Solidarität mit Maja T. – Hungerstreik in mehreren Städten geplant

12.06.2025, Ungarn, Budapest: Der non-binären Person Maya T. aus Deutschland werden vor der Verhandlung die Handschellen abgenommen. Nach 8 Tagen Hungerstreik erscheint Maja T. erneut vor Gericht. Ihren Antrag auf Verschiebung der weiteren Verhandlungen wegen ihres Schwächezustands hat das Gericht abgelehnt. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft bezweifelten, dass der Hungerstreik real ist. Die ungarische Staatsanwaltschaft wirft der Person, die sich selbst als non-binär identifiziert, vor, im Februar 2023 in Budapest an Angriffen auf tatsächliche und vermeintliche Rechtsextremisten beteiligt gewesen und damit für schwere Körperverletzungen mitverantwortlich zu sein.
Symbolbild (Bild: Foto: Kathrin Lauer/dpa )

Maja T. aus der linken Szene steht seit Monaten in Budapest vor Gericht. Aus Protest will die Person in den Hungerstreik treten. Unterstützer*innen in Hamburg, Ulm, Leipzig, Frankfurt und Berlin wollen es ihr aus Solidarität gleichtun.

Wie die LGBTIQ-Organisation Pride Rebellion am Mittwoch mitteilte, wollen ihre Mitglieder noch im Juni in einen Hungerstreik gehen, um die Forderungen von Maja T. sowie der inhaftierten Mitglieder der sozialistischen Jugendorganisation SGDF in der Türkei unterstützen. Der Hungerstreik soll demnach in Hamburg, Ulm, Leipzig, Frankfurt und Berlin stattfinden und drei Tage dauern.

In Hamburg soll der Hungerstreik am kommenden Sonntag (15. Juni) um 15.00 Uhr beginnen. Wie Pride Rebellion schreibt, wurde «die Antifaschist*in Maja T., die illegal an das reaktionäre Regime in Ungarn ausgeliefert» und sitze «seitdem unter menschenunwürdigen Bedingungen im Gefängnis».

Die in der linken Szene als «Maja» bekannte, mutmasslich linksextreme Person wurde in Jena geboren und identifiziert sich selbst als nicht-binär.

«Hier in Ungarn bin ich in Isolationshaft lebendig begraben», teilte Maja T. vor kurzem schriftlich mit. Der Hungerstreik sei ein letzter Versuch, ein gerechtes Gerichtsverfahren zu erleben und nach Deutschland überstellt zu werden.

Maja T. beklagte zu Prozessbeginn unter «menschenunwürdigen Bedingungen» in Einzelhaft gehalten zu werden. Zu Prozessbeginn im Februar war unter anderem mit Schlafentzug durch stündliche Kontrollen in der Zelle sowie mangelnde hygienische Bedingungen die Rede. Zudem hätten nicht alle Prozessakten in deutscher Übersetzung vorgelegen.

Die eilige Auslieferung ihrer Person nach Ungarn ist unrechtmässig gewesen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Der betroffenen Person wird vorgeworfen, im Februar 2023 in Budapest an Angriffen auf tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten beteiligt gewesen zu sein.

Deutschland lieferte Maja im vorigen Juni nach Ungarn aus – obwohl das Bundesverfassungsgericht dies in einer einstweiligen Anordnung vorläufig untersagt hatte (MANNSCHAFT berichtete).. Doch der Beschluss aus Karlsruhe kam eine knappe Stunde zu spät – die Übergabe an die ungarischen Behörden war bereits erfolgt.

Lieber keinen Queerbeauftragten als diesen! Der MANNSCHAFT-Kommentar zur Personalie Alfonso Pantisano

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