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Mehrheit der Deutschen will LGBTIQ-Schutz im Grundgesetz

Das ergab eine Umfrage der Antidiskriminierungsstelle zum Verfassungsjubiläum

Grundgesetz
Foto: Pixabay

Eine überwältigende Mehrheit hält das Grundgesetz für eine zentrale Errungenschaft der Bundesrepublik Deutschland. Jede*r zweite Befragte ist für eine Erweiterung des Artikels 3 GG um das Merkmal der sexuellen Orientierung.

Das Grundgesetz stellt für die überwältigende Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger eine der grössten Errungenschaften der Bundesrepublik Deutschland dar. In einer aktuellen Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zum 70-jährigen Jubiläum des Grundgesetzes teilten 86 Prozent diese Auffassung. Insgesamt 79 Prozent der Befragten stimmten der Aussage zu, das Grundgesetz habe sich seit seinem Inkrafttreten im Hinblick auf den Schutz der Grundrechte bewährt.

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Eine Mehrheit der Befragten befürwortet zudem eine Erweiterung des Diskriminierungsverbots in Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG. Der Schutz vor Benachteiligung gilt derzeit ausdrücklich für Menschen, die wegen ihres Geschlechts, wegen ihrer Religion, ihres Glaubens oder aus rassistischen Gründen, wegen ihrer Sprache, ihrer Heimat, ihrer Herkunft, ihrer politischen Anschauungen oder einer Behinderung benachteiligt werden.

Für eine Ergänzung des Schutzes vor Diskriminierung wegen des Lebensalters sprechen sich 56 Prozent der Befragten aus; 52 Prozent befürworten die Aufnahme eines Diskriminierungsschutzes wegen der sexuellen Orientierung. Nach Ansicht von 49 Prozent der Befragten sollte auch der Schutz vor Diskriminierung wegen der Geschlechtsidentität verfassungsrechtlich ausdrücklich verankert werden.


Gerade in Zeiten, in denen Vorurteile und Hass lauter geäussert werden, wäre LGBTIQ-Schutz ein wichtiges Signal

«Die Umfrage zeigt: Eine Mehrheit der Befragten hält den derzeitigen Grundrechtsschutz für unvollständig. Gerade in Zeiten, in denen Vorurteile und Hass lauter geäussert werden, wäre es ein wichtiges Signal, den Schutz vor Diskriminierung auch für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*- und Interpersonen und wegen des Alters klar im Grundgesetz zu verankern», sagte Bernhard Franke, kommissarischer Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, am Montag in Berlin.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das 2006 in Kraft getreten ist und Diskriminierung im Zivil- und Arbeitsrecht verbietet, ist bereits weiter gefasst als das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes. So verbietet das AGG nicht nur Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung oder einer Behinderung, sondern eben auch aufgrund des Lebensalters und der sexuellen Identität.

Mehrheit geht von häufiger oder gelegentlicher Diskriminierung wegen sexueller Orientierung aus
In der Umfrage äusserten sich die Befragten auch darüber, welche Gruppen ihrer Ansicht nach besonders von Diskriminierung betroffen sind. 60 Prozent gehen davon aus, dass Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung häufig oder gelegentlich vorkommt, gut die Hälfte der Befragten nannte Diskriminierungen aufgrund der Geschlechtsidentität. 39 Prozent der Befragten gehen davon aus, dass Altersdiskriminierung von älteren Menschen häufig oder gelegentlich vorkommt.


Die repräsentative Umfrage wurde vom Meinungsforschungsinstitut Kantar Emnid im Zeitraum vom 22. März bis 24. April 2019 als persönlich-mündliche Befragung (Computer Assisted Personal Interviewing – CAPI) durchgeführt. Die Grundgesamtheit umfasst deutschsprachige Personen ab 16 Jahren in Privathaushalten. Insgesamt wurden bundesweit 1.026 Personen befragt.

Grundgesetz
Hamburg Pride

Passend zum 70. Geburtstag des Grundgesetzes stellte der Verein Hamburg Pride am Samstag die CSD-Kampagne 2019 vor: «Grundsätzlich gleich – für eine bessere Verfassung». Damit stellt Hamburg Pride die Forderung in den Mittelpunkt, das Diskriminierungsverbot in Artikel 3, Abs. 3 um die Merkmale sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität zu ergänzen.


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