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Österreich arbeitet rechtliche Diskriminierung von LGBTIQ auf

Das Justizministerium will aus der Vergangenheit lernen

Alma Zadić Justizministerin
Die Pressekonferenz mit Alma Zadić (Bild: Screenshot Facebook/Alma Zadić)

Österreichs Justizministerium kündigt an, die rechtliche Diskriminierung von LGBTIQ-Personen zu analysieren. Das Projekt «Vor dem Gesetz sind alle gleich?» soll die gesamte österreichische Rechtslage nach 1945 aufarbeiten.

Österreichs Justizministerin Alma Zadić (Grüne) kündigte an der Pressekonferenz von Mittwoch an, dass man die rechtliche Diskriminierung von LGBTIQ-Menschen seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs systematisch analysieren werde.

Aus Vergangenheit lernen
Das Projekt mit dem fragenden Titel «Vor dem Gesetz sind alle gleich?» beschäftige sich jedoch nicht nur mit der Geschichte Österreichs. Schliesslich sei die Ausgrenzung von LGBTIQ-Personen kein Phänomen der Vergangenheit, sagte Alma Zadić. Die Analyse soll letztlich auch mögliche politische Massnahmen für die Gegenwart aufzeigen. «Nur wer die Geschichte kennt, kann auch aus ihr lernen», so die Justizministerin weiter.

Im Juni 2021 entschuldigte sich Alma Zadić für die strafrechtliche Verfolgung homosexueller Menschen in der zweiten Republik (MANNSCHAFT berichtete). Die HOSI sprach damals von einem «historischen Signal».


Mehr Schutz gefordert
Pride Biz Austria begrüsst die Ankündigung des Projekts, wie der Verband in einer Pressemitteilung schreibt. Astrid G. Weinwurm-Wilhelm, Präsidentin von Pride Biz Austria, findet: «Obwohl sich die Einstellung zu LGBTIQ-Personen in den vergangenen 20 Jahren in der Allgemeinbevölkerung deutlich verbessert hat, gibt es noch immer rechtliche Ungleichheiten. Es ist wichtig aufzuzeigen, wo diese bestehen, und die politischen Rahmenbedingungen entsprechend anzupassen.»

Nach dem Bundesgleichbehandlungsrecht seien LGBTIQ-Personen nur vor Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf geschützt. Das gelte aber nicht für den Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen wie etwa Wohnraum, Versicherungs- und Bankdienstleistungen, für den Gesundheitssektor oder die Gastronomie.

«Hier schützt das österreichische Recht nur vor Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit oder von Behinderung. Ausserdem wäre es essenziell, endlich auch den Gesundheitsbereich zu öffnen. Damit meine ich, dass Leistungen der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherungen, zum Beispiel das Krankengeld oder die Familienbeihilfe, LGBTIQ-Personen diskriminierungsfrei bereitgestellt werden», so die Präsidentin von Pride Biz Austria weiter.


Der Verband fordert ausserdem einen selbstbestimmten Zugang zu alternativen Geschlechtseinträgen, auch ohne Gutachten, und verpflichtende Antidiskriminierungsbeauftragte bei Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden.


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