Europa

24 Jahre Haft? Maja T. erwartet in Budapest Urteil

04.02.2026, Ungarn, Budapest: Aktivisten stehen vor dem Gerichtsgebäude. Die non-binäre deutsche Person Maja T. steht wegen mutmaßlicher schwerer Körperverletzungen im Zuge von Protesten gegen Rechtsextreme im Februar 2023 in Budapest vor Gericht
04.02.2026, Ungarn, Budapest: Aktivist*innen stehen vor dem Gerichtsgebäude (Bild: Marton Monus/dpa )

Maja T. soll an blutigen Angriffen auf mutmassliche Rechtsextremisten in Budapest beteiligt gewesen sein. Ungarns Anklagebehörde fordert für die nicht-binäre Person eine lange Haftstrafe.

Im Prozess gegen die nicht-binäre Person Maja T. aus der linken Szene in Deutschland will das Budapester Stadtgericht an diesem Mittwoch das Urteil verkünden. Die Verhandlung beginnt um 10.30 Uhr, die Urteilsverkündung soll in den Nachmittagsstunden erfolgen.

Die ungarische Staatsanwaltschaft wirft T. versuchte lebensbedrohende Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vor. T. soll an tätlichen Angriffen von militanten Linken auf mutmassliche Rechtsextremist*innen im Februar 2023 in Budapest beteiligt gewesen sein. Die Anklage verlangt 24 Jahre Gefängnis für T. Gegen das Urteil am Ende eines knapp einjährigen Prozesses kann berufen werden.

Rund 20 deutsche und andere mutmassliche Linksextremisten hatten zwischen dem 9. und 11. Februar 2023 an fünf Stellen der ungarischen Hauptstadt Menschen mit Teleskop-Schlagstöcken, Gummihämmern und Pfefferspray angegriffen, unter ihnen ein deutsches Paar. Von ihren Opfern nahmen die Angreifer an, dass sie am sogenannten «Tag der Ehre» teilgenommen hatten, einem jährlichen SS-Gedenken, das die Behörden in Budapest tolerieren. Bei den meist brutal durchgezogenen Angriffen sollen neun Menschen verletzt worden sein, vier von ihnen schwer.

Maja T. befand sich gut fünf Wochen im Hungerstreik (MANNSCHAFT berichtete). Zuletzt hatte Aussenminister Johann Wadephul (CDU) versprochen, sich in Gesprächen mit der Regierung in Budapest für bessere Haftbedingungen für Maja T. einzusetzen. T. sei «schwersten Vorwürfen ausgesetzt», sagte der Minister dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). «Auch in Deutschland würde Maja T. daher mit einem Strafverfahren rechnen müssen», fügte er hinzu.

ARCHIV - 20.06.2025, Ungarn, Budapest: Maja T. kommt in den Gerichtssaal, wo über den Antrag auf Haftentlassung entschieden werden soll. Das Stadtgericht in Budapest entscheidet, ob die deutsche non-binäre Person Maja T. aus der Haft entlassen und in Hausarrest überstellt wird. Sie beanstandet mangelhafte Haftbedingungen, verlangt die Rücküberstellung nach Deutschland und befindet sich seit zwei Wochen im Hungerstreik. Maja T. ist wegen Mitwirkung an Körperverletzungen im Zuge von Protesten gegen Rechtsextreme im Februar 2023 in Budapest angeklagt. (zu dpa: «In Ungarn inhaftierte Maja T. beendet Hungerstreik»)
Maja T. im Stadtgericht in Budapest (Bild: Samuel Winter/dpa)

Maja T. war im Dezember 2023 in Berlin verhaftet und im Juni 2024 nach Ungarn ausgeliefert worden – obwohl das Gericht dies untersagt hatte. Doch die Entscheidung aus Karlsruhe war wenige Minuten zu spät gekommen (MANNSCHAFT berichtete).

Erstes nicht-binäres Bundestagsmitglied: Lisa Schubert rückt nach. Jünger ist niemand sonst im Parlament (MANNSCHAFT berichtete).

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