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Lesbische Paare sollen das Recht auf Samenspende haben

Die Fortpflanzungsmedizin soll für lesbische Paare zugänglich gemacht werden. (istockphoto, © ktsimage )
Die Fortpflanzungsmedizin soll für lesbische Paare zugänglich gemacht werden. (istockphoto, © ktsimage )
Das restriktive Fortpflanzungsmedizingesetz in Österreich bröckelt. Lesbischen Paaren darf das Recht auf Samenspende nicht vorenthalten werden. So lautet das Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofes (VfGH), das letzten Freitag auf diepresse.com veröffentlicht wurde.

«Gleichgeschlechtliche Partnerschaften stehen gesellschaftlich gesehen nicht in einem Substitutionsverhältnis zu Ehen und verschiedengeschlechtlichen Lebensgemeinschaften, sondern treten zu diesen hinzu; sie vermögen diese daher auch nicht zu gefährden» lautet die Begründung der Richter.

Kein Zugang zu Fortpflanzungsmedizin für schwule Männer
Keine Änderung bringt das Urteil hingegen für schwule Männer. Die künstliche Befruchtung einer Frau sei von einer Leihmutterschaft für Männerpaare zu unterscheiden, so das VfGH. Auch alleinstehende Lesben bleiben von einer Samenspende ausgeschlossen. Ob diese Gruppen nun diskriminiert sind, könne der VfGH erst klären, wenn ein Betroffener Klage einreicht, schreibt diepresse.com.

Der Politik ist bis Ende 2014 eine Übergangsfrist gesetzt worden, um neue gesetzliche Regelungen zur Fortpflanzungsmedizin zu erarbeiten.



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