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Bundesgerichtsentscheid: Ein Kind darf nicht zwei Väter haben

Gemäss dem Bundesgericht darf ein Kind nicht zwei Väter haben. Damit wird eine entsprechende Beschwerde des Bundesamts für Justiz gegen das positive Urteil des St. Galler Verwaltungsgerichts gutgeheissen.

(mm/gzy) Zwei Männer, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben und in den USA ein Kind von einer Leihmutter austragen liessen, können nicht beide als Eltern im Schweizer Personenstandsregister eingetragen werden. So entschied das Bundesgericht nachdem das Bundesamt für Justiz das positive Urteil des St. Galler Verwaltungsgerichts weitergezogen hatte. Mit 3 zu 2 Stimmen fiel das Urteil knapp aus.

«Wir bedauern den Umstand, dass das Bundesgericht das bestehende Familienleben nicht schützt,» sagt Maria von Känel, Geschäftsführerin des Dachverbands Regenbogenfamilien, in einer Medienmitteilung. Sie befürchtet, dass der Familie durch den rechtlich ungelösten Zustand erhebliche Nachteile erwachsen.


Der Entscheid des Bundesgerichts ist für von Känel unverständlich, denn sie läuft der bereits erfolgten Beurteilung der Situation des Kindes durch Fachpersonen entgegen. Die zuständige Beiständin sowie das St. Galler Verwaltungsgericht empfahlen, das Kindesverhältnis im Interesse des Kindeswohls anzuerkennen, und bewilligten die geforderte Eintragung der genetischen Abstammung des Kindes im Zivilstandsregister.

Maria von Känel vom Dachverband Regenbogenfamilien hofft, «dass für die betroffene Familie auf einem anderen Weg eine eindeutige Rechtsprechung im Interesse des Kindes getroffen und damit endlich ein angemessener Schutz gewährleistet wird».

Reproduktionstechnische Verfahren werden vermehrt in Anspruch genommen

Schweizer Paare nutzen im In- und Ausland verschiedenste reproduktionstechnische Verfahren. Mit deren Hilfe verwirklichen sich immer mehr Paare, die selber keine Kinder bekommen können und/oder die Voraussetzungen zur Adoption nicht erfüllen, ihren Kinderwunsch. Die Anerkennung von zwei Vätern oder zwei Müttern als Eltern ist gemäss von Känel kein Novum, da ausländische Adoptionen durch gleichgeschlechtliche Paare in der Schweiz seit längerem anerkannt werden. Zudem wird geschätzt, dass in der Schweiz bis zu 30‘000 Kinder in Regenbogenfamilien aufwachsen.


Auch der vom Bundesrat am 29. November 2014 in die Vernehmlassung geschickte Vorschlag, die Stiefkindadoption für Paare in eingetragener Partnerschaft und eventuell sogar für Paare in verschieden- und gleichgeschlechtlichen faktischen Lebensgemeinschaften zuzulassen, sei eine Reaktion auf die Entwicklung der öffentlichen Haltung gegenüber gleichgeschlechtlichen Partnerschaften in der Schweiz.
«Wir wünschen uns einen offenen und sachlichen Umgang mit dieser Thematik. Es braucht annehmbare Rahmenbedingungen, mit denen allen beteiligten Personen ein angemessener Schutz gewährleistet werden kann. Dafür sind Politik und Gesellschaft gleichermassen gefordert», so Maria von Känel vom Dachverband Regenbogenfamilien.

Hier gehts zur Website vom Dachverband Regenbogenfamilien.

UPDATE 21. Mai, 13:05 Uhr:
Auch Pink Cross zeigt sich in einer Medienmitteilung enttäuscht. «Nun muss ein Kind mit zwei Vätern am Küchentisch mit nur einem Elternteil im Pass aufwachsen. Das andere Elternteil wird damit juristisch inexistent gemacht», sagt Bastian Baumann, Geschäftsleiter von Pink Cross.

Gemäss Pink Cross legt das Bundesgericht damit eine antiquierte Wertevorstellung an den Tag: dass ein Kind zwei Väter habe, entspreche angeblich nicht dem Wertesystem in unserem Land. Die die Realität, in welcher viele Regenbogenfamilien schon heute leben, sei höchstinstanzlich juristisch völlig negiert worden. «Die Leidtragenden sind vor allem die Kinder», schreibt Pink Cross. «Leider lässt das Bundesgericht auch die Frage offen, was mit dem Kind passiert, falls dem biologischen Vater etwas zustossen sollte. Diese Rechtsunsicherheit kann nicht im Sinne des Kindeswohls sein.»


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