.
Das letzte Wort bei der Umsetzung der liberaleren deutschen Handreichung hat jeweils der Diözesanbischof. Georg Bätzung, Bischof von Limburg, hatte vor wenigen Tagen die Umsetzung in seinem Bistum empfohlen und ausdrücklich begrüsst.
Anders Kardinal Rainer Maria Woelki in Köln, der das deutsche Papier ignorieren will: «Wir werden die angesprochene Handreichung im Erzbistum Köln nicht veröffentlichen und zur Anwendung bringen, da in unseren Augen durch die Erklärung ‹Fiducia supplicans› des Dikasteriums für die Glaubenslehre alles Wesentliche zum Umgang mit Segensspendungen für Paare, die keine sakramentale Ehe schliessen können, gesagt ist.» So der offizielle Wortlaut einer Antwort des Bistums auf eine Anfrage der Arbeitsgruppe «Regenbogenkirche für alle» der Pfarrei St. Lambertus in Mettmann, die das Kölner Abweichen als erste in einer Mitteilung publik machte.
«Fiducia supplicans» In «Fiducia supplicans» hatte der Vatikan Ende 2023 Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare erstmals ermöglicht, aber an viele Einschränkungen geknüpft, zu denen u.a. die Nicht-Öffentlichkeit solcher Segnungen zählt. Sie dürften nicht zu einer Verwechslung mit der Ehe führen und nicht vor einem Altar abgehalten werden, so die Vatikan-Vorgabe. Gesegnet würden Menschen, nicht Beziehungen, hiess es.
Damit gelten im Erzbistum Köln nun die strengeren Vorgaben des Vatikans. In dem von katholisch.de bestätigten Text weist das Bistum darauf hin, dass «die Segensspendung spontan und kurz sein soll, also weder eine inhaltliche Vorbereitung noch eine liturgische Form hat». Das Bistum beklagt, dass die deutsche Handreichung «über die weltkirchlichen Regelungen hinaus» gehe.
Die Mettmanner Arbeitsgruppe reagierte mit Unverständnis auf die Antwort: «Wir wünschen uns eine Kirche, in der niemand aufgrund der sexuellen Orientierung, der geschlechtlichen Identität, einer Scheidung oder einer Wiederheiratet ausgegrenzt oder sonst diskriminiert wird, sondern alle wertschätzend und gleichberechtigt angenommen werden».
Über 55'000 Unterschriften für Absetzung von Kardinal Woelki. Es geht um Missbrauchsvorwürfe gegen Priester und den Umgang des Geistlichen damit (MANNSCHAFT berichtete).
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