AfD-nahe Stiftung klagt erfolgreich auf staatliche Förderung

SPDqueer fordert: «Keine Steuergelder für Stiftungen, die gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit fördern!»

Bundesverfassungsgericht (Foto: Uli Deck/dpa)
Bundesverfassungsgericht (Foto: Uli Deck/dpa)

Der Ausschluss der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung von der staatlichen Förderung hat die Chancengleichheit verletzt. Das gab das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch bekannt.

Der Grund dafür ist, dass die Voraussetzungen und Kriterien für die Förderung der politischen Stiftungen bisher nicht in einem eigenen Gesetz geregelt sind, wie Vizegerichtspräsidentin Doris König bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe sagte. Das sei bei einer so wesentlichen Frage aber notwendig.

Während die anderen sechs parteinahen Stiftungen Jahr für Jahr Millionenbeträge erhalten, hat die Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) bisher kein Geld aus dem Bundeshaushalt bekommen. Vorsitzende der DES ist die frühere CDU-Politikerin Erika Steinbach, die inzwischen der AfD angehört.

Oliver Strotzer, stellvertretender Bundesvorsitzender der SPDqueer, erklärte nach dem Urteil, dies sei ein Warnschuss. «Es braucht dringend ein Stiftungsgesetz, das die Verteilung staatlicher Mittel an parteinahe Stiftungen klar regelt. Rechte Gruppen versuchen seit langem, unsere Zivilgesellschaft und den demokratischen Rechtsstaat zu unterwandern. Eine staatliche Förderung der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung wäre, in Anbetracht dieser Entwicklungen, eine Katastrophe. Organisationen, die gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit fördern und unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung untergraben, dürfen niemals aus Steuergeldern finanziert werden.»

Die Klage der AfD hatte sich auf 2019 – aber auch auf andere Jahre bezogen (MANNSCHAFT berichtete). Die weiteren Anträge erklärten die Richter’*innen aber grösstenteils für unzulässig. Der Antrag zum Jahr 2022 wurde vom Verfahren abgetrennt, hierüber soll zu einem späteren Zeitpunkt separat entschieden werden.

Richtschnur für die Förderung war bisher ein Karlsruher Urteil aus dem Jahr 1986. Darin steht, dass sichergestellt sein muss, dass «alle dauerhaften, ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen in der Bundesrepublik Deutschland angemessen berücksichtigt» werden.

Demonstration vor der Urteilsverkündung (Foto: Uli Deck/dpa)
Demonstration vor der Urteilsverkündung (Foto: Uli Deck/dpa)

Für die praktische Umsetzung hatten die Stiftungen 1998 selbst einen Vorschlag gemacht. In einer gemeinsamen Erklärung heisst es, ein geeigneter Anhaltspunkt dürfte «eine wiederholte Vertretung» der entsprechenden Partei im Bundestag sein, und zwar zumindest einmal in Fraktionsstärke. Daran hatte sich die Politik seither orientiert.

2022 wurde allerdings ein neuer Passus im Haushaltsgesetz ergänzt. Danach werden die Zuschüsse «nur politischen Stiftungen gewährt, die nach ihrer Satzung und ihrer gesamten Tätigkeit jederzeit die Gewähr bieten, dass sie sich zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten».

Dieser Vermerk spielt bei dem AfD-Antrag zum Jahr 2022 eine Rolle, den die Partei erst sehr kurzfristig vor der Verhandlung im Oktober nachgeschoben hatte. König sagte, das werfe neue verfassungsrechtliche Fragen auf. Bundestag und Bundesregierung hätten sich dazu damals nicht mehr hinreichend äussern können.

In dem Karlsruher Verfahren ging es ausschliesslich um die sogenannten Globalzuschüsse aus dem Haushalt des Innenministeriums, die für die gesellschaftspolitische und demokratische Bildungsarbeit gedacht sind. Damals waren das rund 130 Millionen Euro, für dieses Jahr sind 148 Millionen Euro eingeplant. Die DES und die AfD hatten 900.000 Euro für 2019 verlangt.

Das könnte dich auch interessieren