Gericht bestätigt: Raus­wurf von lesbischem Paar ist dis­kriminierend

Lesbenorganisation LOS: «Die Betroffenen haben das Recht auf ihrer Seite»

Symbolbild: Seemi Samuel, Unsplash
Symbolbild: Seemi Samuel, Unsplash

Im Januar 2023 wurde ein lesbisches Paar aus einer Bar in Baden verwiesen. Das war Diskriminierung, wie nun ein Bezirksgericht in Baden bestätigt.

Teja Mucnjak und ihre Partnerin Sabrina Burger mussten im Januar 2023 die Bar «Rail One» in Baden verlassen, nachdem sie sich nach eigenen Angaben geküsst und Händchen gehalten hatten. Das Verhalten entspreche nicht den Werten des Chefs, so die Kellnerin. Das Geld für das bezahlte Bier wurde ihnen zurückgegeben (MANNSCHAFT berichtete). Das lesbische Paar erstattete Anzeige wegen Diskriminierung.

Die erste Instanz gab dem Paar im März 2024 Recht (MANNSCHAFT berichtete) und verurteilte die Kellnerin zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 70 Franken und zu einer Busse von 400 Franken. Zudem muss sie die Prozess- und Anwaltskosten der Klägerinnen übernehmen. Dagegen erhob die Kellnerin Einspruch. Dieser wurde nun vom Bezirksgericht Baden abgewiesen.

Die Lesbenorganisation Schweiz (LOS) begrüsst in einer Medienmitteilung das Urteil und sieht darin einen bedeutenden Erfolg im Kampf gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung. Die Erweiterung von Art. 261bis des schweizerischen Strafgesetzbuches um den Aspekt der «sexuellen Orientierung» wurde in der Volksabstimmung vom Februar 2020 angenommen (MANNSCHAFT berichtete) und ist seit Anfang Juli 2020 in Kraft.

«Das Bezirksgericht hat bestätigt, dass der Rauswurf aus der Bar eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung darstellt und strafbar ist. Dieses Urteil sendet ein starkes Signal, dass die Rechte von lesbischen, schwulen und bisexuellen Menschen in der Schweiz geschützt werden», erklärt Alessandra Widmer, Co-Geschäftsleiterin der LOS. «Die beiden Frauen haben alles richtig gemacht, indem sie den Vorfall gemeldet und durchgehalten haben.»

Nadja Herz, Co-Präsidentin der LOS und Rechtsanwältin des betroffenen Paares, fügt hinzu: «Dieser Fall zeigt erneut, dass Lesben, Schwule und Bisexuelle in der Schweiz weiterhin Diskriminierung erfahren. Es ist erfreulich, dass das Gericht in diesem Fall klar Stellung bezogen hat. Nun liegt es an den Strafverfolgungsbehörden, auch in zukünftigen Fällen wachsam zu bleiben.»

Baden sei kein Einzelfall, schreibt die LOS. In den letzten Jahren sei es in der Schweiz immer wieder zu ähnlichen Vorfällen gekommen. So weigerte sich Anfang des Jahres eine Fotoagentur, die Hochzeit eines queeren Frauenpaars zu fotografieren und der Rechtsextremist Alain Soral wurde wegen lesbenfeindlicher Aussagen vom Bundesgericht verurteilt. «Ob Hassrede oder die Verweigerung von Dienstleistungen – die Betroffenen haben das Recht auf ihrer Seite», so Nadja Herz.

Mehmet Korkmaz, der Geschäftsführer des «Rail One», hatte in den Medien behauptet, das lesbische Paar habe sich unanständig und aggressiv verhalten und «Bewegungen fast wie beim Sex» gemacht. Teja Mucnjak und Sabrina Burger widersprachen dieser Aussage und betonten, dass sie mit ihrem Verhalten keine Grenze überschritten hätten: «Wir haben nicht mal richtig rumgemacht.» In einem vom Medienportal Watson veröffentlichten Überwachungsvideo ist von «Bewegungen fast wie beim Sex» nichts zu sehen, das Paar sieht dies als Bestätigung ihrer Geschichte.

Mehr: Gewaltschutz für queere Frauen in Österreich ist «enttäuschend» (MANNSCHAFT berichtete)

 

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