In Deutschland werden «Konversionsbehandlungen» verboten

Endlich werden pseudo-therapeutische Behandlungen, die die sexuelle Identität einer Person ändern sollen, bestraft – mit Ausnahmen

Bild: Adobe Stock
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Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag über das «Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen» entschieden. Bis zum Alter von 18 Jahren sind die Methoden zur Unterdrückung der sexuellen Orientierung komplett verboten. Strafen drohen aber auch, wenn die Betroffenen zwar volljährig sind, aber durch Zwang, Drohung oder Täuschung zu einer solchen schädlichen «Therapie» bewegt wurden.

Mit den Stimmen von Union, SPD und FDP verabschiedete der Bundestag am Donnerstagabend ein Gesetz zum Verbot sogenannter Konversionsbehandlungen. Insbesondere Minderjährige sollen damit vor schädlicher Beeinflussung geschützt werden. Die übrigen Fraktionen enthielten sich. Eine Gegenstimme gab es in der AfD-Fraktion.

Ein deutliches Ja zum Schutz vor Hass

Damit sind nun pseudo-therapeutische Behandlungen, die die sexuelle Identität einer Person ändern sollen, verboten. Diese werden, besonders in religiös-fundamentalistischen Kontexten, auch in Deutschland durchgeführt.

Zuvor hatte es Streit um den Gesetzentwurf gegeben. Der LSVD kritisierte deutliche Mängel und forderte die Abgeordneten von Union und SPD auf, das Gesetz abzulehnen (MANNSCHAFT berichtete). Darauf reagiert Karl-Heinz Brunner, der queerpolitische Sprecher der SPD, in einem Gastbeitrag für MANNSCHAFT und warf dem LSVD «böswillige Falschbehauptungen» vor.

 

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Alles könnte immer besser sein, so Brunner, auch dieses Gesetz. «Man muss doch aber feststellen, dass unser demokratische Prozess im Rückblick zu einer Farce verkommt, wenn nun das gemeinsam formulierte Ziel fallen gelassen wird. Die Forderung, dieses hart erkämpfte Gesetz abzulehnen, kann nicht ernst gemeint sein.»

Das Gesetz ist in keiner Weise perfekt, schreibt Lucas Hawrylak, der mit einer Petition für das Gesetz gekämpft hat (MANNSCHAFT berichtete), in einem Gastbeitrag für den Stern. «LGBTIQ in Deutschland hätten sich ein umfassenderes Verbot gewünscht. Ich weiss, dass viele Verbände und Vereine mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind, dennoch ist das Gesetz realpolitisch ein Erfolg. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, da es Minderjährige vor einem schwerwiegenden Eingriff in ihre Persönlichkeitsentwicklung bewahrt.»

Die Grünen forderten ein Verbot auch für Therapien bei Erwachsenen und deswegen eine Heraufsetzung der Altersgrenze auf 26 Jahre. Auch die SPD-Abgeordnete Hilde Mattheis sagte in der Debatte, sie hätte sich eine höhere Altersgrenze gewünscht. Ein entsprechender Änderungsantrag wurde aber im Plenum abgelehnt.

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Ende 2019 hatte Premierminister Justin Trudeau angekündigt, er wolle Konversionstherapien in Kanada verbieten lassen. In einem Brief an den Justizminister bezeichnete er die Einführung eines Verbots als «Top-Priorität» der neuen Regierung (MANNSCHAFT berichtete).

In Malta gilt ein Verbot der gefährlichen Therapien schon seit über drei Jahren (MANNSCHAFT berichtete). In Neuseeland dagegen möchte man Rücksicht auf die Religionsfreiheit nehmen (MANNSCHAFT berichtete).

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