«Schutz der sexuellen Identität ist unsere gemeinsame Aufgabe»
Der Hamburger Senat soll sich für eine Erweiterung des Grundgesetzes einsetzen
Der Hamburger Senat soll sich dafür einsetzen, dass der im Grundgesetz garantierte Schutz künftig auch für LGBTIQ gilt.
Auch die Hamburgische Bürgerschaft macht sich für eine Aufnahme des Schutzes der sexuellen Identität vor Diskriminierung ins Grundgesetz stark. Am Mittwoch forderte das Parlament den Senat mit den Stimmen von SPD, Grünen, CDU und Linken auf, sich «im Bundesrat und ergänzend in geeigneter Weise auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen Identität ergänzt wird».
Eine überwältigende Mehrheit von 86 % hält das Grundgesetz für eine zentrale Errungenschaft der Bundesrepublik Deutschland. Jede*r zweite Befragte ist für eine Erweiterung des Artikels 3 GG um das Merkmal der sexuellen Orientierung (MANNSCHAFT berichtete). Warum eine Änderung nötig ist, erklärte bereits Berlins Justizsenator Dirk Behrendt in einem MANNSCHAFT-Gastbeitrag.
Nun wollen auch die Hamburger Fraktionen gemeinsam ein Zeichen gegen Homophobie und Diskriminierung setzen. «Der Schutz der sexuellen Identität ist ein elementares Grundrecht – und unsere gemeinsame Aufgabe», erklärte Hamburgs Zweite Bürgermeisterin und Wissenschaftssenatorin, Katharina Fegebank (Grüne).
Binationale Paare dürfen sich wiedersehen – und die AfD hetzt
In dem Antrag heisst es: «Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes ist insbesondere eine Reaktion auf die nationalsozialistische Diktatur. Die in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes aufgenommenen Merkmale tragen alle insbesondere den von Nationalsozialisten verfolgten Minderheiten Rechnung.» Das Merkmal geschlechtliche Identität ist bisher nicht in dem Antrag vorgesehen.
Die AfD stimmte als einzige Fraktion gegen den gemeinsamen Antrag von SPD, Grünen und Linken. Der AfD-Abgeordnete Krzysztof Walczak hatte erklärt, dass unter den Schutz der sexuellen Identität auch die Zoophilie oder die Pädophilie fallen könnten. Anschliessend unterstellte er den Grünen unter Hinweis auf die rund 40 Jahre zurückliegende Haltung einzelner Grünen-Politiker*innen zur Pädophilie, dass der Verdacht bestehe, dass sie mit dem Antrag «weiterhin auf eine Dekriminalisierung der Pädophilie hinarbeiten».
Fegebank warf Walczak Diskriminierung im grossen Stil vor. Sie finde es unerträglich, «wie Sie Menschen ihr Geschlecht, ihre Identität absprechen».
Der LSVD Hamburg begrüsst den Vorstoss der Bürgerschaft. «Gerade gegenüber demokratiefeindlichen Kräften, die auch Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen ins gesellschaftliche Abseits drängen wollen, muss ein inklusives Grundrechteverständnis in unserer Verfassung verankert werden», erklärte Wolfgang Preussner aus dem Landesvorstand des LSVD.
In Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes heisst es bislang: «Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.»
Auch die Niederlande wollen die sexuelle Identität per Verfassung schützen. Ende Juni stimmte das Repräsentantenhaus stimmte mit grosser Mehrheit dafür (MANNSCHAFT berichtete).
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