Nach Sieg vor Gericht: Schwules Opfer von Hate Speech will Mut machen

Denis Kläfiger nimmt Pride Month als Anlass, seine Geschichte zu teilen

Denis Kläfiger (Bild: zVg)
Denis Kläfiger (Bild: zVg)

Denis Kläfiger wurde per E-Mail homophob beschimpft. Mit Erfolg ist er gerichtlich gegen den Täter vorgegangen – und gehe «psychisch gestärkt» aus dem Prozess hervor. Mit seiner Geschichte will er nun anderen Opfern von Hate Speech Mut machen.

«Dumme Schwuchteln», «dürre Schlampen», «Stück Männerscheisse»: Mit diesen Worten – im Original in fehlerhaftem Englisch – beleidigte ein Amerikaner zwei schwule Luzerner BDP-Politiker per E-Mail. Der Täter begnügte sich jedoch nicht damit, die beiden direkt zu adressieren. Vielmehr teilte er seine homophoben Schimpftiraden mit ihren Parteikolleg*innen. Einer der beiden Hate-Speech-Geschädigten ist Denis Kläfiger.

Die vielen schönen Geschichten, die er im Pride Month gelesen habe, hätten ihn dazu motiviert, seine Erlebnisse mit der Öffentlichkeit zu teilen. Obschon sie sich zwar lange hinzog, fand auch seine Story schliesslich ein Happy End. Und die Moral der Geschichte: Es lohnt sich, rechtlich gegen homophobe Täter vorzugehen.

Keiner Schuld bewusst Die Beweislage war eindeutig, Denis hatte alles schwarz auf weiss. Der damals 44-jährige Täter, ein Verwandter des Ex-Politikers, wollte sich mit den Beleidigungen dafür rächen, dass sich Denis und sein Parteikollege ein Jahr zuvor in einem Zeitungsbericht über ihn geäussert hatten. Seiner Schuld war er sich nicht bewusst.

Zu seinen Verteidigungsversuchen vor Gericht gehörten eigenwillige Interpretationen der Beschimpfungen. So hätte er mit dem Wort «bitch» eigentlich «Hündin» und nicht etwa «Miststück» oder «Schlampe» gemeint.

Das Kantonsgericht Luzern fiel nicht darauf herein. Es verurteilte den bereits vorgestraften Täter im August 2020 zu einer bedingten Geldstrafe; dazu gab es eine Busse von 350 Franken (ca. 320 Euro). Der Verurteilte zog den Fall bis vor das Bundesgericht, wo er jedoch wegen eines Formfehlers abgelehnt wurde. Das nahm Denis zufrieden zur Kenntnis.

Auszug aus dem Urteil des Bundesgerichts (Foto: Screenshot)
Auszug aus dem Urteil des Bundesgerichts (Foto: Screenshot)

«Es lohnt sich!» Die Justiz habe einen guten Job gemacht, findet Kläfiger. Es habe zwar etwas gedauert, aber schliesslich sei er «psychisch gestärkt» aus dem Prozess hervorgegangen und fühle sich besser. «Ich möchte mit meiner Geschichte motivieren», sagt er: «Wenn ihr Opfer wurdet von homophoben Beleidigungen: Schämt euch nicht, erstattet Anzeige!»

Gleichzeitig verstehe er, dass der Prozess und der schwierige Weg, den er gewählt habe, vielleicht abschreckend wirke. Es sei eine anstrengende Zeit gewesen, in der er erneut von dem Verurteilten beleidigt worden sei. Doch nun darf sich dieser wegen der bedingten Geldstrafe nichts mehr zu Schulden kommen lassen.

Politische Mittel Das Kapitel Politik ist für Denis Kläfiger nun abgeschlossen (MANNSCHAFT berichtete). Mittlerweile wohnt er in Burgdorf, absolviert eine Schauspielausbildung an der Filmacademy für Film und Theater in Wien und nimmt als einer von 20 Kandidaten am diesjährigen Swiss Men’s Award teil. Politische Themen interessieren ihn jedoch weiterhin. So befürwortet er die landesweite Erfassung von Hassverbrechen.

Auch die Abstimmung zur Ehe für alle im Herbst findet er wichtig. «Wir brauchen Gleichstellung. Sonst fühlen sich homophobe Täter, die uns als Menschen zweiter Klasse sehen, bestätigt.»

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