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Neuer Erlass zum dritten Geschlechtseintrag ist Teilerfolg

Noch immer wurde aber vielen Forderungen nicht nachgekommen

dritter Geschlechtseintrag
Symbolbild: unsplash/Mercedes Mehring

Die insgesamt sechs Eintragungsmöglichkeiten für Österreicher*innen sind ein internationales Novum. Alles ist aber noch nicht erreicht. Nach wie vor braucht es ein Attest.

Neu können in Österreich neben weiblich und männlich auch divers, inter oder offen eingetragen werden oder es kann der Geschlechtseintrag ganz gestrichen werden. Der Haken? Diese alternativen Einträge stehen noch immer nur jenen Menschen offen, die mit einem Gutachten eine körperliche «Variante der Geschlechtsentwicklung» belegen können.

«Es war nicht selbstverständlich, zu sagen: Ich bin schwul»

Allerdings müssen diese Gutachten nicht mehr von medizinischen Expert*innenboards, den sogenannten «VdG-Boards» erstellt werden. Es werden nun auch Gutachten aus der Vergangenheit akzeptiert, wodurch Retraumatisierungen vermieden werden können, schreibt der Verein untergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ) in einer Pressemitteilung.

Die Fixierung auf körperliche Geschlechtsmerkmale und deren Pathalogisierung bleibt dadurch aber bestehen. Damit wurden zentrale Forderungen von über 60 Organisationen aus dem Offenen Brief an Innenminister Nehammer übergangen.


Der Brief forderte unter anderem, dass eine Änderung nach Selbstauskunft beim Standesamt ausreichen sollte und es kein medizinisches Attest braucht. Dieser Forderung wurde nicht nachgekommen. Luan Pertl von der Plattform Intersex Österreich kritisiert den Entscheid: «Die Änderung des Erlasses ist ein wichtiger Schritt für die Inter* Community. Leider werden intergeschlechtliche Menschen weiterhin pathologisiert und der Schritt zur Selbstbestimmung bleibt in weiter Ferne.»

Rüge für Österreich wegen unnötiger OPs an inter Kindern

Gabriele Rothuber von der HOSI Salzburg hält die Ergänzung für einen «unglaublichen Fortschritt» für die Selbstbestimmung untergeschlechtlicher Menschen. «Der nächste konsequente Schritt ist das gesetzliche Verbot geschlechtsverändernder medizinischer Massnahmen an untergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen», fordert sie.

Albanien hat diesen Schritt bereits dieses Jahr gemacht. Eltern und Mediziner*innen ist es künftig verboten, chirurgische Eingriffe bei intersexuellen Babys durchzusetzen – ausser wenn dies aus gesundheitlichen Gründen als notwendig erachtet wird (MANNSCHAFT berichtete).


Auch Tobias Humer von VIMÖ ist nicht vollkommen zufrieden. Eltern von untergeschlechtlichen Kindern stehe es nicht offen, den Eintrag «männlich» oder «weiblich» für ihr Kind zu wählen. Dies könnte den Druck auf «vereindeutigende» Operationen erhöhen, befürchtet er.

Transsexuellengesetz wird 40 – Entschädigung gefordert

Alex Jürgen aus Österreich hat vier Jahre lang auf die Geburtsurkunde mit dem Geschlechtseintrag «inter» gewartet. Erst eine Strafanzeige gegen die zuständigen Behörden brachte den Stein ins Rollen (MANNSCHAFT berichtete). Fertig gekämpft hat Alex aber noch nicht: «Solange es den Eintrag nur gegen ein medizinisches Gutachten gibt, unmündige inter* Personen weiterhin operiert, behandelt und zwangsnormiert werden und so gut wie niemand weiss, was Intergeschlechtlichkeit wirklich ist, sehe ich noch genug wofür weiterhin gekämpft werden muss.»


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