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LGBTIQ-Rechte eingeschränkt: EU-Verfahren gegen Slowakei
Die Slowakei hat kürzlich eine Verfassungsänderung beschlossen, die LGBTIQ-Rechte einschränkt. Die EU-Kommission fordert das Land auf, den Vorrang des europäischen Rechts zu achten. Deren Regierungschef Fico scheint den Konflikt nicht zu scheuen - im Gegenteil.
«Die Slowakische Republik erkennt nur zwei Geschlechter an, nämlich männlich und weiblich, die biologisch gegeben sind», heisst es neu im Grundgesetz des EU-Mitgliedstaats. Die EU-Kommission leitet wegen der umstrittenen Änderung ein Verfahren gegen die Slowakei mit ihrem linksnationalistischen Regierungschef Robert Fico ein. Das Land verstoße gegen den Grundsatz, dass EU-Recht Vorrang vor nationalem Recht habe, sagte ein Sprecher der Brüsseler Behörde. Die Slowakei habe nun zwei Monate Zeit, auf eine entsprechende Aufforderung der EU-Kommission zu reagieren.
Die seit dem 1. November geltende Verfassungsänderung in der Slowakei sieht vor, dass Entscheidungen über «kulturell-ethische Fragen» wie Bildung, Familienleben und Sprache künftig ausschließlich in die Kompetenz der nationalen Gesetzgebung fallen. Fico hatte die Novelle im Januar vorgestellt - Ende September wurde sie im Parlament beschlossen. «Wir bedauern, dass die von der Kommission geäusserten Bedenken von den slowakischen Behörden nicht berücksichtigt wurden», sagte der Sprecher der EU-Kommission.
Regierungschef Robert Fico hatte die erwartete Kritik aus Brüssel bereits Anfang November mit den Worten abgeschmettert: «Wir freuen auf diesen Konflikt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass uns irgendeine internationale Organisation befehlen darf, wie viele Geschlechter es gibt, wer heiraten darf und wer nicht heiraten darf. Das ist eine rein innerstaatliche Angelegenheit. Das ist ein sehr starker Bestandteil der nationalen Identität.»
Die Verfassungsänderung sieht auch vor, Rechte von trans Menschen und gleichgeschlechtlichen Paaren einzuschränken. Es sollen demnach nur zwei Geschlechter, nämlich männlich und weiblich, anerkannt werden. Die Novelle bestimmt zudem, dass nur noch verheiratete Paare Kinder adoptieren dürfen, was gleichgeschlechtliche Paare faktisch ausschliesst, da es in dem Land keine Ehe für alle gibt. Leihmutterschaften werden ausdrücklich verboten. Das nun eingeleitete EU-Verfahren beschränkt sich allerdings auf die Bestimmungen zum Vorrang des nationalen Rechts gegenüber dem europäischen Recht.
Der linksnationalistische Regierungschef Fico hatte die Verfassungsänderung bereits im Januar vorgestellt. Er folgte damit einem ähnlichen Vorstoss des US-Präsidenten Donald Trump (MANNSCHAFT berichtete).
Die Slowakei gilt als stark religiös geprägt. Bei der letzten Volkszählung im Jahr 2021 bekannten sich 55,8 Prozent der knapp 5,5 Millionen Einwohner*innen zum römisch-katholischen Glauben.
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