Sachsen

Staatsanwaltschaft: Neonazi Liebich weiterhin nicht in Haft

11.07.2025, Leipzig: Marla Svenja Liebich, bekannte Rechtsextremistin, wartet vor einem Saal des Landgerichts
11.07.2025, Leipzig: Marla Svenja Liebich, bekannte Rechtsextremistin, wartet vor einem Saal des Landgerichts (Bild: Sebastian Willnow/dpa)

Liebich wurde als Mann verurteilt, änderte das Geschlecht und trat die Haft im Frauengefängnis in Chemnitz dann nicht an. Seitdem wird gefahndet – doch bislang ohne Erfolg.

Polizei und Staatsanwaltschaft suchen weiterhin nach der verurteilten Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich. «In Sachen Liebich dauern die Fahndungsmassnahmen an», sagte Staatsanwalt Benedikt Bernzen von der Staatsanwaltschaft in Halle der Deutschen Presse-Agentur. Liebich war zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden, hatte die Haft in der Justizvollzugsanstalt in Chemnitz Ende August dieses Jahres jedoch nicht angetreten (MANNSCHAFT berichtete).

In dem Fall gebe es keinen neuen Sachstand zu berichten, so Bernzen. Liebich habe die Haft auch weiterhin nicht angetreten, ergänzte der Staatsanwalt.

Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) forderte bereits gemeinsam mit ihren Amtskolleginnen aus Sachsen-Anhalt und Thüringen von der Bundesregierung eine Prüfung und Überarbeitung des Selbstbestimmungsgesetzes

18.03.2025, Dresden: Constanze Geiert (CDU), Justizministerin von Sachsen, gestikuliert während eines Interviews in ihrem Büro im Justizministerium
Constanze Geiert (CDU), Justizministerin von Sachsen (Bild: Robert Michael/dpa)

Anfang dieses Jahres war bekanntgeworden, dass Sven Liebich seinen Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich und den Vornamen in Marla Svenja hat ändern lassen (MANNSCHAFT berichtete).

Liebich war im Juli 2023 – damals noch als Sven Liebich – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Die Haft trat Liebich nicht an. Seitdem wird deutschlandweit nach ihr gefahndet.

Der Fall hatte die Debatte über das neue Selbstbestimmungsgesetz wieder angefacht (MANNSCHAFT berichtete). Mit dem im November 2024 in Kraft getretenen Gesetz, das das frühere Transsexuellengesetz ablöste, wurden Änderungen des Geschlechtseintrags und des Vornamens deutlich erleichtert. 

Liebich ist kein Einzelfall In Sachsen-Anhalt habe es zuletzt eine einstellige Zahl an Fällen gegeben, in denen Männer beantragt hatten in einem Frauengefängnis untergebracht zu werden, gab Sachsen-Anhalts Justizministerin Franziska Weidinger (CDU) an. Ihre Amtskolleginnen bestätigten, dass es solche Fälle in der Vergangenheit auch in Sachsen und Thüringen gegeben hatte. 

Dass Menschen ihren Personenstand ändern können, ohne dass die Behörden etwa den Grund für die Änderung prüfen, sei in allen drei Ländern eine erhebliche Belastung, sagte Geiert. In Zukunft sollte etwa Personal mit spezieller Sachkunde in besonderen Fällen wie dem Fall Liebich entscheiden.

«Niemand möchte, dass das Gesetz in die 80er Jahre zurückgeführt wird»

Sachsen-Anhalts Justizministerin Franziska Weidinger

«Niemand möchte, dass das Gesetz in die 80er Jahre zurückgeführt wird», sagte die Ministerin. Es müsse jedoch die Möglichkeit bestehen, einen Prüfmechanismus einzuführen, wenn der Verdacht auf Missbrauch besteht. So könne gewährleistet werden, dass auch die Mitgefangenen, vor allem Frauen, geschützt werden können. 

«Bottoms up!» – Er putzt das Schwule Museum Berlin, redet offen über Analhygiene im Fernsehen und hat Deutschlands Investor*innen bei «Die Höhle der Löwen» erröten lassen: Marius Baumgärtel erklärt, wie Queerness und Unternehmertum zusammenpassen (MANNSCHAFT-Interview).

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