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Blutspende für Schwule könnte nach EU-Urteil erleichtert werden

Blutspendeverbot
Symbolbild: AdobeStock

Homosexuelle Männer haben ein erhöhtes HIV-Risiko. Deshalb gelten sie als Risikogruppe und dürfen in Deutschland und der Schweiz kein Blut spenden. Dieser pauschale Ausschluss könnte nach einem Urteil des EuGH fallen.

(dpa/gzy) – Schwule Männer könnten nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Deutschland wohlmöglich bald leichter Blut spenden. Das Paul-Ehrlich-Institut, das die Vorgaben gemeinsam mit der Bundesärztekammer ausarbeitet, sieht den Weg dafür nun frei. In Deutschland sind derzeitMänner, die mit Männern Sex haben, dauerhaft gesperrt, weil diese Gruppe ein erhöhtes HIV-Risiko hat.

Auch in der Schweiz wird man von einer Blutspende ausgeschlossen, wenn man die Frage nach «sexuellen Kontakten unter Männern seit 1977» mit Ja beantwortet. Eine derartig schematische und unflexible Vorgehensweise mache das Blut nicht sicherer, schreibt Pink Cross in einer Medienmitteilung.


«Homosexuelle Männer verhalten sich beim Sex in aller Regel sehr verantwortungsvoll und informiert», sagt Bastian Baumann, Geschäftsleiter von Pink Cross. «Ein Ausschuss nur aufgrund der sexuellen Ausrichtung erachte ich deshalb nicht als gerechtfertigt». Pink Cross fordert für die Schweiz, die Blutspender nicht nach ihrer sexueller Orientierung zu fragen, sondern vielmehr nach ihrem Risikoverhalten.

Eine Lockerung des Blutspendeverbots in europäischen Ländern könnte sich längerfristig auch auf die Schweiz auswirken. Das Schweizerische Rote Kreuz SRK formuliert seine Richtlinien aufgrund den Empfehlungen des Europarats. Diese sind für die Schweiz seit dem Inkrafttreten des Heilmittelgesetzes 2002 verbindlich.

Lockerung der Regeln in Deutschland womöglich schon 2016
«Wir überlegen seit Jahren in Deutschland, ob dieser Dauerausschluss (von der Spende) gerechtfertigt ist heutzutage», sagte Rainer Seitz vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) am 29. April der Deutschen Presse-Agentur in Brüssel. Das Institut trete für eine einjährige Sperre nach dem letzten Sexualkontakt eines männlichen Spenders mit einem anderen Mann ein. In Deutschland sei sei eine Änderung der Regeln ungefähr zu Beginn nächsten Jahres denkbar. Das Urteil habe deutlich gemacht, dass das EU-Recht nicht zwingend eine dauerhafte Sperre für Homosexuelle vorschreibe.


Beim deutschen Bundesgesundheitsministerium hiess es: «Wir gehen davon aus, dass die nächste Aktualisierung (der Richtlinien) auch unter Berücksichtigung des heutigen EuGH-Urteils stattfinden wird.»

Blutspendeverbot muss verhältnismässig sein
Zuvor hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg geurteilt, dass der Ausschluss von Männern, die Sex mit Männern haben, zwar rechtens sein kann. Allerdings müsse ein solches Verbot verhältnismässig sein (Rechtssache C-528/13). Die Richter unterstrichen, dass zu prüfen sei, ob es keine geeigneten Alternativen zu einem Ausschluss gebe. Dies könnten etwa wirksame Testmethoden für Blutspenden oder eine genaue Befragung des Spenders zu riskantem Sexualverhalten sein.

Diese Möglichkeiten muss nun das für den Einzelfall zuständige Gericht in Strassburg für Frankreich prüfen. Die französische Regierung hat bereits angekündigt, den Fragebogen zu verändern, um Schwulen die Blutspende zu erlauben. Zuvor hatte die Nationalversammlung im Zuge der Beratungen über eine Gesundheitsreform einstimmig dafür gestimmt, das Verbot abzuschaffen.

«Niemand darf davon ausgeschlossen werden, nur weil er homosexuell ist, und gleichzeitig müssen wir die absolute Sicherheit derjenigen garantieren, die Blut bekommen», sagte Gesundheitsministerin Marisol Touraine Mitte April dem Fernsehsender France 3.

Auch in Deutschland gelten Männer, die mit Männern Sex haben, als Gruppe mit erhöhtem Risiko: Laut Robert Koch-Institut entfielen 2013 drei Viertel der ungefähr 3200 HIV-Neuinfektionen auf Schwule. Sie sind daher neben Heterosexuellen mit häufig wechselnden Geschlechtspartnern oder Prostituierten von der Blutspende ausgeschlossen. Grundlage ist die Beantwortung eines Fragebogens vor der Spende.

Der deutsche Lesben- und Schwulenverband begrüsste das Urteil: «Es ist selbstverständlich, dass die Sicherheit der Blutkonserven oberste Priorität hat», teilte Sprecher Axel Blumenthal mit. «Das Risiko bemisst sich aber nicht nach homo- bzw. heterosexuellen Sexualpraktiken, sondern danach, ob diese „safe“ oder „unsafe“ sind.»

Vertreter der Linken und der Grünen im Bundestag forderten eine Änderung der Regeln für die Blutspende. Dies sei «zwingend erforderlich», erklärte Harald Petzold von den Linken. Der Grünen-Innenpolitiker Volker Beck meinte: «Auch die Bundesärztekammer muss jetzt handeln und angesichts der wirksameren Nachweistechniken und weniger belastenden Methoden – wie persönliche Befragung zum Sexualverhalten – das lebenslange Blutspendeverbot für MSM beenden.» MSM ist die Abkürzung für Männer, die Sex mit Männern haben.

Detaillierte Befragungen zum Sexualverhalten vor der Spende hält Rainer Seitz vom Paul-Ehrlich-Institut hingegen nicht für realistisch. «Ich denke auch, das ist den Betroffenen nicht zuzumuten», sagte er.


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