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Zuger Regierung sieht Hassgewalt, aber kaum Handlungsbedarf

Kantonsregierung verzichtet auf zusätzliche Sensibilisierungsmassnahmen

homophobie
Bild: iStockphoto

Die Zuger Regierung erkennt laut einem Bericht zwar das Problem der zunehmenden Gewalt gegen LGBTIQ-Menschen – will aber für deren Schutz nicht mehr Geld ausgeben. Sie verzichtet auf Massnahmen im Bildungsbereich, beim Opferschutz und in der Strafverfolgung.

Im Juni 2021 hatten die Zuger Kantonsrät*innen Virginia Köpfli (SP), Anna Bieri (Die Mitte) und Andreas Lustenberger (ALG) ein Postulat eingereicht, in dem sie die Regierung aufforderten, zusätzliche Massnahmen zum Schutz von LGBTIQ zu ergreifen. Sie verwiesen dabei auf die Ausweitung der Anti-Rassismusstrafnorm (MANNSCHAFT berichtete), die 2020 auch in Zug (58,75 Prozent Ja-Anteil) angenommen wurde.

Keine zusätzlichen Ressourcen
«Ein Gesetz auf nationaler Ebene allein reicht nicht aus, es sind konkrete Massnahmen nötig», schrieben die Parlamentarier*innen in ihrem Postulat. Ihre Forderung an die Regierung: Die erweiterte Strafnorm soll mit Präventions- und Sensibilisierungsmassnahmen begleitet werden, damit das Gesetz seine volle Wirkung entfalten kann.

Mittlerweile liegt ein Bericht der bürgerlich geprägten Regierung vor. Darin heisst es, man würde mit «Besorgnis» feststellen, dass immer mehr queere Menschen in der Schweiz Gewalt erfahren. Es gebe aber bereits viele Massnahmen in diesem Bereich. So sei die kritische Betrachtung von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung im Lehrplan enthalten. Bei der Opferberatungsstelle könnten sich ausserdem auch Menschen melden, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Geschlechtsidentität Gewalt erfahren haben. Kurzum: Die Regierung sieht keinen Anlass für zusätzliche Massnahmen bei Bildung, Opferschutz und in der Strafverfolgung.


Nur eine LGBTIQ-Anlaufstelle soll geschaffen werden – jedoch ohne Aufstockung der bereits vorhandenen Ressourcen. Die Regierung will nämlich prüfen, ob sich die Anlaufstelle einfach in die «Allgemeine Fachstelle für Diskriminierungsfragen» integrieren lässt.

«Ernüchternder» Vorschlag
«Es muss klar sein, dass die Einrichtung einer Anlaufstelle ohne strategische Aufstellung, ohne personelle Ressourcen und ohne spezifische Expertise kaum etwas ausrichten kann», sagt Janna Krause vom Transgender Network Switzerland gegenüber der regionalen Internetzeitung Zentralplus.

Auch Roman Heggli, Geschäftsleiter von Pink Cross, ist enttäuscht: «Wenn die Regierung dem Schutz von LGBTIQ-Personen wirklich einen hohen Stellenwert beimessen will, so muss sie auch entsprechend Geld in die Hand nehmen», sagt er gemäss Zentralplus. In seinen Augen wäre die Schaffung einer Fachstelle für Gleichstellung zielführender als eine allgemeine Anlaufstelle für Diskriminierungsbetroffene.


Die Postulat-Verfasser*innen bezeichnen den Vorschlag der Regierung derweil als «ernüchternd». Vor allem bei der Polizei hätte man sich zusätzliche Sensibilisierungskonzepte gewünscht.

Am 7. Juli wird im Zuger Parlament eine Debatte zum Thema stattfinden.


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