Drei Jugendliche vor Gericht wegen Anschlagsplänen auf Vienna Pride

Nach der Festnahme der mutmasslichen Jung-Jihadisten gestalteten sich die weiteren Ermittlungen schwierig

Regenbogenparade in Wien
Symbolfoto (Bild: Adobestock / Archivfoto)

Im Juni 2023 wurden in Österreich drei mutmassliche Jihadisten festgenommen, die einen Anschlag auf die Vienna Pride geplant haben sollen – nur wenige Stunden, bevor die Parade über die Ringstrasse zog.

Nach der Festnahme gestalteten sich die weiteren Ermittlungen jedoch als kompliziert. Denn: Der Hinweis auf einen Chat über die mutmasslichen Anschlagsfantasien stammte von einem ausländischen Geheimdienst. Er galt deshalb als nicht «gerichtsverwertbar», weil der Staatsschutz der Justiz nicht sagen durfte, woher der Tipp stammte.

Trotzdem war die Beweislage für die Staatsanwaltschaft St. Pölten inzwischen ausreichend, um am 31. März Anklage gegen die drei Männer – heute 21, 19 und 16 Jahre alt – zu erheben. Das berichtet die Zeitung Der Standard, der auch der Schriftsatz vorliegt. Für die Tatverdächtigen, die auf freiem Fuss sind, gelte die Unschuldsvermutung, heisst es. Sie selbst weisen alle Vorwürfe zurück.

Hausdurchsuchungen

Zum Hintergrund: Bekannt wurden die angeblichen Anschlagspläne erst am Tag nach dem Pride, als die Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) die Öffentlichkeit in einer eilig einberufenen Pressekonferenz darüber informierte, einen Anschlag vereitelt und Hausdurchsuchungen bei den drei Beschuldigten durchgeführt zu haben (MANNSCHAFT berichtete).

Der Staatsanwaltschaft zufolge sollen sich die drei Jugendlichen etwa ab dem Jahr 2022 radikalisiert haben. Demnach sollen sie auf verschiedenen Plattformen Propagandavideos des sogenannten Islamischen Staates (IS) und seines zentralasiatischen Ablegers, des Islamischen Staats Provinz Khorasan (ISPK), konsumiert haben.

Lehrling aus St. Pölten

Der 19-jährige Erstangeklagte, ein Lehrling aus St. Pölten, stellte der Anklageschrift zufolge in einschlägigen Telegram-Chats in Aussicht, «in der Tschechischen Republik ein Sturmgewehr der Marke AK-47 und ein grosses Messer für einen Terroranschlag zu erwerben« und einen «Anschlag auf die am 17. Juni 2023 in Wien stattfindende LGBTIQ-Pride zu verüben».

Sein Bruder, der zweitangeklagte 21-Jährige, soll in einem anderen Internet-Chat gegenüber anderen das «Abstechen» von Ungläubigen propagiert haben. Ihre Profile für Onlinespiele versahen beide mit den Namen von Anführern und Mitgliedern terroristischer Organisationen. Die Staatsanwaltschaft werte dies als Propaganda, heisst es in Medienberichten.

Wiener Schüler

Der Jüngste, zum Zeitpunkt der Festnahme 15 Jahre alt, soll neben der Telegram-Gruppe auch in anderen Propaganda-Chats aktiv gewesen sein. Der Wiener Schüler soll zudem eine eigene gegründet haben, in der sich die Mitglieder über Anschlagspläne ausgetauscht haben sollen.

Dort soll auch ein damals 16 Jahre alter Belgier gegenüber einem jungen Ukrainer darüber gesprochen haben, in Belgien einen Bombenanschlag durchzuführen. Laut Staatsanwaltschaft soll der Verdächtige mehrere Bombenbauanleitungen heruntergeladen haben.

Die drei jungen Männer sind nun wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation angeklagt. Beim Jüngsten kommen noch die Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat sowie Nötigung und Körperverletzung wegen Bedrohung eines Grundwehrdieners im öffentlichen Raum und eines Konflikts in der Schule hinzu.

Aufgrund ihres Alters zur Tatzeit wird die Höchststrafe von zehn Jahren für den ersten und dritten Angeklagten halbiert. Wird die Anklage nicht beansprucht, könnte die Hauptverhandlung noch im Frühjahr, spätestens im Sommer am Landesgericht St. Pölten stattfinden.

Reaktion des Verteidigers

Der Verteidiger des jüngsten Angeklagten reagiert darauf so: «Der Ausgangspunkt der gesamten Ermittlungen – der angeblich verhinderte Anschlag auf die Pride – ist nicht Gegenstand der Anklageschrift. Auch die DSN konnte diesen Verdacht in ihren Ermittlungen nicht erhärten», sagte Andreas Schweitzer, zur Austria Presse Agentur (APA).

Rechtsanwalt Andreas Schweizer
Rechtsanwalt Andreas Schweizer (Bild: die-strafverteidiger.at)

Es gebe seiner Ansicht nach keine Beweise für konkrete Terrorpläne. Insofern sei er «überrascht», zumal der angebliche Anschlagsplan «Anlassfall für den Grosseinsatz der Polizei war», so Schweitzer. Er betonte, dass sein Mandant die Brüder aus St. Pölten gar nicht gekannt und daher mit ihnen auch keine kriminelle oder terroristische Vereinigung gebildet habe.

Trotz Pride-Verbots wollen etliche EU-Abgeordnete in Budapest mitdemonstrieren (MANNSCHAFT berichtete).

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