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Schwuler Iraner erleidet Niederlage vor Gericht

Er wirft dem Aussenministerium ein Zwangsouting vor

Foto: Unsplash

Der Fall eines schwulen Arztes aus dem Iran, der dem österreichischen Aussenministerium ein Zwangsouting vorwirft, sorgte für Schlagzeilen. Für den Arzt setzten sich queere Politiker*innen sowie Organisationen wie Amnesty International ein.

Auch MANNSCHAFT hat mehrmals darüber berichtet: Um dem schwulen Iraner nicht zu schaden, wird sein Name nicht veröffentlicht. Wie nun bekannt wurde, erlitt der Arzt vor kurzem eine Niederlage vor Gericht. So stellte das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien in einem Urteil fest, dass die Vorwürfe des schwulen Iraners nicht konkret belegt werden können.


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Der schwule Mann hatte vom österreichischen Staat Schadenersatz in der Höhe von 275’000 Euro verlangt, weil er seinen Angaben zufolge nicht mehr in den Iran einreisen könne. Das österreichische Aussenministerium bestreitet ein Zwangsouting. Das Gericht wies die Klage des schwulen Iraners ab und schloss sich der Argumentation des Aussenministeriums an.


Der schwule Iraner muss daher die Prozesskosten bezahlen. In der queeren Community sorgte das Urteil für Kopfschütteln. Denn die österreichische Volksanwaltschaft hat den Fall ebenfalls überprüft und kam hier zu einer anderen Einschätzung als das Gericht.

Der Arzt ist schon seit einigen Jahren in Europa tätig und hat vor zwei Jahren einen österreichischen Mann geheiratet. Das schwule Paar lud wenig später Familienangehörige des Iraners nach Österreich ein. Im Gegensatz zum fundamentalistischen Regime in Teheran akzeptieren die im Iran lebenden Eltern die Homosexualität ihres Sohnes.

Für die Einreise nach Österreich brauchten die Familienangehörigen ein Visum. Für den Antrag musste ein Grund angegeben werden. Der schwule Arzt wollte in jedem Fall vermeiden, dass die iranischen Behörden von seiner Homosexualität erfahren. Denn im Iran werden schwule Männer brutal verfolgt und mit dem Tod bestraft.


Das Problem ist, dass Österreich die Visaabwicklung im Iran und in anderen Ländern an eine externe Firma ausgelagert hat. Dabei handelt es sich um die Firma «Visa Facilitation Services Global» (VFS) mit Sitz in Dubai. Die Firma hat ein Büro in der iranischen Hauptstadt und beschäftigt dort iranische Mitarbeiter*innen. Diese haben die im Iran lebenden Familienangehörigen des schwulen Arztes genau über den Grund für die Reise nach Österreich befragt.

In der Klagsschrift des schwulen Iraners heisst es, dass die Mitarbeiter der externen Firma den Vater und die Schwester des Arztes regelrecht verhört haben sollen. Man soll sie dazu gebracht haben, dass sie die Ehe des Arztes mit einem Mann bestätigt haben. Seitdem kann der Arzt nicht mehr in den Iran fliegen. Denn er hat Angst, dort verhaftet zu werden. Das österreichische Aussenministerium versichert, dass alle Mitarbeiter*innen der externen Firma zur Verschwiegenheit verpflichtet sind und keine Daten weitergeben dürfen.


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Bei der Auseinandersetzung geht es um eine Grundsatzfrage, wie Österreich mit Visumsanträgen von Angehörigen von queeren Personen umgeht. Der schwule Arzt hat ausdrücklich darum gebeten, dass die Visumsanträge seiner Familie nicht von einer externen Firma, sondern direkt von der österreichischen Botschaft in Teheran bearbeitet werden. Doch das wurde von der österreichischen Botschaft in Teheran abgelehnt.

Auch das Aussenministerium in Wien will hier keine Ausnahme gewähren. Doch das genau wird von mehreren Organisationen und von queeren Politiker*innen gefordert. Die Volksanwaltschaft in Wien empfiehlt, dass die österreichischen Vertretungsbehörden in jenen Staaten, in denen homosexuelle Menschen verfolgt werden, die Regeln für die Visavergabe ändert.

Ähnlich sieht das Amnesty International. Laut Shoura Hashemi, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich, sei bei der Bearbeitung von Visa-Anträgen von gleichgeschlechtlichen Paaren oder LGBTIQ-Personen aus dem Iran «äusserste Vorsicht und Diskretion geboten».

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