LGBTIQ-Aktivist*innen im Iran offenbar freigelassen

Grüne aus Deutschland und Österreich hatten sich für sie eingesetzt

Die 28-jährige Sareh (Bilder: Screenshot Youtube/6rangIran)
Die 28-jährige Sareh (Bilder: Screenshot Youtube/6rangIran)

Die Europäische Union hatte die Todesstrafe gegen zwei LGBTIQ-Aktivist*innen im Iran verurteilt. Nun sind sie offenbar beide freigekommen.

Nach offiziellen Angaben wurden beide Personen im vergangenen Jahr von einem Revolutionsgericht in der nordwestlichen Stadt Urmia wegen «Korruption auf Erden» zum Tode verurteilt. Sie hätten als Teil einer Gruppe landesweit junge Mädchen zur Prostitution verschleppt und damit ein unmoralisches Verbrechen begangen.

Die beiden Angeklagten, Zahra Sedighi Hamedan und Ilham Choodbar, befanden sich in einem Frauengefängnis. Aktivist*innen zufolge wird ihnen auch vorgeworfen, Homosexualität «befördert» zu haben (MANNSCHAFT berichtete).

Am Samstag wurde Zahras Freilassung gegen Kaution vom iranischen Lesbian and Transgender Network (6Rang) gemeldet. 6Rang hatte Ende 2022 verkündet, die Urteile seien aufgehoben (MANNSCHAFT berichtete). 

Wenige Tage zuvor war bereits die Freilassung von Ilham Choodbar vermeldet worden. Der deutsche Queer-Beauftragte Sven Lehmann, der sich für die beiden Aktivist*innen eingesetzt hatte, sprach bei Twitter von «ermutigenden Neuigkeiten», forderte aber zugleich: Die internationale Solidarität dürfe nicht nachlassen!

Die aussenpolitische Sprecherin der österreichischen Grünen, Ewa Ernst-Dziedzic, erklärte, auch der nicht-binäre Influencer Benyamin Ghaffari sei entlassen worden. «Irans Gefängnisse sind dafür bekannt, dass Menschen dort physisch wie psychisch gefoltert werden.» Umso erleichterter sei sie über die Meldungen, dass Ghaffari und Chobdar vorläufig entlassen seien.

Die LGBTIQ-Aktivistin Zahra Sedighi Hamedani, für die sie – ebenso wie die zwei anderen – eine Patenschaft übernommen habe, befinde sich nach wie vor in Gefangenschaft, da die Kaution in der Höhe von umgerechnet zirka 18’500 Euro nicht aufgebracht werden konnte, so Ernst-Dziedzic. Das Recht auf Würde und Unversehrtheit eines Menschen dürfe nicht von der jeweiligen finanziellen Situation abhängen.

Ein Sprecher des EU-Aussenbeauftragten Josep Borrell hatte im vergangenen Jahr erklärt: «Die EU lehnt die Todesstrafe grundsätzlich ab, und zwar zu jeder Zeit und unter allen Umständen, und strebt ihre weltweite Abschaffung an.»

Die EU wende sich entschieden gegen jede Form der Kriminalisierung der sexuellen Ausrichtung und der Geschlechtsidentität. Man werde die iranischen Behörden nachdrücklich dazu auffordern, «ihren Bürgern unabhängig von ihrer Religion, Weltanschauung, sexuellen Orientierung oder einem anderen Status die volle Bandbreite an Grundrechten zu garantieren».

Im Juni 2022 gab es bereits eine Hinrichtungswelle im Iran, offenbar wurde ein schwuler Mann getötet (MANNSCHAFT berichtete)Ein schwuler Iraner berichtete, dass er seine Vergewaltigung nicht anzeigen konnte: Das verhinderten die islamischen Gesetze seines Landes (MANNSCHAFT berichtete).

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