Nach Einstufung als rechtsextremistisch: AfD-Verbotsverfahren gefordert
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat eine Neubewertung der Alternative für Deutschland auf Bundesebene vorgenommen
Bisher wurde die AfD auf Bundesebene vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer «Verdachtsfall» eingestuft und beobachtet. Am Freitag informierte das Bundesamt die Öffentlichkeit, dass die Gesamtpartei nun als «erwiesen rechtsextremistische Bestrebung» bewertet werde.
In einer Pressemitteilung heisst es, die Anhaltspunkte hätten sich «verdichtet». Das heisst, für den Verfassungsschutz sei erwiesen, dass die AfD insgesamt rechtsextremistisch und gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sei. Die Entscheidung bedeutet eine deutliche Verschärfung der Bewertung.
Grundlage dafür sei eine umfangreiche Materialsammlung, die bis zuletzt vom Verfassungsschutz immer wieder aktualisiert wurde, heisst es: Das Gutachten des Bundesamts umfasse nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios mehr als 1‘000 Seiten und belege, warum die AfD nach Einschätzung der Verfassungsschützer*innen verfassungsfeindlich sei. Massgeblich sind dabei Verstösse gegen die Menschenwürde, das Rechtsstaats- oder das Demokratieprinzip.
Der Verfassungsschutz unterscheidet bei Beobachtungsobjekten zwischen «Prüffall», «Verdachtsfall» und «erwiesen extremistischer Bestrebung». Die AfD war 2019 auf Bundesebene zunächst als Prüffall vom Bundesamt eingestuft worden.
Zu den neuesten Entwicklungen schreiben der Bundessprecher von Die Linke queer, Daniel Bache und Frank Laubenburg: «Dass die AfD eine menschenfeindliche, rassistische und in Teilen offen faschistische Partei ist, steht seit langem fest. Sie gehört verboten. Bundestag und Bundesrat müssen endlich einen Verbotsantrag an das Bundeverfassungsgericht stellen.»
Queeres Leben sei durch die AfD und ihre Strukturen in der Bundesrepublik konkret gefährdet, tagtäglich, heisst es (MANNSCHAFT berichtete).
Und weiter: «Das Bundesamt für Verfassungsschutz spielt, auch das muss gesagt werden, seit Jahrzehnten eine mehr als zwielichtige Rolle. Antifaschismus und antikapitalistische Politik wurden vom Verfassungsschutz immer wieder diskreditiert, die Gefahr von rechts nicht nur verharmlost, sondern Neofaschismus unter anderem durch den Einsatz von V-Männern sogar strukturell gestärkt. Ein Hans-Georg Maaßen stand der Behörde vor.»
Dennoch: die Einstufung der AfD als gefestigt rechtsextremistische Partei durch den Verfassungsschutz sei richtig, so Laubenburg und Bache: «Ihm war angesichts des Treibens der braunen Brut auch keine andere Einschätzung mehr möglich.»
Dennoch gaben viele schwule Männer bei einer Umfrage des Dating-Portals Romeo vor der letzten Wahl an, für die AfD votieren zu wollen, was zu heftigen Diskussionen innerhalb und ausserhalb der Szene führte (MANNSCHAFT berichtete).
Schleswig-Holsteins Ministerpräsident, Daniel Günther (CDU), verlangte im Nachrichtenmagazin Spiegel: «Der Bund muss jetzt zügig ein Verbotsverfahren einleiten, um unsere Demokratie zu schützen.» Auch die CDU-Arbeitnehmerschaft sprach sich dafür aus. «Das Urteil des Verfassungsschutzes liefert die notwendige Grundlage für ein Verbotsverfahren», hiess es in einer Stellungnahme des geschäftsführenden Vorstands der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft Deutschlands (CDA), über die zuerst der Stern berichtet hatte. Allein mit besserer Politik werde es extrem schwer, dagegenzuhalten.
Etwas vorsichtiger formulierten Konstantin von Notz und Irene Mihalic von den Grünen. Sie erklärten, die Neubewertung sei «ein wichtiger Baustein mit Blick auf die Frage, wie es um die Erfolgsaussichten eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens bestellt ist».
Mit der Neubewertung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ist die Debatte um ein gefordertes Verbotsverfahren gegen die AfD neu entfacht, wie die Äusserungen zeigen. Allerdings gibt es keinen Automatismus: Die Bewertung als «erwiesen rechtsextremistisch» sei weder die Voraussetzung dafür, sei ist ein Verbotsverfahren die zwangsläufige Folge, bemerkt u. a. die Tagesschau.
Es sei vielmehr eine politische Entscheidung: Ein Verbotsverfahren können nur Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung auf den Weg bringen, indem sie es beim Bundesverfassungsgericht beantragen, das dann darüber zu entscheiden hat. Eine Initiative für einen Verbotsantrag aus der Mitte des Bundestags, angestossen vom damaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Marco Wanderwitz, war im Januar gescheitert, weil es nicht genügend Unterstützer*innen gab.
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