«Empörung reicht nicht!» – Sanktionen gegen Uganda gefordert
Nach Anti-Homosexuellen Gesetz mit Todesstrafe
Nach der Erlassung des Gesetzes in Uganda, das die Todesstrafe für Homosexuelle ermöglicht, haben diverse Organisationen und Politiker*innen Sanktionen gegen gefordert.
Die deutsche Bundesregierung dürfe die queeren Communities in Uganda jetzt nicht allein lassen und die Gesetzesverschärfung nicht einfach hinnehmen, erklärt Philipp Braun aus dem Bundesvorstand des LSVD. «Es ist richtig, dass die Bundesregierung erst Stimmen aus der Zivilgesellschaft in Uganda hören möchte und nicht vorschnell handelt und so LGBTIQ vor Ort gefährdet. Aussenministerin Annalena Baerbock sollte jetzt allerdings umgehend eine Reisewarnung für Uganda aussprechen. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob Diplomat*innen ausgewiesen werden können und die Unterstützung des ugandischen Staates und von ugandischen Organisationen, die das Gesetz gefordert haben, auf andere Träger der Zivilgesellschaft in Uganda übertragen werden kann.»
In der Politik werden Sanktionen gefordert. «Es reicht nicht, dass sich die deutsche und internationale Politik empört über das menschenverachtende Gesetz zeigt. Um ähnlichen Bestrebungen in anderen afrikanischen Ländern nicht Vorschub zu leisten, muss es nun eine deutliche Reaktion der freiheitlichen Demokratien geben», heisst es in einer Mitteilung der Liberalen Schwulen und Lesben (LiSL).
Die Bundesregierung müsse gemeinsam mit den europäischen und transatlantischen Partnern Sanktionen gegen Uganda prüfen, insbesondere Sanktionen gegenüber unmittelbar Verantwortlichen in Regierung, Parlament und Verwaltung Ugandas. Geprüft werden solle auch, deren Vermögen in der EU einzufrieren. Darüber hinaus wird gefordert, dass Abgeordneten des ugandischen Parlaments, die für das Gesetz gestimmt haben, mit einem Einreiseverbot in die EU belegt werden.
«In der Entwicklungszusammenarbeit muss es Konsequenzen geben. In keinem Fall sollten neue Mittel bewilligt werden, die unmittelbar dem ugandischen Staat zu Gute kommen, über staatliche Institutionen in Uganda abgewickelt werden oder Organisationen im Land unterstützen, die sich positiv zum Anti-Homosexuellen-Gesetz geäussert haben», heisst es weiter. «Schwule Männer und lesbische Frauen in Deutschland werden es nicht weiter hinnehmen, dass ihre hart erarbeiteten Steuergelder unverändert in ein Land fliessen, in denen Menschen ihrer Community unterdrückt, ins Gefängnis geworfen und mit dem Tode bedroht werden.»
Derweil solllen gefährdeten LGBTIQ-Aktivist*innen aus Uganda schnell humanitäre Visa erhalten, um ihren Asylanspruch in der EU wahrnehmen zu können.
Auch die LGBTIQ-Sprecherin der österreichischen Grünen, Ewa Ernst-Dziedzig, fordert, zumindest über Sanktionen nachzudenken.
Ugandas Präsident Yoweri Museveni hatte Ende Mai ein Gesetz gegen homosexuelle Handlungen unterzeichnet, wie seine Parlamentssprecherin Anita Annet Among mitteilte (MANNSCHAFT berichtete). Das Gesetz sieht unter anderem die Todesstrafe für Homosexuelle vor, die der Vergewaltigung überführt werden oder des Geschlechtsverkehrs mit Minderjährigen oder Behinderten. Personen oder Gruppen, die sich für homosexuelle Personen einsetzen, wie etwa LGBTIQ-Aktivist*innen, können mit bis zu 20 Jahren Haft bestraft werden.
Als Reaktion auf die Inkraftsetzung eines Anti-Homosexuellen-Gesetzes schränken die Niederlande ihre Unterstützung für das ostafrikanische Land ein (MANNSCHAFT berichtete). Zuwendungen für ein Programm zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit in Höhe von 25 Millionen Euro werden ausgesetzt, wie die Nachrichtenagentur ANP am Montag berichtete.
Diese Petition will erreichen, dass 15 LGBTIQ-Sportler*innen aus Uganda im Sommer an den Eurogames in Bern teilnehmen können.
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