in

Aktivist*innen attackiert – Armeniens Polizei ermittelt endlich

Ein Berufungsgericht lässt den Fall erneut untersuchen

Armenien
Symbolbild: wikicommons

Am 3. August 2018 wurden in Armenien neun LGBTIQ Personen homophob beschimpft, mit Steinen beworfen und teils krankenhausreif geschlagen. Zwei Jahre später wird nun gegen die Angreifer ermittelt.

Einige Angreifer*innnen erhielten nach dem Angriff einen Straferlass, 13 andere hielt die Polizei für unschuldig und ermittelte nicht weiter. Nun hat das Berufungsgericht entschieden, dass der Fall damals nicht angemessen untersucht wurde.

Schwarzer Rauch und Dämonen – So arbeiten die «Homoheiler»

Eine Gruppe von acht Personen war am Abend des 3. August 2018 bei einem Freund zuhause im Dorf Shurnukh im Süd-Osten Armeniens, als sich zwei Männer dem Haus näherten. In einem aggressiven Ton verlangten sie vom Gastgeber, mit ihnen vor der Türe zu sprechen. Wie Pink Armenia berichtete, merkten die Freunde aber, dass sich noch mehr Personen um das Haus versammelt hatten, und blieben vorerst im Innern.

Etwas später trat die ganze Gruppe nach draussen. Ein Mob von über 30 Personen begann, sie zu beschimpfen. Sie riefen «Geht weg, Homos» und weitere Beleidigungen. Die LGBTIQ-Personen, darunter auch Aktivist*innen, wurden zudem geschlagen, getreten und mit Steinen beworfen. Sie wurden über einen Kilometer lang verfolgt, bis nach einer Stunde die Polizei eintraf. Sechs Opfer mussten ins Krankenhaus gefahren werden, wovon zwei ernsthafte Verletzungen davontrugen.


Der Fall wurde damals nicht weiter untersucht und die Angreifer*innen kamen ohne Konsequenzen davon. Die LGBTIQ-Organisation Pink Armenia legte daraufhin beim Gericht eine Berufung ein, damit die Angreifer*innen strafrechtlich verfolgt werden – ihre Bedenken wurden jedoch zurückgewiesen. Unter den Opfern waren zwei Angestellte und ein*e Mitarbeiter*in von Pink Armenia.

«Es ist demütigend»: Mysteriöse Outing-Kampagne in Armenien

Zwei Jahre später entschied das Berufungsgericht des Landes, dass der Fall doch erneut untersucht werden muss und das Gericht damals nicht richtig gehandelt habe. Es stellte fest, dass die Rechte der Opfer verletzt wurden, als die Ermittler entschieden, die Täter*innen des Angriffs nicht zu verfolgen.

Das Gericht fällte seine neue Entscheidung, nachdem es das «schwere psychische Leiden» der Opfer ebenfalls in Betracht gezogen hatte. Zudem befand es, dass die Aktivist*innen wegen ihrer sexuellen Orientierung Zielscheibe des Angriffs geworden sind.


Das Urteil des Berufungsgerichtes für Strafsachen bestätigt mit ihrem Entscheid die Bedenken der queeren Aktivist*innen in Armenien, die in den letzten zwei Jahren dafür gekämpft haben, dass die Angreifer*innen strafrechtlich verfolgt werden.

«Wir hoffen, dass diese Entscheidung die Ermittlungsbehörde endlich dazu zwingen wird, die Voruntersuchung wieder aufzunehmen und mit der Untersuchung des wahren Motivs des Verbrechens zu beginnen», sagt Pink Armenia in einem Statement.

Barbaros Altug und die Türkei – Heimweh ohne Hoffnung

«Wir denken, dass es für jeden klar ist, dass die Verletzung der Würde einer Person, wenn sie aus diskriminierenden Gründen psychisch oder physisch missbraucht wird, strengstens verurteilt und bestraft werden sollte».

Einen Einblick in die generelle Situation der LGBTIQ in Armenien erhielten die Leser*innen der MANNSCHAFT-Ausgabe vom Dezember 2018. Armenien liegt im Ranking der ILGA-Europe auf dem 2. letzten Platz. Einzig die Nachbarländer Türkei und Asarbaitschan haben noch weniger Punkte geholt. Mit der Revolution und dem Amtsantritt des Premiers Paschinjan schöpften LGBTIQ neue Hoffnung auf eine Verbesserung. Bisher wurden sie enttäuscht (MANNSCHAFT berichtete).


Polen LGBTIQ Nowa Dęba

Forderung: EU soll «Verfahren gegen Polen verschärfen»

Gaingels

Investieren in LGBTIQ-Firmen ist gefragter denn je