Umstrittene Biologin Marie-Luise Vollbrecht scheitert gegen dgti
Äusserungen können als Leugnen von NS-Verbrechen gegen trans Menschen bewertet werden
Marie-Luise Vollbrecht ist vor Gericht gegen die dgti gescheitert. Ihre Äusserungen können als Leugnen von NS-Verbrechen gegen trans Menschen bewertet werden.
«Nach Auffassung des Oberlandesgerichts haben wir keine rechtlichen Grenzen überschritten, vielmehr war der uns zugeschriebene Hashtag äusserungsrechtlich zulässig», teilte die dgti in einer Mitteilung am Freitag mit. Zuvor hatte bereits das Landgericht Köln zu Gunsten des Vereins entschieden. Demnach können die Äusserungen Vollbrechts als «ein Leugnen von NS-Verbrechen» bewertet werden.
Weiter erklärte die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V.: «Es ist schon bemerkenswert, wenn Vollbrecht sich erneut als Opfer zu inszenieren versucht [ …] Festzustellen ist, dass von dem ,Sieg über Transaktivisten’, wie die NZZ zunächst schrieb, nichts übrigbleibt. Frau Vollbrecht ist krachend damit gescheitert, gegen uns als Verband vorzugehen.»
Vollbrecht hatte als Co-Autorin in der Welt im Juni 2022 von einer «bedrohlichen Agenda» des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der «Fehlinformation der ,Vielgeschlechtlichkeit’» geschrieben. Der Text sorgte für Empörung und Kritik (MANNSCHAFT berichtete).
Die Humboldt-Universität in Berlin hatte daraufhin kurzfristig einen Vortrag Vollbrechts unter dem Titel «Geschlecht ist nicht gleich Geschlecht. Sex, Gender und warum es in der Biologie nur zwei Geschlechter gibt», der im Rahmen der «Langen Nacht der Wissenschaft» stattfinden sollte, abgesagt. Im Zuge dessen begann in den sozialen Netzwerken eine rege Diskussion, die durch einen Tweet Vollbrechts noch einmal zusätzlich befeuert wurde.
Vollbrechts Aussage, dass queere Personen der Verfolgung der Nationalsozialisten leichter entgehen konnten als jüdische Menschen, sorgte für vielfache Kritik, die sich unter anderem in dem Hashtag #MarieLeugnetNSVerbrechen ausdrückte. Dieser wurde wiederum Ausgangspunkt des Rechtsstreits, den die dgti nun für sich entscheiden konnte.
Die dgti warnt allerdings davor, den Hashtag weiter zu benutzen, da der Gerichtsentscheid den Kontext der Veröffentlichung betrifft.
Ihren Vortrag an der Humboldt-Universität hatte Vollbrecht im Übrigen – unter starkem Sicherheitsaufkommen – im Juli vergangenen Jahres nachholen dürfen (MANNSCHAFT berichtete). Zentrale Aussage war hierin: «Das biologische Geschlecht des Menschen ist binär, es gibt männliche und es gibt weibliche Menschen. Wir werden männlich oder weiblich geboren und behalten unsere geschlechtliche Zugehörigkeit bis zum Ende des Lebens.»
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