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Freispruch für russische LGBTIQ-Aktivistin aufgehoben

Das Verfahren läuft bereits seit 2019

Homo-Propaganda
LGBTIQ-Aktivistin Yulia Tsvetkova stand wiederholt wegen «Homo-Propaganda» vor Gericht (Foto: privat)

In Russland hat ein Gericht den Freispruch der Feministin und LGBTIQ-Aktivistin Julia Zwetkowa aufgehoben. Ihr wird die Herstellung und Verbreitung von Pornografie vorgeworfen.

Julia Zwetkowa sollte nach dem Willen der Staatsanwaltschaft zunächst für drei Jahre und zwei Monate ins Straflager. Dann wurde sie im vergangenen Sommer freigesprochen (MANNSCHAFT berichtete). Sie hatte eine Reihe abstrakter Skizzen weiblicher Genitalien gemalt, ebenso gleichgeschlechtliche Paare mit Regenbogen-Motiven  (MANNSCHAFT berichtete).


Russland weitet das Verbot von «LGBTIQ-Propaganda» stark aus. Jegliche positive Darstellung von queerer Liebe wird strafbar


Ihr Fall löste landesweite Proteste gegen ihre Strafverfolgung aus. Internationale Menschenrechtsorganisationen hatte das Verfahren als «Justizwillkür» kritisiert.


Am Dienstag letzter Woche hob ein Kassationsgericht in der Hafenstadt Wladiwostok den anfänglichen Freispruch auf und verwies den Fall zur erneuten Prüfung an Komsomolsk am Amur zurück, berichet die Moscow Times.

Die beanstandeten Bilder gehören zu einer Sammlung mit dem Titel «Eine Frau ist keine Puppe», die Zwetkowa in sozialen Netzwerken verbreitet hatte. Viele Prominente aus dem Show- und russischen Mediengeschäft, Menschenrechtler*innen und Politiker*innen hatten das Vorgehen der Justiz gegen die Künstlerin verurteilt. Bei Strassenprotesten kam es immer wieder zu gewaltsamen Festnahmen.

Das Verfahren läuft bereits seit November 2019. Rund vier Monate hatte sie bereits in Hausarrest verbringen müssen, bevor sie unter der Auflage, die Stadt nicht zu verlassen, aus der Wohnung gehen durfte. Zu Prozessauftakt hatte Zwetkowa sich auch in Hungerstreik begeben (MANNSCHAFT berichtete).



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