in

CVP-Initiative wird wiederholt – die Ehe für alle wackelt

Aufgrund falscher Zahlen erklärt das Bundesgericht das Abstimmungsergebnis für ungültig

Die CVP-Initiative will eine traditionelle Definition der Ehe zwischen Mann und Frau in der Bundesverfassung verankern. (Bild: iStockphoto)

Im Februar 2016 lehnte das Schweizer Stimmvolk die CVP-Initiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» ab. Das Bundesgericht hat das Abstimmungsergebnis nun für ungültig erklärt. Damit steht die Ehe für alle auf dem Spiel.

Mit einer knappen Mehrheit von 50,8 Prozent lehnte das Schweizer Stimmvolk am 28. Februar 2016 die CVP-Initiative gegen die Heiratsstrafe ab. Nun hat das Bundesgericht die Abstimmung für ungültig erklärt – eine Premiere in der Schweizer Geschichte.

Die Initiative hatte die Absicht, die steuerliche Benachteiligung verheirateter Paare ab einem gewissen Einkommen – die sogenannte «Heiratsstrafe» – abzuschaffen. Im Vorfeld hatte der Bundesrat von lediglich 80’000 betroffenen Paaren gesprochen. Nach der Abstimmung wurde bekannt, dass die Heiratsstrafe tatsächlich zirka 450’000 Paare betrifft. Grund genug für die CVP, eine Beschwerde einzureichen. Aufgrund des knappen Abstimmungsresultats sprach sich das Bundesgericht am 10. April 2019 für eine Annullierung aus.

Die CVP-Initiative setzte sich jedoch nicht nur für eine Abschaffung der Heiratsstrafe ein, sondern auch für eine Verankerung der traditionellen Ehe als «gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau» in der Bundesverfassung.


Aufgrund der traditionellen Ehedefinition hatten LGBTIQ-Organisationen und -Vereine stark gegen die CVP-Initiative mobilisiert und Medien zufolge massgeblich zur Ablehnung der Initiative beigetragen.

Gegenwärtig befindet sich ein Gesetzesentwurf zur Ehe für alle in der Vernehmlassung. Diese sieht eine Öffnung der Ehe auf Gesetzesstufe ohne Verfassungsänderung vor. Eine erneute Abstimmung über die CVP-Initiative würde diese Anstrengungen gefährden.

In einer Medienmitteilung sprach Pink Cross von einem «Rückschlag für die Ehe für alle». Da es jedoch das erste Mal überhaupt sei, dass eine nationale Abstimmung für ungültig erklärt werde, seien die nächsten Schritte noch unklar. Doch der Schweizer Dachverband schwuler und bisexueller Männer gibt sich kämpferisch: «Wir werden auch ein zweites Mal gewinnen.»


Für die Schweizer LGBTIQ-Community ist die Nachricht ein weiterer Rückschlag binnen weniger Tage. Am 8. April reichten EDU und JSVP über 70’000 Unterschriften ein, um die Erweiterung der Anti-Rassismusstrafnorm auf die sexuelle Orientierung an die Urne zu bringen. Die Abstimmung zum Diskriminierungsschutz für Schwule, Lesben und Bisexuelle soll am 24. November stattfinden.

Erneute Debatte im Parlament gefordert
In einer gemeinsamen Medienmitteilung mit der Lesbenorganisation Schweiz LOS fordert Pink Cross eine erneute Debatte im Parlament. Die Ehedefinition habe nichts mit der Heiratsstrafe zu tun.

«Auch die CVP hat eingesehen, dass eine rückständige Ehe-Definition in der Verfassung keine Chance mehr hat im Jahr 2019», ist Michel Rudin, Co-Präsident von Pink Cross, überzeugt. «Deshalb muss es eine Möglichkeit geben, diese Initiative zu überarbeiten. Nur so kann das Stimmvolk tatsächlich über die Heiratsstrafe abstimmen – ohne gleichzeitig die Ehe für alle in der Schweiz für viele Jahre zu verunmöglichen.»

«Diese Abstimmung einfach so zu wiederholen, wäre ein Fehler. Die CVP muss sich dafür einsetzen, dass über die Heiratsstrafe abgestimmt werden kann, ohne die heterosexuelle Ehe als einzig mögliche Form der Ehe zu verankern», ergänzt Anna Rosenwasser, Geschäftsleiterin LOS.

Die April-Ausgabe der MANNSCHAFT ist da!

 


So machten die Spice Girls einen ihrer Hits LGBTIQ-freundlicher

Jens Spahn

Jens Spahn beruft Kommission zum Verbot von Konversionstherapien