++ Post mit «Deadname» ist zu löschen ++ Hirschfeld-Gedenken in Heidelberg ++

LGBTIQ-Kurznews aus Deutschland

Symbolbild
(Bild: Pixabay)

Kurz, knapp, queer – die LGBTIQ-Kurznews aus Deutschland.

Unser Nachrichtenüberblick für die Woche ab dem 9. Januar 2025.

++ Facebook muss Post mit «Deadname» löschen ++

Ein Post, in dem der ursprüngliche Name einer trans Person gegen deren Willen öffentlich gemacht wird, ist zu löschen. Das Landgericht Hamburg gab mit seiner Entscheidung einem entsprechenden Eilantrag des Hamburger Grünen-Bürgerschaftsabgeordneten Adrian Hector statt, der sich durch einen entsprechenden Post in dem sozialen Netzwerk in seinen durch das Selbstbestimmungsgesetz garantierten Rechten verletzt sah.

Mit der Veröffentlichung seines ursprünglichen Vornamens werde gegen das im neuen Gesetz enthaltene Offenbarungsverbot verstossen, heisst es in der Entscheidung, die der dpa vorliegt. Demnach dürfen die «bis zur Änderung eingetragene Geschlechtsangabe und die bis zur Änderung eingetragenen Vornamen ohne Zustimmung dieser Person nicht offenbart oder ausgeforscht werden». Die Richter drohten dem Meta-Konzern in ihrer bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist noch nicht rechtskräftigen Entscheidung im Falle der Zuwiderhandlung mit einem Zwangsgeld in Höhe von bis zu 250'000 Euro.

++ Queerfeindlich bedroht – Polizei bittet um Mithilfe ++

Gesucht werden Zeug*innen, die etwas in Berlin-Kreuzberg beobachtet haben: Nach bisherigen Erkenntnissen soll der nach der Bedrohung Festgenommene am Samstag, den 28. Dezember auf dem überirdisch gelegenen Bahnsteig der U-Bahnlinien U1 und U3 am Bahnhof Hallesches Tor den Unbekannten, der eine Regenbogenfahne bei sich trug, gedroht haben, ihn abzustechen. Dies soll gegen 15.55 Uhr gewesen sein. Der Tatverdächtige (39) soll dabei eine silberfarbene Totenkopfmaske vor dem Gesicht und ein Pappschild um den Oberkörper getragen haben. Er war zunächst geflüchtet und wurde gegen 16.30 Uhr in der Wilhelmstrasse von Einsatzkräften festgenommen.

Wer hat die beschriebene Tat beobachtet und kann Angaben zum Tathergang oder zur Identität des bedrohten Mannes machen? Sachdienliche Hinweise nimmt der Polizeiliche Staatsschutz des LKA Berlin unter 030 4664–953528 entgegen oder per E-Mail an [email protected].

++ Weitere Magnus-Hirschfeld-Gedenktafel ++

Seit Donnerstagabend hat auch Heidelberg eine Gedenktafel für den Sexualwissenschaftler und LGBTIQ-Pionier Magnus Hirschfeld. Im Haus Sandgasse 10 hatte er sich während seines Medizinstudiums 1890/1891 in der Stadt eingemietet.

Der Präsentation der Gedenktafel durch Bürgermeisterin Stefanie Jansen folgte die Eröffnung der Ausstellung «gefährdet leben. Queere Menschen 1933-1945» (MANNSCHAFT berichtete) im Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti in Roma. (Sie ist dort bis zum 16. Februar zu sehen.) In seinen Worten zur Eröffnung dankte Helmut Metzner als Vorstand der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld denen, die die Ausstellung nach Mannheim gebracht haben. Der Veranstaltungsort unterstreiche, worum es gehe: «Verteidigung der Vielfalt gegen jede Art von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Wir dürfen uns nicht vereinzeln und gegeneinander ausspielen lassen. Es steht viel auf dem Spiel.»

++ Platz in Köln darf nach Dirk Bach benannt werden ++

Ein Platz in Köln darf nach dem Schauspieler und Komiker (1961-2012) benannt werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht für NRW in zweiter und letzter Instanz entschieden. Vorangegangen war ein Streit zwischen dem Kölner Stadtrat und der Bezirksvertretung Köln-Innenstadt. Beide Gremien stritten darüber, wer das Recht hat, die Fläche vor dem Schauspielhaus zu benennen.

Dirk Bach
Dirk Bach (Bild: Rolf Vennenbernd/dpa)

Das Oberverwaltungsgericht urteilte nun wie zuvor schon das Verwaltungsgericht Köln, dass die Bezirksvertretung den Platz benennen darf - diese will mit der Namensgebung an den 2012 verstorbenen Bach erinnern. Der gebürtige Kölner wurde unter anderem als «Dschungelcamp»-Moderator bekannt, trat aber auch vielfach im Theater und als Synchronsprecher auf und wurde vielfach ausgezeichnet. An dem Platz, um den es geht, befindet sich das Kölner Schauspielhaus, zu dessen Ensemble er zeitweise gehörte. (dpa)

++ Homophob beleidigt und bedroht ++

Donnerstag früh gegen 4 Uhr soll in Berlin-Siemensstadt ein Mann (22) einen 24-Jährigen und seinen 55-jährigen Begleiter homophob beleidigt haben, nachdem die beiden ihn in einem Bus der Linie M7 aufgefordert hatten, seine Musik leiser zu stellen. An der Bushaltestelle Siemensdamm verliessen die beiden Männer den Bus und begegneten dem 22-Jährigen im Quellweg erneut. In der Folge soll es zu wechselseitigen Beleidigungen gekommen sein. Der 22-Jährige habe die beiden Männer darüber hinaus mit einem Klappmesser bedroht.

Er konnte von den Einsatzkräften an seiner Wohnanschrift angetroffen werden und erstattete seinerseits Anzeige wegen Beleidigung gegen die beiden Männer. Alle Beteiligten wurden nach erfolgten Identitätsfeststellungen entlassen. Der Polizeiliche Staatsschutz des LKA hat die weiteren, noch andauernden Ermittlungen übernommen.

++ Bürgergeldauszahlung auch für Queers ++

Es gibt offenbar Problemen bei der Auszahlung an Menschen ohne binären Geschlechtseintrag. Heidi Reichinnek, sozialpolitische Sprecherin und Vorsitzende der Gruppe Die Linke im Bundestag, hat dazu eine schriftliche Frage an die Bundesregierung gestellt und erklärt: «Die Bundesregierung bestätigt, dass das IT-Fachverfahren der Bundesagentur für Arbeit zur Berechnung des Bürgergelds (Allegro) die im Stammdatenverfahren (Step) hinterlegten Personendaten mit dem Geschlechtseintrag unbestimmt/divers nicht verarbeiten» könne.

Stattdessen sei dies nur durch Umweglösungen möglich, die die Beschäftigten manuell eingeben müssen. Warum die Verarbeitung - über 7 Jahre nach den entsprechenden Änderungen im Personenstandsrecht - nicht ins Computerprogramm integriert ist, bleibe offen und sei unverständlich. Ausserdem bleibe offen, ob es zu Problemen kommen könne, falls Menschen während des Leitungsbezugs ihren Geschlechtseintrag ändern lassen.

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