UNO ruft am Tag der Menschenrechte zu mehr Aktionismus auf
Niemand solle dafür in Gefahr sein, wer man ist oder wen man liebt
Am Internationalen Tag der Menschenrechte, dem 10. Dezember, hat die UNO zu mehr Aktionismus aufgerufen.
«Tagtäglich werden in vielen Staaten die Menschenrechte schwerwiegend verletzt, und es ist unser aller Pflicht hinzuschauen. Dabei darf es aber nicht bleiben: Wir müssen Opfer von Menschenrechtsverletzungen aktiv unterstützen» erklärte Peter Ruhenstroth-Bauer, Nationaler Direktor der UNO-Flüchtlingshilfe in einer Mitteilung.
Niemand solle dafür in Gefahr sein, wer man ist oder wen man liebt. Dennoch müssen Menschen fliehen, weil sie allein aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität verfolgt werden. In 70 Ländern sind gleichgeschlechtliche Beziehungen noch immer kriminalisiert und in einigen Ländern steht darauf sogar die Todesstrafe. So zum Beispiel im Iran, wo es jüngst eine Hintrichtungswelle gab (MANNSCHAFT berichtete).
Andere Länder haben unterdessen Gesetze verabschiedet, die LGBTIQ-Personen diskriminieren oder die Behörden zur Verfolgung von queerer Personen einsetzen, wie zum Beispiel durch vage geschriebene Gesetze über öffentliche Unsittlichkeit. Russland schränkte so gerade erst die Rechte queerer Menschen mit einem neuen Gesetz drastisch weiter ein. Betroffen sind Beiträge in sozialen Netzwerken, aber auch Inhalte von Büchern, Filmen, Medien und Werbung (MANNSCHAFT berichtete).
Auch das Menschenrecht, Asyl zu suchen, werde zu oft verletzt. Sind Menschen in der Folge von Menschenrechtsverletzungen gezwungen zu fliehen, muss aus Sicht der UNO-Flüchtlingshilfe weltweit sichergestellt sein, dass die Menschenrechte von Flüchtenden respektiert werden und dass Menschen ihr Recht ausüben können, in anderen Staaten Asyl zu suchen.
Menschen, die einen Asylantrag stellen möchten, sollten dies tun dürfen. Sie müssen über ihre Rechte aufgeklärt werden und rechtliche Beratung erhalten. Vor allem dürfe kein Flüchtling zur Rückkehr in ein Land gezwungen werden, wo Verfolgung und Menschenrechtsverletzungen befürchtet werden müssen.
Am 10. Dezember 1948 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Jedem Menschen sollten dadurch die gleichen Rechte und Freiheiten zugesichert sein – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder sozialem Status. 74 Jahre später sind weltweit mehr als 100 Millionen Menschen aus ihrer Heimat vertrieben: für die UNO-Flüchtlingshilfe ein trauriger Rekord, der im Widerspruch zur Intention der Menschrechtscharta steht.
Nach wie vor fliehen Menschen vor Verfolgung und lebensbedrohlichen Situationen aus ihren Ländern: weil sie etwa aus ethnischen, politischen, religiösen oder geschlechtsspezifischen Gründen diskriminiert, ausgegrenzt oder verfolgt werden.
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