Europa

Hunderte protestieren in Jena gegen Urteil für Maja T.

07.02.2026, Thüringen, Jena: Teilnehmer einer Demonstration gegen die Verurteilung von Maja T. durch das Budapester Strafgericht haben Rauchkörper gezündet. Das Gericht hat die non-binäre deutsche Person Maja T. vor wenigen Tagen zu einer Gefängnisstrafe von acht Jahren verurteilt.
Samstag in Jena: Teilnehmende einer Demo gegen die Verurteilung von Maja T. wurden Rauchkörper gezündet (Bild: Bodo Schackow/dpa)

Nach dem Urteil gegen Maja T. in Ungarn gehen in Jena Unterstützer*innen auf die Strasse. Was die Demonstrant*innen antreibt und warum das Urteil in Budapest für so viel Aufsehen sorgt.

Gegen die Verurteilung von Maja T. haben in ihrer Geburtsstadt Jena Hunderte Menschen demonstriert. Die Polizei schätzte die Teilnehmerzahl auf etwa 700, die Veranstalter*innen sprachen von mehr als 1.000.

Einige Demonstrant*innen zündeten Pyrotechnik und verstiessen gegen das Vermummungsverbot, wie ein Sprecher der Polizei sagte. Insgesamt seien vier Straftaten erfasst worden, ausserdem wurden mehrere Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, bilanzierte die Polizei nach Ende der Demonstration.

Kritiker*innen werfen in dem Fall Ungarns Justiz politische Einflussnahme vor. Zuvor hatte auch das Bundesverfassungsgericht die Auslieferung von Maja T. nach Ungarn als rechtswidrig eingestuft. Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán hatte eine harte Bestrafung gefordert.

07.02.2026, Thüringen, Jena: Teilnehmer einer Demonstration gegen die Verurteilung von Maja T. durch das Budapester Strafgericht laufen durch die Innenstadt. Das Gericht hat die non-binäre deutsche Person Maja T. vor wenigen Tagen zu einer Gefängnisstrafe von acht Jahren verurteilt.
Protestieren in Jena gegen das Urteil für Maja T. (Bild: Bodo Schackow/dpa )

In mehreren deutschen Städten hatten schon am Mittwoch Hunderte Menschen gegen das Urteil gegen die nicht-binäre Person Maja T. in Ungarn protestiert. In Berlin versammelten sich Unterstützer aus der linken Szene zu einer Kundgebung in Kreuzberg und zogen anschliessend in einem Demonstrationszug Richtung Friedrichshain. Die Polizei sprach von 550 Teilnehmer*innen. Vereinzelt sei Pyrotechnik gezündet worden.

Auch etwa in Hamburg, Dresden, Leipzig, Erfurt, Freiburg, Nürnberg, Kiel und Potsdam gab es Demos und Solidaritätsbekundungen. Gefordert wurde, Maja T. nach Deutschland zurückzuholen und hier ein rechtsstaatliches Verfahren zu ermöglichen.

Der deutsche Aussenminister Johann Wadephul hat sich zurückhaltend zum Urteil geäussert.«Das ist ein nicht rechtskräftiges Urteil in einem EU-Land. Und das respektieren wir», sagte der CDU-Politiker bei einem Treffen mit seiner australischen Kollegin Penny Wong in der Hauptstadt Canberra auf die Frage einer Journalistin.

Der Fall werde vom Auswärtigen Amt konsularisch betreut, ergänzte Wadephul. Bekannt sei, dass man eine Auslieferung nach Deutschland erbeten habe - «das besteht alles weiter fort», sagte der Minister.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hatte das Urteil verteidigt. Der CSU-Politiker sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND): «Da haben schwerste Körperverletzungen stattgefunden. Eine Person erlitt einen Schädelbruch. Das muss zu einer Verurteilung führen.» 

Dagegen haben deutsche EU-Parlamentarier der Linken und SPD den Richterspruch und das Verfahren scharf kritisiert. Der Co-Vorsitzende der Linksfraktion im Europaparlament, Martin Schirdewan, bezeichnete das Urteil als «Ergebnis eines politischen Schauprozesses, der niemals in Ungarn hätte stattfinden dürfen».

Der Prozess füge sich «nahtlos in die autoritäre Inszenierung» der Regierung unter Ministerpräsident Viktor Orban ein, die mit Härte gegen politische Gegner und Gegnerinnen punkten wolle und dabei die Justiz missbrauche, so Schirdewan. Der Linken-Politiker verfolgte das Verfahren vor Ort mit und hatte bereits zuvor diplomatischen Einsatz Berlins für eine Rückführung von Maja T. nach Deutschland gefordert.

Das Budapester Stadtgericht hatte die nicht-binäre deutsche Person Maja T. zu einer Gefängnisstrafe von acht Jahren verurteilt (MANNSCHAFT berichtete). Richter Jozsef Sos, der das Urteil verlas, sah es als erwiesen an, dass die 25-jährige antifaschistische Person an blutigen Angriffen auf mutmassliche Rechtsextremisten beteiligt war.

Das erstinstanzliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig, dagegen kann noch berufen werden. Es stellt die Straftatbestände der versuchten lebensbedrohenden Körperverletzung sowie der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung fest. Die Strafe könne nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, sagte Richter Sos. Die Staatsanwaltschaft hatte 24 Jahre Gefängnis verlangt, die Verteidigung einen Freispruch.

Die Linke-Abgeordnete Katharina König-Preuss sprach von einem «politischen Schauprozess». T. sei zuvor in Isolationshaft festgehalten worden und habe gesundheitliche Schäden davongetragen. Der thüringischen Landesregierung warf sie vor, zu diesen Vorgängen geschwiegen zu haben. «Die guten und freundschaftlichen Kontakte zum ungarischen Regime waren letztlich wichtiger als die Grundrechte und die Gesundheit einer aus Thüringen stammenden Person.» Die aus Jena stammende Maja T. sei unrechtmässig nach Ungarn ausgeliefert worden und müsse zum Haftantritt so schnell wie möglich zurückgebracht werden, teilte die Landtagsfraktion mit.

Rund 20 deutsche und andere mutmassliche Linksextremisten hatten zwischen dem 9. und 11. Februar 2023 an fünf Stellen der ungarischen Hauptstadt Menschen mit Teleskop-Schlagstöcken, Gummihämmern und Pfefferspray angegriffen, unter ihnen ein deutsches Paar. Von ihren Opfern nahmen die Angreifer an, dass sie am sogenannten «Tag der Ehre» teilgenommen hatten, einem jährlichen SS-Gedenken, das die Behörden in Budapest tolerieren. Bei den meist brutal durchgezogenen Angriffen sollen neun Menschen verletzt worden sein, vier von ihnen schwer.

Maja T. befand sich gut fünf Wochen im Hungerstreik (MANNSCHAFT berichtete). Zuletzt hatte Aussenminister Johann Wadephul (CDU) versprochen, sich in Gesprächen mit der Regierung in Budapest für bessere Haftbedingungen für Maja T. einzusetzen. T. sei «schwersten Vorwürfen ausgesetzt», sagte der Minister dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). «Auch in Deutschland würde Maja T. daher mit einem Strafverfahren rechnen müssen», fügte er hinzu.

ARCHIV - 20.06.2025, Ungarn, Budapest: Maja T. kommt in den Gerichtssaal, wo über den Antrag auf Haftentlassung entschieden werden soll. Das Stadtgericht in Budapest entscheidet, ob die deutsche non-binäre Person Maja T. aus der Haft entlassen und in Hausarrest überstellt wird. Sie beanstandet mangelhafte Haftbedingungen, verlangt die Rücküberstellung nach Deutschland und befindet sich seit zwei Wochen im Hungerstreik. Maja T. ist wegen Mitwirkung an Körperverletzungen im Zuge von Protesten gegen Rechtsextreme im Februar 2023 in Budapest angeklagt. (zu dpa: «In Ungarn inhaftierte Maja T. beendet Hungerstreik»)
Maja T. im Stadtgericht in Budapest (Bild: Samuel Winter/dpa)

Maja T. war im Dezember 2023 in Berlin verhaftet und im Juni 2024 nach Ungarn ausgeliefert worden – obwohl das Gericht dies untersagt hatte. Doch die Entscheidung aus Karlsruhe war wenige Minuten zu spät gekommen (MANNSCHAFT berichtete).

Erstes nicht-binäres Bundestagsmitglied: Lisa Schubert rückt nach. Jünger ist niemand sonst im Parlament (MANNSCHAFT berichtete).

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