Nicht-binäre Person ausgeliefert – Muss «Maja» in Ungarn bleiben?

Es drohen bis zu 24 Jahre Haft

Gefängnis
Symbolbild (Bild: Matthew Ansley / Unsplash)

Eine nicht-binäre Person aus der linken Szene wird nach Ungarn ausgeliefert. Ein vorläufiges Stoppsignal aus Karlsruhe kommt wenige Minuten zu spät. Die eilige Auslieferung war nicht rechtens. Doch «Maja» hilft das nicht.

Die eilige Auslieferung einer deutschen Person aus der linken Szene nach Ungarn ist unrechtmässig gewesen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vergangene Woche entschieden. Der betroffenen Person wird vorgeworfen, im Februar 2023 in Budapest an Angriffen auf tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten beteiligt gewesen zu sein.

Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg sieht allerdings keine Möglichkeit, die ausgelieferte Person zurück nach Deutschland zu holen - obwohl die eilige Auslieferung unzulässig war. «Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts haben wir selbstverständlich zur Kenntnis genommen», sagte die CDU-Politikerin im Berliner Abgeordnetenhaus. «Die Auslieferung kann allerdings nicht rückgängig gemacht werden.»

Deutschland lieferte sie im vorigen Juni nach Ungarn aus – obwohl das Bundesverfassungsgericht dies in einer einstweiligen Anordnung vorläufig untersagt hatte (MANNSCHAFT berichtete).. Doch der Beschluss aus Karlsruhe kam eine knappe Stunde zu spät – die Übergabe an die ungarischen Behörden war bereits erfolgt. Jetzt hat das Gericht in der Hauptsache über den Fall entschieden.

In dem Verfahren geht es um eine Jena geborene Person, die sich selbst als nicht-binär identifiziert und in der linken Szene als «Maja» bekannt ist. Ihr Anwalt kritisiert die Haftbedingungen in Ungarn. «Maja» sitze in Isolationshaft. Jeglicher Kontakt zu Mithäftlingen sei untersagt und es gebe eine Videoüberwachung rund um die Uhr, hiess es aus der Gruppe der Linken im Bundestag.

Die Auslieferung verletze «Maja» in ihren Grundrechten, entschied nun das Bundesverfassungsgericht. Das Berliner Kammergericht, das die Überstellung nach Ungarn für zulässig erklärt hatte, habe nicht ausreichend geprüft, welche Haftumstände sie in Ungarn erwarten.

Die Karlsruher Entscheidung sei juristisch «ein grosser Erfolg», teilte Anwalt Sven Richwin mit. Tragischerweise werde sie «Maja» aber nicht ohne Weiteres aus der Isolationszelle führen. Er hoffe, dass die ungarischen Behörden jetzt zumindest Hafterleichterungen gewähren.

Der Prozess solle am 21. Februar in Budapest beginnen. Gegen ein Geständnis ohne weitere Verhandlung seien «Maja» 14 Jahre Haft angeboten wurden, schilderte der Anwalt. Lasse «Maja» sich darauf nicht ein, könne das Verfahren noch Jahre dauern.

Bei einer Verurteilung drohten sogar bis zu 24 Jahre Haft - viel mehr als in Deutschland möglich. Ungarn hat bereits zugesagt, dass «Maja» danach zurück nach Deutschland überstellt werde. Dann könnte die Person die Strafe in Deutschland verbüssen.

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