«Homoheilungen» bleiben in der Schweiz weiterhin erlaubt

Basel-Stadt und Luzern wollten «Konversionstherapien» endlich verbieten

Symbolbild
Symbolbild (Bild: Nik Shuliahin, Unsplash)

Geht es nach dem Parlament in Bern, sollen die schädlichen «Konversionstherapien» verboten werden. Allerdings wird das noch dauern.

Am Dienstag hat der Nationalrat Medienberichten zufolge zwei Standesinitiativen aus den Kantonen Basel-Stadt und Luzern abgelehnt. Damit folgte er dem Ständerat, der sowohl die Standesinitiativen als auch eine Motion der nationalrätlichen Rechtskommission abgelehnt hat, mit der ein Verbot gefordert wird.

Bevor National- und Ständerat eine Entscheidung fällen, wollen sie einen Bericht des Bundesrats abwarten, der «aufgeworfene Fragen» klären soll, etwa«zur Definition des verpönten Verhaltens» und zum zu erfassenden Personenkreis.

Die Sprecherin der vorberatenden Kommission des Nationalrats, Sibel Arslan (Grüne/BS), erklärte im Rat laut Keystone-SDA, der vom Nationalrat beim Bundesrat bestellte Bericht werde im Sommer vorliegen. Dann werde sich das Parlament wieder mit einem Verbot von Konversionstherapien beschäftigen.

Erst im August 2023 hatte sich die Schweizer Kommission für Rechtsfragen des Ständerates klar gegen «Konversionsmassnahmen» ausgesprochen und die Möglichkeiten geprüft, wie ein Verbot auf Bundesebene umgesetzt werden könnte (MANNSCHAFT berichtete).

Zwar besteht aktuell für die Berufsverbände von Ärzt*innen und Therapeut*innen ein derartiges Verbot, problematisch sind jedoch nicht anerkannte Therapeut*innen, sogenannte «Heiler*innen», oder Seelsorger*innen, die diese Praktiken anbieten und nicht von der Direktive betroffen sind.

Konversionsmassnahmen entbehren jedweder wissenschaftlicher Basis und werden von Verbänden und Mediziner*innen abgelehnt (MANNSCHAFT berichtete). Schätzungen zufolge haben 2 Prozent der LGBTIQ-Personen in der EU solche Praktiken jedoch duchleben müssen. Die tatsächlichen Zahlen könnten aufgrund der Dunkelziffern noch viel höher liegen.

Schon seit Jahren fordern Menschenrechtsexpert*innen das Verbot der vermeintlichen Therapien. So stellte UNO-Experte Victor Madrigal-Borloz Vergleiche mit Foltermethoden an, die schwere Schmerzen und Leiden zufügen und zu lang anhaltenden psychischen und physischen Schäden führen können (MANNSCHAFT berichtete).

Homosexualität ist dämonisch bedingt, heisst es in der Konversionstherapie u.a. Bastian hat es erlebt. Einmal hiess es: Gott habe gewirkt, es sei schwarzer Rauch aus Bastians Rücken gestiegen. Einige Dämonen hätten ihn bereits verlassen, aber da sei noch ein ganz grosser, hartnäckiger – für den müsse er weiter beten (MANNSCHAFT+)

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