Gender-Verbot in Behörden? Es geht auch anders

Einzelne Städte sind Vorbilder

Ein Protestbanner gegen das Genderverbot an der Hochschule für Fernsehen und Film München (HFF)
Symbolbild (Bild: Sven Hoppe/dpa)

Der deutsche Kulturstaatsekretär Weimer will Gendern auf Behördenebene verbieten. Seine Kolleg*innen zogen nicht mit. Einige Städte etwa in der Schweiz zeigen aber, wie es gehen kann.

Geschlechtersensible Sprache vertiefe die Spaltung in der Gesellschaft, meinte Wolfram Weimer, Kulturstaatsminister im deutschen Kanzleramt in Berlin. Zunächst erliess Weimer ein solches Verbot für die eigene Behörde (MANNSCHAFT berichtete). Dann forderte er, dass auch die anderen Bundesministerien nachziehen sollten. Gendersternchen, Doppelpunkt, Unterstrich und Binnen-I waren ihm zu viel. Weimer forderte zudem auch, dass Rundfunkanstalten, Museen und öffentliche Stiftungen ihm folgen sollten.

Der Aufschrei in Teilen der deutschen Öffentlichkeit war gross, die Folgen von Weimers «Rettungsaktion» der deutschen Sprache begrenzt. Allein die Bildungsministerin Karin Prien, CDU, stellte sich auf seine Seite. Alle anderen Ministerien zogen nicht mit. Der Sprecher der sozialdemokratischen Arbeitsministerin Bärbel Bas meinte gar, im Binnenverkehr im Amt könne sogar das Gendersternchen verwendet werden.

Nahezu alle Ministerien wollen nun, wie vor Weimers Vorstoss, durch Nennung von Begriffen zweiter Geschlechter (Studentinnen und Studenten), oder aber durch Ersatzformen (Studierende), möglichst alle Personen ansprechen. Also alles vorbei, als wäre nichts gewesen?

Neues Rathaus Hannover
(Bild: Stadt Hannover)

Nicht ganz. «Ich finde diese Sprachverbote alamierend», sagt Johanna Usinger von Geschickt gendern – das Genderwörterbuch. Denn sie drückten einen Kulturkampf aus und bewirkten, dass Menschen, die in den Behörden arbeiteten, etwa nicht-binäre Menschen diskriminieren müssten. Vorher, so Usinger, habe es keine Pflicht gendergerecht mit Sonderzeichen zu formulieren gegeben. Es habe aber immerhin die Möglichkeit gegeben. Und diese Möglichkeit zu verbieten, die sprachliche Weite zu beschneiden, sei problematisch, da Ministerien nun durch ihre Ansprache unter Umständen Menschen diskriminieren müssten, weil sie keine Möglichkeit hätten, diese adäquat anzusprechen, so die Sprachexpertin.

Wie weit solche Verbote umsetzbar seien, wäre ohnehin fraglich, so Usinger. So habe Karin Prien bereits als Landesministerin in Schleswig Holstein ein Genderverbot erlassen. «Mir sind Schulen und Lehrkräfte bekannt», sagt Johanna Usinger, «die dennoch Sonderzeichen in ihrer Kommunikation einsetzen und dieses auch mit ihren Schüler*innen thematisieren.» Letztlich wünscht sich Usinger, «sprachliche Vielfalt und Weite zu erlauben für diejenigen, die andere Menschen in ihre Sprache einschliessen möchten.»

Überregionale Bekanntheit erregte im letzten Jahr auch die Initiative «Tschüss Genderstern» aus Zürich. Dort wurde versucht, die progressiven Regelungen, die in der Stadt Zürich gelten, wieder abzuschaffen. Seit dem Jahr 2022 gilt in der Stadtverwaltung Zürich die Sprachregelung, dass geschlechtsneutrale Formulierungen (Mitarbeitende) oder der Genderstern (Mitarbeiter*innen) genutzt werden soll.

In einer Volksabstimmung sprachen sich jedoch 57,3 Prozent der Einwohner*innen von Zürich gegen diese Initiative aus. Das heisst: die Regeln gendergerechter Sprache gelten weiter. Dies stellt allerdings einen von wenigen Fällen dar, in denen sich sogar die Mehrheit einer regionalen Bevölkerung offen für den Gebrauch gendersensibler Sprache ausspricht. Die Situation auf Bundesebene der Schweiz sieht ohnehin ganz anders aus.

Noch 2021 habe die Schweizerische Bundeskanzlei in einer Stellungnahme deutlich gemacht, dass Sonderzeichen für gendersensible Sprache nicht verwenden werden dürften. Dies erklärt Aline Siegenthaler, die an der Universität Fribourg in der Schweiz unter anderem zu Genderlinguistik forscht. Und an diese Regelung hielten sich nahezu alle schweizerischen Kantone, sagt die Wissenschaftlerin. Bei Universitäten und Hochschulen sähe dies in der Schweiz anders aus, im Behördenalltag werde aber eine gendersensible Sprache weitestehend abgelehnt.

Symbolfoto
(Bild: Wesley Tingey / Unsplash)

Sprachwissenschaftlerin Aline Siegenthaler schlägt für behördliche Kommunikation «eine gewisse Flexibilität» vor. Ihrer Ansicht nach verlange nicht jeder Kontext die gleichen gendersensiblen Formen. Gesetzes- und Erlasstexte müssten oft eindeutige, klare Vorgaben berücksichtigen, die der Kreativität gewisse Grenzen setzen würden. Die Verwendung von Sprache sei somit Kontextabhängig, so Siegenthaler. «Wo ich auf jeden Fall Potenzial (oder gar Notwendigkeit für ein Umdenken) sehe, ist beim Sprechen über und Sprechen mit queeren Personen. Ein Verbot von Sonderzeichen macht für mich besonders in solchen spezifischen, persönlichen Kontexten wenig Sinn.»

Und dennoch gibt es sie bereits, diejenigen, die voran gehen. Etwa den Kanton Baselland. Dort gibt es Leitfäden zur Verwendung von Paarformen und geschlechtsneutralen Formen. Jedoch werden auch hier keine Sonderzeichen wie das Gendersternchen in behördlichen Briefen genutzt. Seit dem Jahr 2025 gebe es in der Behörde «interne Schulungen, die den Mitarbeitenden Sinn und Zweck sowie verschiedene Varianten von geschlechtergerechten Formulierungen nahebringen», sagt Iris Graf, Leiterin der dortigen Fachstelle Gleichstellung für Frauen und Männer gegenüber MANNSCHAFT.

Ein anderes Schweizer Beispiel ist die Stadt Frauenfeld. Zwar wird auch hier vorrangig auf geschlechtsneutrale Formen (Mitarbeitende), oder Paarformen gesetzt. Auch sind Genderstern und Unterstrich dort nicht gern gesehen, allerdings ist für die Kommunikation in Werbemitteln und sozialen Medien der Gender-Doppelpunkt (Einwohner:innen) zulässig.

Urban Krattinger, Leiter der Kommunikation der Stadt Frauenfeld, weist gegenüber MANNSCHAFT aber darauf hin, dass die konsequente Anwendung geschlechtersensibler Sprache «eine Herausforderung» bleibe. «Nicht alle Mitarbeitenden sind in Bezug auf geschlechtergerechte Sprache gleich sensibilisiert. Es erhalten aber alle neuen Mitarbeitenden unseren Sprachleitfaden», erklärt Krattinger.

Etwas weiter geht die Stadt Bern. «Da diskriminierungsfreie Sprache nur dann wirkt, wenn sie gelebt wird, fokussiert der Sprachleitfaden auf die konkrete Anwendung. Als vollständig geschlechterinklusive Form wird empfohlen, entweder geschlechtsneutrale Begriffe oder den Genderstern zu verwenden», sagt Marianne Kauer, Stellvertretende Leiterin der Fachstelle für Gleichstellung in Geschlechterfragen zu MANNSCHAFT.

Wenn man die Existenz nicht-binärer Menschen ernst nehmen wolle, gerieten viele Grundannahmen über die binäre Geschlechterordnung in Wanken. Das dürfte auch ein wichtiger Grund sein, wieso die Reaktionen auf die Verwendung von Genderzeichen teilweise so heftig ausfalle, glaubt Kauer. 

Bereits vor einigen Jahren wurde bereits die Anrede «Frau» und «Herr» auf den Kuverts mit den Stimm- und Wahlunterlagen in der Stadt Bern weggelassen. Es habe aber keine Reaktion gegeben, sagt Kauer. «Offenbar hat die Anrede niemandem gefehlt, es wurde also niemandem etwas weggenommen. Nicht-binäre und trans Menschen, welche ihren Personenstand (noch) nicht geändert hatten, wurden aber ab dato nicht mehr falsch gegendert.»

Und auch in Deutschland gibt es sie, die Städte, die wesentlich weiter sind als die eigene Länder- oder Bundesebene. Berlin etwa setzt auf neutrale Formulierungen (Abteilungsleitung) oder Paarschreibweisen (Bürgerinnen und Bürger). Sonderzeichen gibt es dort jedoch auch nicht.

Weiter geht die niedersächsische Landeshauptstadt Hannover. Neben den in Berlin genannten sprachlichen Regelungen, die möglichst viele Gruppen umfassen sollen, kommt hier auch der Genderstern vor. Dort heisst es in einer Empfehlung für die Behördenmitarbeitenden: «Wenn eine geschlechtsumfassende Formulierung nicht möglich ist, ist der Genderstar (z.B. Antragsteller*innen) zu verwenden.»

Am progressivsten ist die deutsche Stadt Freiburg im Breisgau. Dort wurde seit 2018 der Unterstrich verwendet - es hiess also in Anschreiben dann «Liebe Bewerber_innen». Doch seit Beginn dieses Jahres ist Freiburg umgeschwenkt und nutzt seither das Gendersternchen. Der Unterstrich wirke vielmehr wie eine Lücke, heisst es aus dem Rathaus, weshalb man nun zum Sternchen gewechselt sei.

Man bekomme positives, als auch negatives Feedback zur Praxis geschlechtergerechter Sprache, sagt Simone Thomas aus dem Referat für Chancengleichheit der Stadt Freiburg. «Erstaunlicherweise kommt das negative Feedback oft von Menschen (meist Männern) ausserhalb der Stadt Freiburg, die uns vorwerfen, das sei sprachlich nicht korrekt im Sinne der deutsche Rechtschreibung und darüber hinaus nicht gut verständlich und lesbar», er klärt sie.

Jedoch, so Simone Thomas weiter, gehörte es «innerhalb der Stadtverwaltung mittlerweile zum guten Ton geschlechtergerecht zu kommunizieren und von wenigen Ausnahmen abgesehen, wird das auch so gehandhabt.»

Mehr: Klare Ansage: Mehrheit der Schweizer Bevölkerung fordert LGBTIQ-Schutz (MANNSCHAFT berichtete)

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