Gericht entscheidet: Regenbogenflagge darf im Hort hängen
Ein aktueller Fall aus Berlin
Erst bekommen die Kinder im Hort einer Grundschule Drag-Queen-Bilder zum Ausmalen. Dann hängt eine Pride-Fahne im Raum. Einem Elternpaar ist das zu viel – es zieht vor Gericht.
Im Hort einer Berliner Grundschule darf eine erweiterte Form der sogenannten Regenbogenflagge hängen bleiben. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden und damit die Klage von Eltern einer Grundschülerin abgewiesen, wie eine Sprecherin mitteilte. Das staatliche Neutralitätsgebot verlange nicht, dass im erzieherischen Bereich auf die Darstellung wertender Inhalte verzichtet werde, hiess es.
Im konkreten Fall ging es um eine «Progress-Pride»-Flagge. Aus Sicht der Schule in Berlin-Treptow symbolisiert die Flagge «Akzeptanz und Vielfalt der Lebensformen».
Die Eltern einer Erstklässlerin lehnten es jedoch ab, dass ihr Kind bereits im Hort mit dem Thema der Geschlechtervielfalt in der erfolgten Weise konfrontiert wird. Denn den Kindern wurden auch Bilder mit Drag-Queens zum Ausmalen gegeben.
Zunächst beschwerten sich die Eltern bei der Schule und verlangten, dass Bilder und Fahne verschwinden. Als weitere Ausmalbilder auftauchten, die ihnen zu sexualisiert erschienen, und die Flagge nicht verschwand, zogen sie vor Gericht. Sie sahen in den Geschehnissen eine unzulässige Beeinflussung.
Prde Flagge steht für Vielfalt und Toleranz Aus Sicht des Gerichts ist die Grenze zur «unzulässigen politischen Indoktrinierung» im vorliegenden Fall jedoch nicht überschritten. Die Flagge stehe «in erster Linie für Vielfalt der Geschlechter und für Toleranz», so die Richter. Soweit sie das Selbstverständnis bestimmter Gruppen und deren Recht zur freien Identitätsbildung symbolisiere, sei sie vereinbar mit verfassungsrechtlichen und auch schulgesetzlichen Vorgaben.
Bei der Urteilsbegründung verwiesen die Richter*innen auch darauf, dass an der Schule eine trans Person tätig ist und zwei Kinder mit trans Identität betreut werden. Die «Progress-Pride»-Flagge sei in diesem Zusammenhang auch als ein Schutzsymbol für diese zu sehen. Die Ausmalbilder sollen jedoch in dem Hort nicht mehr ausgelegt werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Trotz kleinerer Vorfälle: Die Verantwortlichen blicken positiv auf die Zurich Pride zurück (MANNSCHAFT berichtete)
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