«Historisches» Urteil in Italien stärkt Rechte von Regenbogen­familien

Verfassungsgericht: Lesbische Co-Mütter dürfen das Kind der Ehefrau adoptieren

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Das italienische Verfassungsgericht hat ein wichtiges Urteil gefällt, das die Rechte von LGBTIQ-Eltern deutlich stärkt.

Die postfaschistische Regierung von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni hatte zuvor die «LGBTIQ-Lobby und ihre Verbündeten» zum Feind erklärt und nicht-biologischen Eltern konsequent die rechtliche Anerkennung verweigert. Laut Gericht verstösst das jedoch gegen die Grundsätze der Verfassung: Gleichheit und persönliche Identität.

Nun hat das Oberste Gericht Italiens entschieden, dass gleichgeschlechtliche weibliche Paare, die sich im Ausland einer In-Vitro-Fertilisation (IVF) unterzogen haben, in Italien rechtlich als Eltern anerkannt werden können. Das gilt auch, wenn eine der beiden Frauen nicht die leibliche Mutter ist. Das berichtet Reuters. Das Urteil wurde von italienischen LGBTIQ-Gruppen begrüsst, die wiederholt mit der Regierung aneinandergeraten sind (MANNSCHAFT berichtete).

Das Gericht betonte auch, dass jedes Kind das Recht auf Fürsorge, Erziehung und emotionale Bindung zu beiden Elternteilen hat. Mit der Entscheidung wird zudem ein Abschnitt eines Gesetzes von 2004 aufgehoben, das verbot, dass beide Frauen eines gleichgeschlechtlichen Paares als rechtliche Mütter eingetragen werden können. Marilena Grassadonia von der italienischen Oppositionspartei, nannte das Urteil «historisch», das «vielen Regenbogenfamilien in Italien Würde und Sicherheit zurückgibt».

Der Fall geht auf eine Klage in der toskanischen Stadt Lucca zurück. Dort wurde einem lesbischen Paar die vollständige gemeinsame Elternschaft verweigert. Die Richter*innen stellten jetzt fest, dass die Verwirrung über das Gesetz in verschiedenen Gerichten zu widersprüchlichen Entscheidungen geführt hatte. Es hing letztlich von einzelnen Bürgermeistern ab, wie das Standesamt vor Ort entscheidet. Dieser unklare Zustand hätte vom Gesetzgeber längst geklärt werden müssen, so das Gericht.

Das Urteil ändert jedoch nichts daran, dass künstliche Befruchtung weiterhin nur heterosexuellen Paaren erlaubt ist(MANNSCHAFT berichtete). Es zeigt aber eine Entwicklung hin zur rechtlichen Anerkennung von LGBTIQ-Eltern. Das Oberste Gericht deutete jedoch an, dass die Beschränkung von IVF durch politischen Willen geändert werden könne.


Obwohl gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften in Italien seit dem Jahr 2016 legal sind, haben gleichgeschlechtliche Paare nicht das Recht, Kinder zu adoptieren. Die Regierung begründet das oft mit Widerstand der katholischen Kirche. Auch Leihmutterschaft ist nach wie vor illegal und wird auch durch Gefängnis bestraft.

Die Einschränkungen der «Stiefkindadoption» betreffen auch schwule Väter, ein Kind adoptieren wollen, das im Ausland durch Leihmutterschaft geboren wurde. Ein anderes Gericht in Norditalien entschied jedoch kürzlich zugunsten eines nicht-leiblichen Vaters: Er darf jetzt sein im Ausland durch Leihmutterschaft gezeugtes Kind adoptieren.

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