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Bundesrat schlägt Änderungen an Selbstbe­stimmungsgesetz vor

Zuvor hatte bereits der LSVD Kritik geübt

Selbstbestimmungsgesetz
Symbolfoto: Peter Steffen/dpa

Der Bundesrat hat eine ganze Reihe von Änderungen an dem von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz vorgeschlagen.

In dem Entwurf werde durch den Verweis auf das Hausrecht «suggeriert, dass Personen aufgrund ihrer Trans- oder Intergeschlechtlichkeit der Zugang zu bestimmten Räumlichkeiten verwehrt werden kann, obwohl das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gerade dies grundsätzlich ausschliesst», kritisierte die Länderkammer am Freitag. Hierdurch werde das Diskriminierungsrisiko für diese Menschen erhöht.


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Der Gesetzentwurf der Ampel-Regierung sieht vor, dass künftig jeder Mensch in Deutschland sein Geschlecht und seinen Vornamen selbst festlegen und in einem einfacheren Verfahren als bisher beim Standesamt ändern kann (MANNSCHAFT berichtete). Das soll der Gleichstellung von transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen dienen.


In der öffentlichen Debatte war unter anderem die Frage aufgeworfen worden, ob mit einem geänderten Geschlechtseintrag trans Frauen nach dem neuen Gesetz beispielsweise einen Anspruch auf Zugang zu einer Frauensauna hätten.

Im Regierungsentwurf wird dazu klargestellt, es sei «etwa im Rahmen des Hausrechts weiterhin möglich, aus sachlichem Grund, etwa um dem Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung zu tragen (zum Beispiel beim Zugang zu Saunen oder Fitnessstudios für Frauen oder zu Umkleidekabinen) im Einzelfall zu differenzieren». Nach Auffassung des Bundesrats sollte hier ein Verweis auf das «grundgesetzlich und einfachgesetzlich normierte Benachteiligungsverbot» eingefügt werden.

Der Bundesrat bat am Freitag ausserdem darum, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob eine Regelung aufgenommen werden kann, die die Vorgehensweise der Polizei bei Durchsuchungsmassnahmen oder für die Gewahrsamsunterbringung in Bezug auf die gleichgeschlechtliche Behandlung näher bestimmt. Zur Erklärung führt die Länderkammer aus, es sei «zumindest fraglich, ob es beispielsweise einer Polizeibeamtin zuzumuten ist, einen nach seinem Habitus erkennbaren Mann, welcher sich jedoch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlt, zu durchsuchen».


Der LSVD hatte zuletzt ebenfalls Kritik geübt (MANNSCHAFT berichtete). So fordere nur der Rechtsausschuss des Bundesrats eine Art neue Glaubhaftmachung der trans, inter oder nichtbinären Identität, bevor eine Personenstandsänderung vorgenommen werden kann. Diese Empfehlung führe das Ziel einer geschlechtlichen Selbstbestimmung und den Namen «Selbstbestimmungsgesetz» vollkommen ad absurdum, hiess es. Dies würde die erneute Einführung unwürdiger Begutachtungsverfahren bedeuten.

Eine Zustimmung des Bundesrats zu dem Entwurf ist nicht erforderlich. Das Gesetz soll planmässig am 1. November 2024 in Kraft treten (MANNSCHAFT berichtete).


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