Österreich öffnet Ehe auch für binationale Paare
Mit Beginn der Eheöffnung am 1. Januar 2019 waren einige Paare ausgenommen
Während in Wien an diesem Wochenende mit der Regenbogenparade das Finale der EuroPride 2019 gefeiert wird, wurde im Nationalrat ein erfreulicher Beschluss für die LGBTIQ-Community gefasst. Eine Mehrheit der Abgeordneten hat sich dafür ausgesprochen, dass die Ehe für alle endlich auch für alle binationalen Homopaare in Österreich gelten soll.
Nicht wirklich für alle wurde die Ehe Anfang 2019 geöffnet: Das FPÖ-geführte Innenministerium hatte – nachdem die Regierung lange die Durchsetzung des Urteils vom Verfassungsgerichtshof verschleppt hatte – die Landesregierungen sowie die Magistrate Wiens angewiesen, homosexuelle Paare nicht zu verheiraten, wenn einer der Partner nicht aus Österreich kommt und in seinem Heimatland die Heirat verboten ist. Das gehört nun der Vergangenheit an.
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Der Wiener Antidiskriminierungs-Stadtrat Jürgen Czernohorszky ist erfreut über den wichtigen Beschluss gegen die Diskriminierung von binationalen gleichgeschlechtlichen Paaren: «Endlich werden die letzten noch von Schwarz-Blau aufgebauten Hürden beseitigt und die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zur Ehe für Alle kann vollumfänglich umgesetzt werden. Ich freue mich für alle Paare, die nun endlich zu ihrem Recht kommen.»
Der für die Wiener Standesämter zuständige Stadtrat Peter Hanke erklärt: «Wien hat immer gefordert, dass binationale Paare – egal, aus welchem Land sie ursprünglich stammen – in Österreich eine Ehe schliessen dürfen und hätten das gerne schon mit 1.1.2019 umgesetzt. Wir freuen uns sehr, dass nun der geplante Wiener Weg auch im Bund Zustimmung findet.»
Ende 2017 hatte der Verfassungsgerichtshof in Österreich die Ehe für alle legalisiert. Das Gericht begründet seinen Entscheid mit dem Diskriminierungsverbot des Gleichheitsgrundsatzes. «Die Unterscheidung in Ehe und eingetragene Partnerschaft lässt sich heute (…) nicht aufrechterhalten, ohne gleichgeschlechtliche Paare zu diskriminieren», hiess es in der Mitteilung. Auch gleichgeschlechtliche Paare bekamen vom Gericht das Recht zugesichert, Kinder gemeinsam adoptieren und im Rahmen der zulässigen Formen medizinisch unterstützter Fortpflanzung zur Welt bringen zu können.
Der inzwischen zurückgetretene Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) hatte lange versucht, die Eheöffnung generell zu verhindern. «Sie kennen meine grundsätzliche Position dazu: Dass die Ehe zwischen Mann und Frau etwas ganz Besonderes ist», erklärte Strache im Herbst 2018. Um das als exklusives Hetero-Recht beizubehalten, hatte er sich mit der Kirche abstimmen wollen. In Deutschland war die Ehe Ende Juni 2017 durch den Deutschen Bundestag geöffnet worden.
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