Homophobe Diskriminierungen in Wien: Mehr Rechtsschutz gefordert

Pride Biz Austria sieht akuten Handlungsbedarf

(Symbolbild: Fabian Sommer/dpa)
(Symbolbild: Fabian Sommer/dpa)

Nachdem Ende Dezember ein Fahrgast in Wien aus einem Taxi geworfen wurde, weil er seinen Partner geküsst hatte, sieht die Pride Biz Austria akuten Handlungsbedarf.

Ein Wiener Arzt wurde am 26. Dezember 2022 aus einem Taxi geworfen, nachdem er seinen Partner während der Fahrt geküsst hatte (MANNSCHAFT berichtete). Als ob das nicht gereicht hätte, kam danach das nächste Ärgernis hinzu: Der Mann hatte sich im Anschluss bei der Zentrale beschwert, wo ihm von einer Mitarbeitetrin entgegnet wurde, sie hasse ebenfalls Schwule.

In einem Post bei Facebook machte er den Diskriminierungsfall publik und löst damit ein breites mediales Echo aus. Konsequenzen blieben aber weitestgehend aus – dafür fehlt die Rechtsgrundlage.

«Dieser aktuelle Fall zeigt schmerzlich, dass Diskriminierung noch immer zum Alltag vieler Menschen aus der LGBTIQ-Community in Österreich zählt», sagte Astrid Weinwurm-Wilhelm, Präsidentin von Pride Biz Austria nun in einer Mitteilung und fügte hinzu: «Ein homophober Arbeitgeber ist gegenüber einer lesbischen Angestellten schadensersatzpflichtig und kann rechtlich belangt werden, wenn er diese aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert. Einem Fahrgast, der wie im vorliegenden Fall aus einem Taxi geworfen wird, sind jedoch rechtlich die Hände gebunden.»

Ein ähnlicher Fall trat Anfang Februar 2022 auf, als ein Beherbergungsbetrieb in der Wachau auf seiner Webseite unter dem Titel «Warum wir ein Anti-Homo-Haus sind» klar zu verstehen gab, dass homosexuelle Gäste unerwünscht sind (MANNSCHAFT berichtete).

«Leider ist bisher wenig passiert. LGBTIQ-Personen unterstehen in Österreich noch immer keinem umfassenden Diskriminierungsschutz. Es ist hoch an der Zeit, diesen Rechtsbereich auf alle Lebensbereiche auszuweiten», erklärte Weinwurm-Wilhelm weiter. Die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, darunter Wohnraum, Versicherungs- und Bankdienstleistungen, der Gesundheitssektor oder die Gastronomie, sollen für alle sicher sein.

«Hier schützt das österreichische Recht nur vor Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit oder von Behinderung. Auch der Gesundheitsbereich ist zu öffnen. Damit meine ich, dass Leistungen der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherungen, zum Beispiel das Krankengeld oder die Familienbeihilfe, LGBTIQ-Personen diskriminierungsfrei bereitgestellt werden sollen», sagte Weinwurm-Wilhelm.

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