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LGBTIQ-Ranking: Schweiz sackt auf Platz 27 ab

Anders als andere europäische Länder schützt das Schweizer Recht nicht vor Hassdelikten aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität

Kundgebung Wien
Bild: iStockphoto/nito100

Im jährlichen ILGA-Ranking zu LGBTIQ-Rechten in Europa büsst die Schweiz fünf Plätze ein. Wegen mangelndem Schutz vor Diskriminierung rutscht die Schweiz in die untere Hälfte ab. Deutschland erreicht nur Platz 15.

Jährlich im Mai veröffentlicht ILGA (International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association) die Rainbow Map Europas, ein Ranking der 49 europäischen Länder aufgrund ihrer Rechtslage für LGBTIQ-Personen. Gegenüber dem Vorjahr fällt die Schweiz von Platz 22 auf Platz 27 und somit hinter Länder wie Albanien, Georgien und Bosnien und Herzegowina. Spitzenreiter sind nach wie vor Malta auf Platz 1 und Belgien auf Platz 2, Luxemburg ist neu auf Platz 3.

Gemäss ILGA hat die Schweiz erst 29% LGBTIQ-Gleichstellung erreicht. (BIld: Screenshot ilga.org)

Für die schlechte Entwicklung ist grösstenteils ein Entscheid des Bundesgerichts vom April verantwortlich. Dieses hält fest, dass Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung am Arbeitsplatz nicht unter das Gleichstellungsgesetz falle.

Das Ranking wird aufgrund von sechs Kategorien ermittelt. Im Bereich «Hate Crime & Hate Speech» belegt die Schweiz zusammen mit 14 anderen Staaten den letzten Platz. Grund: Anders als in anderen europäischen Ländern schützt das Schweizer Recht nicht vor Hassdelikten aufgrund der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität und der Geschlechtsmerkmale.


Das ILGA-Ranking ist ein Gradmesser für die rechtliche Situation von LGBTIQ-Menschen in den jeweiligen Ländern, nicht aber für die gesellschaftliche Akzeptanz und allgemeine öffentliche Sicherheit.

«Dass wir auf Platz 27 fallen, zeigt, wie schlecht es um die LGBTIQ-Rechte unseres Landes steht», sagt Alecs Recher, Leitung der Rechtsberatung von Transgender Network Switzerland TGNS. «Es braucht dringend mehr politischen Willen, die Menschenrechte von besonders marginalisierten Gruppen, wie zum Beispiel trans Menschen, zu schützen.»

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In einer gemeinsam mit Pink Cross, der Lesbenorganisation LOS und InterAction herausgegeben Medienmitteilung weist TGNS darauf hin, dass das Parlament im vergangenen Herbst sich im Rahmen der Erweiterung des Diskriminierungsschutzes zwar für einen Einbezug der sexuellen Orientierung, nicht aber der Geschlechtsidentität gesprochen habe. Im April kam das Referendum durch EDU und JSVP, abgestimmt wird voraussichtlich im Februar 2020.


 


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