Umstrittene Biologin Marie-Luise Vollbrecht scheitert gegen dgti
Äusserungen können als Leugnen von NS-Verbrechen gegen trans Menschen bewertet werden
Marie-Luise Vollbrecht ist vor Gericht gegen die dgti gescheitert. Ihre Äusserungen können als Leugnen von NS-Verbrechen gegen trans Menschen bewertet werden.
«Nach Auffassung des Oberlandesgerichts haben wir keine rechtlichen Grenzen überschritten, vielmehr war der uns zugeschriebene Hashtag äusserungsrechtlich zulässig», teilte die dgti in einer Mitteilung am Freitag mit. Zuvor hatte bereits das Landgericht Köln zu Gunsten des Vereins entschieden. Demnach können die Äusserungen Vollbrechts als «ein Leugnen von NS-Verbrechen» bewertet werden.
Weiter erklärte die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V.: «Es ist schon bemerkenswert, wenn Vollbrecht sich erneut als Opfer zu inszenieren versucht [ …] Festzustellen ist, dass von dem ,Sieg über Transaktivisten’, wie die NZZ zunächst schrieb, nichts übrigbleibt. Frau Vollbrecht ist krachend damit gescheitert, gegen uns als Verband vorzugehen.»
Vollbrecht hatte als Co-Autorin in der Welt im Juni 2022 von einer «bedrohlichen Agenda» des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der «Fehlinformation der ,Vielgeschlechtlichkeit’» geschrieben. Der Text sorgte für Empörung und Kritik (MANNSCHAFT berichtete).
Die Humboldt-Universität in Berlin hatte daraufhin kurzfristig einen Vortrag Vollbrechts unter dem Titel «Geschlecht ist nicht gleich Geschlecht. Sex, Gender und warum es in der Biologie nur zwei Geschlechter gibt», der im Rahmen der «Langen Nacht der Wissenschaft» stattfinden sollte, abgesagt. Im Zuge dessen begann in den sozialen Netzwerken eine rege Diskussion, die durch einen Tweet Vollbrechts noch einmal zusätzlich befeuert wurde.
Vollbrechts Aussage, dass queere Personen der Verfolgung der Nationalsozialisten leichter entgehen konnten als jüdische Menschen, sorgte für vielfache Kritik, die sich unter anderem in dem Hashtag #MarieLeugnetNSVerbrechen ausdrückte. Dieser wurde wiederum Ausgangspunkt des Rechtsstreits, den die dgti nun für sich entscheiden konnte.
Die dgti warnt allerdings davor, den Hashtag weiter zu benutzen, da der Gerichtsentscheid den Kontext der Veröffentlichung betrifft.
Ihren Vortrag an der Humboldt-Universität hatte Vollbrecht im Übrigen – unter starkem Sicherheitsaufkommen – im Juli vergangenen Jahres nachholen dürfen (MANNSCHAFT berichtete). Zentrale Aussage war hierin: «Das biologische Geschlecht des Menschen ist binär, es gibt männliche und es gibt weibliche Menschen. Wir werden männlich oder weiblich geboren und behalten unsere geschlechtliche Zugehörigkeit bis zum Ende des Lebens.»
Das könnte dich auch interessieren
News
Trump stellt schwulen US-Botschafter für Belgien ab
Der designierte Präsident Donald Trump hat einen neuen US-Botschafter in Belgien ernannt. Seine Wahl scheint auf den ersten Blick verwunderlich
Von Newsdesk Staff
News
FPÖ hetzt gegen trans-freundlichen Kindergarten
FPÖ und Queers – das passt selten zusammen. Einen neuesten Beleg lieferte die rechtspopulistische Partei nun, indem sie einer LGBTIQ-freundlichen Einrichtung das Geld streichen will.
Von Newsdesk Staff
TIN
Österreich
Bildung
News
Klagen abgewiesen: Ghana macht Weg für Anti-LGBTIQ-Gesetz frei
Ghana plant eines der restriktivsten queerphoben Gesetze Afrikas einzuführen. Rechtlich wurde dafür nun der nächste Schritt getan.
Von Newsdesk Staff
International
USA
Schüsse an US-Schule: Polizei geht nicht auf Trans-Gerüchte ein
Nach einer Schiesserei an einer christlichen Schule gehen Gerüchte herum über die Geschlechtsidentität der angeblichen Schützin. Die Polizei bittet die Öffentlichkeit, von Spekulationen abzusehen.
Von Newsdesk/©DPA, Greg Zwygart
News
TIN
International