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45 Jahre nach Mord an schwulem Rentner: Freispruch!

Der Richter glaube zwar an die Schuld, es fehle aber die Beweislast

München
Justitia-Statue auf dem Justizpalast München (Foto: Sven Hoppe/ dpa)

Vor 45 Jahren wurde ein 69-jähriger schwuler Mann in München brutal ermordet. 2023 konnte ein Tatverdächtiger festgenommen werden. Der Richter sprach ihn aber frei.

2. Januar 1979. Der 69-jährige Rentner Josef Brunner wird brutal ermordet in seiner Wohnung in der Werinherstrasse in Obergiesing, München, aufgefunden. Nur mit Unterwäsche bekleidet und blutüberströmt lag er in der Badewanne, der Schädel zertrümmert. Tatwaffe war ein kiloschwerer Mörserstössel. Kriminalpolizeiliche Ermittlungen datieren den Zeitpunkt des Todes auf die Nacht vom 30. auf den 31. Dezember 1978. Beim sogenannten «Silvestermord» ist seitens der Beamten von stumpfer Gewalt die Rede.


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Bei der Tat waren ausserdem Bargeld von bis zu 1’400 DM, ein Ring und die Wohnungsschlüssel des ehemaligen Buchhalters entwendet worden. Es wurden tatrelevante Fingerspuren am Tatort gesichert und nach einem unbekannten Engländer gefahndet – ohne Erfolg. Bekannt war, dass Josef Brunner häufig Umgang mit jungen Männern hatte.


Knapp 45 Jahre später teilte die Polizei München am 30. Oktober 2023 mit, dass am 22. März ein Tatverdächtiger festgenommen werden konnte. Beim erneuten Abgleichen der Fingerabdrücke bei einer Auslandsrecherche über das Bayerische Landeskriminalamt führt die Spur zu einem 70-jährigen Engländer, der bereits wegen Raubes vorgestraft war und damals als Student ein halbes Jahr auf einer Baustelle in München gejobbt haben soll. Der Mann wurde widerstandslos festgenommen.

Vor gericht machte der Brite keine Aussage, seine Verteidigung forderte die Freilassung entgegen der Staatsanwaltschaft, die sich für lebenslange Haft einsetzte. Die Strafkammer des Münchner Landgerichts sprach den Mann letztlich frei. Zwar glaube man, dass der Angeklagte der Täter sei, der Mord könne aber nicht mit letzter Sicherheit nachgewiesen werden. Es sei denkbar, dass sich noch ein weiterer Mann in der Wohnung aufgehalten habe, erklärte der Richter. Zumal das Motiv nicht zweifelsfrei belegt werden konnte, sodass die Anklage auf Todschlag minimiert würde, der mittlerweile verjährt ist.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft München kann innerhalb einer Woche Revision einlegen. Wenn das Urteil Rechtskraft erlangt, muss der Angeklagte wegen der Haft in England und der Untersuchungshaft in Deutschland aus der Staatskasse entschädigt werden.


Jüngst gab es bezüglich des Mordes an einem schwulen Friseur vor über 30 Jahren in Mühlheim an der Ruhr neue Spuren. Ein Tatverdächtiger wurde festgenommen (MANNSCHAFT berichtete).


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