Prozess: 21-Jähriger soll älteren Mann bei Grindr-Date aus Habgier getötet haben

Justin R. war hochverschuldet und habe mit einer angebotenen sexuellen Dienstleistung seine Finanzprobleme lösen wollen, heisst es

Das Symbold der Grindr-App (Bild: Mannschaft Magazin)
Symbolfoto (Bild: Mannschaft Magazin)

Seit Freitag dieser Woche steht der junge Mann vorm Landgerichts Itzehoe. Ihm wird vorgeworfen, einen 56-Jährigen nach einem angeblich vereinbarten Sex-Treffen ermordet zu haben.

Justin R. muss sich vor der Jugendkammer des Landgerichts Itzehoe in Schleswig-Holstein verantworten, berichten verschiedene LGBTIQ-Nachrichtenportale. Die Anklage wirft ihm vor, den älteren Mann bei einem Date heimtückisch erstochen zu haben.

Der Angeklagte habe demnach sein späteres Opfer über Grindr kennengelernt. Dort soll er ihm sexuelle Dienstleistungen gegen Geld angeboten haben. Laut Staatsanwaltschaft hatte der damals 20-Jährige jedoch nie die Absicht, diese Absprache einzuhalten. Stattdessen soll er den 56-Jährigen in seine Wohnung gelockt haben, um ihn zu töten und sein Geld zu stehlen (MANNSCHAFT berichtete über ähnliche Fälle).

Staatsanwältin Janina Seyfert sagte zu Beginn des Prozesses, Justin R. habe aus Habgier einen Menschen getötet. Laut den Ermittler*innen sei er zum Tatzeitpunkt hoch verschuldet gewesen und habe seine finanziellen Probleme durch die Tat lösen wollen.

Öffentliches Interesse am Verfahren überwiegt Zum Prozessauftakt beantragte die Verteidigung, die Öffentlichkeit bereits während der Anklageverlesung auszuschliessen, allerdings ohne Erfolg. Die vorsitzende Richterin Rebecca Knof entschied, dass das öffentliche Interesse an dem Verfahren überwiege.

Zu den Hintergründen: Laut Anklage traf das spätere Opfer am 22. Januar 2025 gegen 11.25 Uhr in der Wohnung von Justin R. ein. Dort soll es zu intimen Annäherungen gekommen sein, bevor der Angeklagte ein verstecktes Küchenmesser hervorgeholt und seinem Opfer zweimal in den Hals gestochen haben soll (MANNSCHAFT berichtete über ein Fake-Date in Wien, bei dem ein Mann überfallen und ausgeraubt wurde).

Laut Angaben der Staatsanwaltschaft konnte das Opfer zweimal um Hilfe rufen, bevor es aufgrund des starken Blutverlusts zusammenbrach.

Ein Nachbar habe die Schreie gehört und die Polizei sowie Rettungskräfte alarmiert, heisst es. Diese fanden Jörg M. schwer verletzt in der Wohnung vor.

Neben den Halsstichen hatte das Opfer eine stark blutende Kopfverletzung. Trotz Versuchen Jörg M. wiederzubeleben, starb er kurz darauf im Krankenhaus.

Aus dem Fenster geflohen Nach der Tat soll der Angeklagte aus dem Fenster seiner Wohnung geflohen sein, heisst es weiter. Später sei er jedoch zurückgekehrt, offenbar um aus dem Auto seines Opfers Bargeld zu entwenden. Laut Anklage entnahm er aus dem Mercedes von Jörg M. einen Umschlag mit 4‘185 Euro sowie 985 US-Dollar.

In der Nacht nach der Tat stellte sich Justin R. der Polizei. Er gab an, in Notwehr gehandelt zu haben. Die Mordkommission widerlegte diese Version jedoch. Der Beschuldigte kam zunächst auf freien Fuss, wurde aber neun Tage später festgenommen. Seither sitzt er in Untersuchungshaft.

Lebenslange Freiheitsstrafe Ob Justin R. nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird, ist derzeit noch offen. Ausschlaggebend ist, ob das Gericht bei ihm eine Reifeverzögerung feststellt. Bei einer Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht droht Justin R. eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Insgesamt sind für die kommenden Monate elf weitere Verhandlungstage angesetzt. Der nächste Termin ist der 18. August. Die Aussage des Ehemanns des Opfers, der als Nebenkläger auftritt, wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Auch eine schriftliche Erklärung von Justin R. wird von seiner Verteidigerin unter Ausschluss der Öffentlichkeit verlesen, weil dabei intime Details zur Sprache kommen sollen.

Ein Urteil werde laut Medienberichten Mitte Dezember erwartet.

Am Reichstagsgebäude hängt dieses Jahr zum Berliner CSD keine Regenbogenflagge. Aus Protest wurde sie am Freitagabend dafür vor dem Gebäude ausgerollt – in XXL (MANNSCHAFT berichtete).

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