++ Dirk-Bach-Platz kann kommen ++ Kein Bürgergeld für Enbys? ++

LGBTIQ-Kurznews aus Deutschland

Dirk Bach
Dirk Bach (Bild: Rolf Vennenbernd/dpa)

Kurz, knapp, queer – die LGBTIQ-Kurznews aus Deutschland.

Unser Nachrichtenüberblick für die Woche ab dem 9. Januar 2025.

++ Platz in Köln darf nach Dirk Bach benannt werden ++

Ein Platz in Köln darf nach dem Schauspieler und Komiker (1961-2012) benannt werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht für NRW in zweiter und letzter Instanz entschieden. Vorangegangen war ein Streit zwischen dem Kölner Stadtrat und der Bezirksvertretung Köln-Innenstadt. Beide Gremien stritten darüber, wer das Recht hat, die Fläche vor dem Schauspielhaus zu benennen.

Das Oberverwaltungsgericht urteilte nun wie zuvor schon das Verwaltungsgericht Köln, dass die Bezirksvertretung den Platz benennen darf - diese will mit der Namensgebung an den 2012 verstorbenen Bach erinnern. Der gebürtige Kölner wurde unter anderem als «Dschungelcamp»-Moderator bekannt, trat aber auch vielfach im Theater und als Synchronsprecher auf und wurde vielfach ausgezeichnet. An dem Platz, um den es geht, befindet sich das Kölner Schauspielhaus, zu dessen Ensemble er zeitweise gehörte. (dpa)

++ Homophob beleidigt und bedroht ++

Donnerstag früh gegen 4 Uhr soll in Berlin-Siemensstadt ein Mann (22) einen 24-Jährigen und seinen 55-jährigen Begleiter homophob beleidigt haben, nachdem die beiden ihn in einem Bus der Linie M7 aufgefordert hatten, seine Musik leiser zu stellen. An der Bushaltestelle Siemensdamm verliessen die beiden Männer den Bus und begegneten dem 22-Jährigen im Quellweg erneut. In der Folge soll es zu wechselseitigen Beleidigungen gekommen sein. Der 22-Jährige habe die beiden Männer darüber hinaus mit einem Klappmesser bedroht.

Er konnte von den Einsatzkräften an seiner Wohnanschrift angetroffen werden und erstattete seinerseits Anzeige wegen Beleidigung gegen die beiden Männer. Alle Beteiligten wurden nach erfolgten Identitätsfeststellungen entlassen. Der Polizeiliche Staatsschutz des LKA hat die weiteren, noch andauernden Ermittlungen übernommen.

++ Bürgergeldauszahlung auch für Queers ++

Es gibt offenbar Problemen bei der Auszahlung an Menschen ohne binären Geschlechtseintrag. Heidi Reichinnek, sozialpolitische Sprecherin und Vorsitzende der Gruppe Die Linke im Bundestag, hat dazu eine schriftliche Frage an die Bundesregierung gestellt und erklärt: «Die Bundesregierung bestätigt, dass das IT-Fachverfahren der Bundesagentur für Arbeit zur Berechnung des Bürgergelds (Allegro) die im Stammdatenverfahren (Step) hinterlegten Personendaten mit dem Geschlechtseintrag unbestimmt/divers nicht verarbeiten» könne.

Stattdessen sei dies nur durch Umweglösungen möglich, die die Beschäftigten manuell eingeben müssen. Warum die Verarbeitung - über 7 Jahre nach den entsprechenden Änderungen im Personenstandsrecht - nicht ins Computerprogramm integriert ist, bleibe offen und sei unverständlich. Ausserdem bleibe offen, ob es zu Problemen kommen könne, falls Menschen während des Leitungsbezugs ihren Geschlechtseintrag ändern lassen.

Das könnte dich auch interessieren

Kommentare