Falschaussagen zu Jurassica Parka: Queerbeauftragter behält Recht

Ein Sieg über das «Fake-News-System von Julian Reichelt»

Alfonso Pantisano, erster Queer-Beauftragter von Berlin
Alfonso Pantisano ist Queer-Beauftragter von Berlin (Bild: Paul Zinken/dpa)

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main untersagt dem Chefredakteur des rechtspopulistischen Portals Nius, Julian Reichelt, erneut die Verbreitung einer Lüge über den Berliner Queerbeauftragten Alfonso Pantisano. Hintergrund sind Vorwürfe in Verbindung zu Jurassica Parka.

Julian Reichelt hat in einem Rechtsstreit gegen Alfonso Pantisano eine weitere Niederlage erlitten. In einem Post auf der Plattform X hatte Reichelt behauptet, die Dragqueen Jurassica Parka sei «u.a. vom Queer-Beauftragten Alfonso Pantisano» finanziert worden. Parka, bürgerlich Mario Olszinski, war 2023 wegen der Verbreitung von Kinderpornografie verurteilt worden und trat danach weiterhin als Künstlerin auf (MANNSCHAFT berichtete).

Die «Kieztouren» durch den Berliner Regenbogenkiez, bei denen Parka auftrat, fanden im zeitlichen Umfeld des staatlich geförderten Magnus-Hirschfeld-Gedenktages statt. Sie seien jedoch nicht Teil der offiziellen Gedenkveranstaltungen gewesen, sondern privat organisiert, und die Teilnehmer seien selbst für die Kosten aufgekommen. Eine öffentliche Finanzierung durch das Land Berlin habe es nicht gegeben.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main erklärte in seinem Beschluss vom 30. Dezember 2025, dass Reichelt die Behauptung nicht habe beweisen können. Sie sei «unwahr und in der Lage, das Vertrauen in das Amt des Queerbeauftragten zu beschädigen». Demnach ist es ihm untersagt, die Falschbehauptung zu wiederholen.

Bereits im November 2025 hatte Pantisano in einem weiteren Verfahren eine einstweilige Verfügung gegen Reichelt erwirkt, die dieser inzwischen als endgültige Regelung anerkannte. Trotzdem weigerte sich Reichelt, den betreffenden Beitrag zu löschen. Daraufhin verhängte das Landgericht Frankfurt ein Ordnungsgeld von 2500 Euro. Über eine sofortige Beschwerde gegen das Ordnungsgeld wird nun ebenfalls das Oberlandesgericht Frankfurt entscheiden.

Pantisano kommentierte bei Instagram, die Entscheidung des Gerichts sei ein weiterer Sieg des Rechtsstaates über das «Fake-News-System von Julian Reichelt.» Es sei hat klargemacht worden: «Wer mit erfundenen Geschichten arbeitet, zerstört sowohl Vertrauen in Institutionen als auch die Reputation von Einzelpersonen – und das ist das Gegenteil von Journalismus. Ich habe wieder ein Verfahren gegen Reichelt geführt, weil ich fest daran glaube, dass Wahrheit kein Meinungskampf ist, sondern die Grundlage unserer demokratischen Gesellschaft.»

Rechtsanwalt Jasper Prigge, der Pantisano vertritt, erklärte am Sonntag: «Falschbehauptungen müssen auch Amtsträger nicht hinnehmen. Eine Kritik an staatlichem Handeln ist zu Recht in weitem Umfang erlaubt. Die Meinungsfreiheit schützt aber keine Unwahrheiten.»

Mehr: Mal aus Schwulenhass, mal Geldnot: Wenn Cold Cases gelöst werden (MANNSCHAFT berichtete)

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